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ZappelPhilipp (24.05.2016) |
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Nun haben wir den Salat. Der neue Investor Kalif Mohammad hat seine Dienste am Tivoli angetreten...
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(Pure Spekulation ohne jegliche Anhaltspunkte.) |
#484
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Also nach dem Motto "Du, ich brauch Kohle und verkaufe dafür jetzt Dein Eigentum, aber halt Dich da bitte raus"?
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Nach dem Motto "Wir sind dabei, in aller Stille den Deal einzufaedeln, der Alemannia in eine goldene Zukunft fuehren wird. Da ist es nicht genehm, wenn ein Gremium dem anderen oeffentlich mit moeglicherweise kritischen Fragen kommt."
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#486
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Was ich hier eben nicht machen kann, ist eine inhaltliche Wiedergabe der Informationen, die wir erhalten. Die Vertretung des Vereins nach außen ist Sache des Präsidiums. Insofern halte ich auch die Forderung nach mehr "Einmischen" für zwar verständlich, aber problematisch. Was da erbeten wird, ist ja "mehr Aussagen in der Öffentlichkeit". Das ist aber nicht der Sinn unserer Arbeit.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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AIXtremist (24.05.2016), Andreas (25.05.2016), DerPaul (24.05.2016), Heinsberger LandEi (24.05.2016), I LOV IT (24.05.2016), Tivoliblog (24.05.2016) |
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Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien auch für sinnvoller, etwaige Fragen erst einmal intern zu stellen.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#488
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Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass einige Herren im Verein nochmals etwas Nachhilfe im Gesellschafts- und Vereinsrecht benötigen. Hier nochmals in Kurzzusammenfassung in Bezug auf die Alemannia:
1. Ein Verein besteht aus seinen Mitgliedern. Diese besitzen ab dem 16. Lebensjahr das passive Wahlrecht. 2. Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins. 3. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium. Das Präsidium lenkt den Verein im Namen der Mitglieder, der Verwaltungsrat hat lediglich eine Kontrollfunktion. Nun gehört diesem Verein (und somit seinen Mitgliedern) ein Unternehmen namens Alemannia Aachen GmbH. Dies ist laut Satzung auch erlaubt: 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke ….Der Verein kann sich an Unternehmen beteiligen…. die eine sportbezogene Vermarktung bezwecken, soweit sichergestellt ist, dass durch diese Beteiligung die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht berührt wird. Der selbstlose und gemeinnützige Verein, der den Mitgliedern gehört, besitzt also eine Firma, die dem Vereinszweck dient (o.k. wirtschaftliche Absichten kann man da aktuell sicher nicht unterstellen ). Nun macht diese Firma ständig Miese, angeblich eine halbe Million pro Jahr. Leider wissen die tatsächlichen Eigentümer der Firma, konkret die Vereinsmitglieder, bis heute nicht, wofür das Geld der Firma ausgegeben wird und warum welche Verluste anfallen. 5. Der Gesellschafter der GmbH ist der Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. vertreten durch sein Präsidium, was wiederum gegenüber seinen Mitgliedern eine Informationspflicht hat. Der Verwaltungsrat berät das Präsidium, aber die Rechte und Pflichten der Eigentümer können nur die aktuell vier Vorstände wahrnehmen. 