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Entscheidend war, das der Gewinn, in Form von Inhalt oder Vermögen, NICHT in Händen der Altfirma blieb. In dem Fall übernahm eine Neufirma die Schulden aus der Sanierungsvereinbarung, und die Altfirma blieb außen vor = da kein Gewinn. Da die Alemannia noch der selbe