6. Der Aufsichtsrat der GmbH ist nicht mehr als eine Arbeitsentlastung, denn eigentlich hat ein Aufsichtsrat nur bei Aktiengesellschaften eine verbindliche Funktion. Bei einer GmbH können die Gesellschafter nach §52 GmbHG zwar freiwillig einen Aufsichtsrat einsetzen, aber das ist eine simple Vereinbarung im Gesellschaftervertrag, Letztendlich entscheidet allein der Eigentümer, somit das Präsidium / die Mitglieder. Insoweit kann man es nur als absurd bezeichnen, dass der (zahnlose) Aufsichtsrat der GmbH über den Verkauf von Vereinseigentum verhandelt. Das ist ausschließlich Aufgabe des Präsidiums bzw. der Mitglieder. Dass den Mitgliedern bis heute Informationen vorenthalten werden und sie wie Stimmvieh behandelt werden, widerspricht einerseits dem Sinn und Zweck des Vereins und zeigt andererseits, dass Transparenz offensichtlich nicht gefordert wird. Drohszenarien von Leuten, die eigentlich weder Entscheidungen treffen können noch Eigentümer/Mitglieder repräsentieren, unterstreichen nur, dass die Realitäten ignoriert werden. Bevor man über einen Investor entscheidet sollte erst einmal ein Wille zur Transparenz gegenüber den Mitgliedern und somit Eigentümern der GmbH erkennbar sein. Jedes Mitglied hat das Recht sich darüber zu informieren, wie das Präsidium des Vereins das Vereinsvermögen verwaltet. Das Glück oder Problem (je nach Sichtweise) der Alemannia ist, dass sich bis heute scheinbar nur wenige Mitglieder dafür im Detail interessieren. Vielleicht ist jetzt ja einmal der Zeitpunkt, wo sich die Mitglieder bewusst werden, dass es IHR Verein ist und nicht der einiger Funktionäre. Geändert von Kimble (24.05.2016 um 16:21 Uhr) |
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a.tetzlaff (24.05.2016), Achim F. (25.05.2016), AIXtremist (24.05.2016), Andreas (25.05.2016), carlos98 (25.05.2016), chris2010 (24.05.2016), fanfreund (24.05.2016), Hawk-Eye (24.05.2016), Heinsberger LandEi (24.05.2016), Hells (25.05.2016), hottamax (24.05.2016), Kleeblatt4TSV (24.05.2016), Mott (24.05.2016), ZappelPhilipp (24.05.2016) |
#489
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identisch mit dem Aufsichtsrat der GmbH (Steinborn, Hammer, Heinrich, Laven, Reimig). Die Sache mit der Transparenz und der Nicht-Informationspolitik ist allerdings inakzeptable. Gibt es eine Möglichkeit den Vorstand des Vereins zu entheben, durch einen Misstrauensantrag oder ähnlichem ? |
#490
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VG Achim Geändert von Aki (24.05.2016 um 18:15 Uhr) |
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#491
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Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien inzwischen auch für sinnvoller, wenn sich der VR das Präsidium und den AR mal richtig zur Brust nehmen würde und die Herren nachdrücklich an die bei ihrer Wahl abgegebenen Transparenzversprechungen erinnern würde. Die "etwaigen" (heißt laut Duden übrigens so viel wie die "möglichen"/"eventuellen") Fragen liegen längst öffentlich auf dem Tisch, und viele dieser Fragen (nämlich die zum Ist-Zustand) könnte man - wenn man es denn wollte - den hochgradig besorgten und verunsicherten Fans und Mitgliedern schon lange beantwortet haben - und zwar auch ohne dass man dafür Details aus den Verhandlungen mit den möglichen Investoren ausplaudern müsste. Die Aufsichtspflicht wahrzunehmen muss aus Sicht des VR ja wohl auch heißen, die restliche Führung auf Fehlentwicklungen und Versäumnisse hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen. Und ich hoffe doch sehr, wir sind uns darin einig, dass das, was bei der Alemannia in wirtschaftlichen Fragen informationsmäßig abläuft, nur als kommunikatives Desaster bezeichnet werden kann. Das geht so weit, dass die GmbH/der AR den Mitgliedern auf der vergangenen JHV unter irgendwelchen Vorwänden satzungswidrig praktisch alle wichtigen Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung schuldig geblieben ist und sie bis heute schuldig ist. Aber Ängste mit düsteren Andeutungen schüren, das können sie! Mag durchaus sein, dass der VR den Herren in Sachen Informationspolitik ja auch schon Druck gemacht hat. Wenn es so ist, hat dieser Druck bisher aber leider nicht das Geringste bewirkt. Seht ihr Gremienvertreter in welchen Räten auch immer eigentlich nicht, dass immer mehr Fans inzwischen wirklich an ihrer Alemannia verzweifeln und sich abwenden, weil sie es leid sind, immer nur hingehalten und verorscht zu werden? Meint ihr nicht, dass die Fans, die in der Insolvenz mit Fan-Anleihen Geld verloren und ihre Dauerkarten trotzdem doppelt bezahlt haben und dass die Jugendlichen, die von ihrem Taschengeld Retterbuttons gekauft haben, es nicht langsam mal verdient haben, offen und ehrlich über die aktuelle Lage ihres Vereins informiert zu werden? |
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#492
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Beim Thema "Lage der GmbH" widerspreche ich Dir ausdrücklich nicht. Ich sehe es auch so, dass hierüber die Mitglieder informiert werden müssen. Aus ihrem Recht als Souverän des Vereins heraus, aus der Fairness im Umgang heraus und zuletzt (!) aus der strategischen Überlegung heraus, dass Mitglieder, die sich informiert fühlen, im Zweifel Vorschläge eher annehmen als solche, die das nicht tun. Aber: Der VR ist das Kontrollorgan des Vereins. Auf die Veröffentlichung von Zahlen nehmen wir dann unmittelbaren Einfluss, wenn es sich um Zahlen des Vereins handelt. Die Jahresabschlüsse des ATSV sind vorgestellt worden und werden auch dieses Jahr wieder vorgestellt (die Zahlen des eV sind übrigens sehr erfreulich). Für die Zahlen der GmbH ist die Geschäftsführung der GmbH zuständig, die vom AR kontrolliert wird. Wir sind mit der ausdrücklichen Maßgabe angetreten, uns um die Belange des Vereins zu kümmern.* Rückmeldungen wie Deine (die natürlich nicht nur von Dir kommen und die so fernliegend nicht sind) geben wir natürlich weiter, nicht nur als Gremium, sondern auch individuell. Unsere Einflussmöglichkeiten sind da aber recht begrenzt, und das ist prinzipiell auch so gedacht. --- *Die Investorenfrage ist ein Thema des Vereins. Trotzdem liegt die Öffentlichkeitsarbeit in Themen, die von Organen der GmbH oder vom Präsidium behandelt werden, bei diesen und nicht beim VR, der das Präsidium in dessen Amtsführung kontrolliert. Wir haben diese Satzung lange gefordert, hart diskutiert und mit großer Mehrheit beschlossen, um uns daran zu halten.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden Geändert von Max (24.05.2016 um 20:47 Uhr) |
#493
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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Heinsberger LandEi (24.05.2016) |
#494
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Geändert von tivolino (24.05.2016 um 21:23 Uhr) |
#495
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Investoren, Sponsoren, Gönner
Zitat:
Kleine Ergänzung: Die Empfehlung kann es natürlich trotzdem geben. Ich kann mir gerade aber keinen Fall vorstellen, in dem der VR dem Verkauf zustimmen, den Mitgliedern aber ein Nein empfehlen würde.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden Geändert von Max (24.05.2016 um 21:35 Uhr) |
#496
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Meinst du, der VR könnte einen Anteilsverkauf noch blockieren, nachdem die Mitglieder ihm bereits mit riesiger Mehrheit zustimmt gehaben? |
#497
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Oh, an diese Reihenfolge habe ich in der Tat bisher nicht gedacht. Ich ging (und gehe) davon aus, dass die VR-Entscheidung vor der MV fällt. Zur Frage: Theoretisch wäre das nach der Satzung möglich. Ich hätte aber persönlich damit größte Schwierigkeiten, wenn ich den Eindruck hätte, dass die Mitglieder ausreichend informiert waren und sich bewusst und demokratisch für einen solchen Verkauf entschieden haben.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#498
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aber diese Pflicht betrifft doch nicht lediglich nur das Verhandlungsergebnis und die am Ende der Verhandlungen zum Investoreneinstieg ausgearbeiteten Vertragsunterlagen, sondern erfordert vielmehr eine kritische Begleitung des gesamten Verhandlungsprozesses. Denn ohne eine kritische Begleitung der Verhandlungen ist eine umfassende Bewertung des Ergebnisses im Hinblick auf das erreichbare Optimum und im Hinblick auf eine erforderliche Gewährleistung dass bei diesen Verhandlungen keine Nachlässigkeiten, Schlampereien, oder im schlimmsten Fall sogar Vorteilnahme und Korruption möglich sind, beziehungsweise soweit möglich ausgeschlossen und unterbunden warden, doch gar nicht wirklich möglich. Alleine schon die Gewährleistung, dass der e.V als Eigentümer und seine abgesandten Verhandlungsvertreter im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu einem Investoreneinstieg professionell juristisch vertreten und beraten werden, erfordert doch schon eine überprüfung des Verhandlungsprozederes. Und auch eine kritsche Überprüfung des gesamten Entscheidungsfindungsprozesses über einen Investoreneinstieg, sowie des Verhandlungsprozesses ist dabei erforderlich wenn der e.V. und seine Mitglieder das ganze ordentlich und sorgfältig und transparent über die Bühne bringen wollen. Einfach nur das Vertragsergebnis der Verhandlungen des Aufsichtsrats mit einem oder mehreren potentiellen Investoren abzuwarten und zu bewerten kann da doch leider keinesfalls ausreichen! Ich weiß dabei auch selber sehr wohl, dass die Pflicht die dem VR und seinen Mitgliedern obliegt, den gesamten Entscheidungsfindungsprozess zur Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zum investoreneinstieg, sowie eine Überprüfung der Vorraussetzungen zur Notwendigkeit eines Investoreneinstiegs, sowie die Überwachung und Begleitung der Verhandlungen und des gesamten Verhandlungsprozesses, - Ablaufs und der Formalitäten geradezu immens und sicherlich nahezu utopisch überfordernd sein müssen, zumal die dazu erforderlichen fachlichen beruflichen Kompetenzen kaum gegeben sein können. Aber das bedeutet im Grunde nur, dass der VR sich dann gegebenenfalls - genauer gesagt sogar ganz offensichtlich - dabei professionell und unabhängig fachkundig juristisch und wirtschaftskundig beraten lassen muss. Auch wenn das dann halt gegebenenfalls auch zahlreiche kostspielige Gutachten beziehungsweise die Beauftragung von unabhängigen Wirtschaftprüfern und Juristen als bezahlte Berater und Investigatoren im Auftrag des VR erfordern mag. Im Sinne von Transparenz und Qualitätssicherung und Vertrauenswürdigkeit und vor allem zur Wahrung der Interessen des e.V, und seiner Mitglieder ist das in unserer Situation eigentlich vollkommen unabdingbar, dass solche Kontrollaktivitäten und Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen des e.V. sowie zur Minimierung und Vermeidung von Schlamperei, einer wirksamen Gewähr der Unterbindung von theoretisch möglicher Klüngelei, Voteilsnahme, Korruption und so weiter statt finden, wenn Eigentumsanteile an der GmbH veräussert werden. Sprich die Sorgfaltspflicht erfordert in diesem Fall leider ausgesprochen große Sorgfalt und zeitlich leider auch extreme viel Aufwand und extrem viel Fachkompetenz sowie entsprechende professionelle juristische Begleitung, die man wohl auch leider nur bezahlt bekommen und realisieren kann. Es mag ja vielleicht dem ein oder anderen utopisch erscheinen sowas zu fordern, aber die Tragweite und Bedeutung eines Investoreneinstieg für die Vereinszukunft ist letztlich nicht minder bedeutsam und gravierend als die damalige Entscheidung und Realisierung zum Bau des neuen Tivoli Stadions. Und weil genau so wie beim Stadionbauprojekt auch bei einem investoreneinstieg jede Fehlentscheidung zukünftig geradezu fatale Folgen haben kann, ist nunmal leider extreme Sorgfalt und eine kritische Überwachung des gesamten Ablaufs notwendig und eben nicht ausschließlich nur eine relative isolierte Betrachtung und Bewertung eines final ausgehandelten Vertragsergebnisses.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub... Geändert von Aix Trawurst (24.05.2016 um 22:30 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Aix Trawurst für den nützlichen Beitrag: | ||
Heinsberger LandEi (24.05.2016) |
#499
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
#500
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Wenn ein VR "die Sache mit einem Nein" jedoch beenden kann, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat, spielt dieses Gremium wohl doch eine gewichtige Rolle. Der VR sollte mit dezentem Hinweis auf seine Allmacht jedenfalls zumindest in der Lage sein, das Präsidium endlich zur sofortigen Einleitung eines transparenten Verfahrens zu bewegen - so nach dem Motto: Die Sache ist für uns nur zustimmungsfähig, wenn die Mitglieder rechtzeitig alle zur Meinungsbildung nötigen Informationen bekommen. Und da sagst du, der VR spiele überhaupt keine Rolle? Geändert von tivolino (25.05.2016 um 01:06 Uhr) |
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Andreas (25.05.2016), Rolli Kucharski (25.05.2016) |
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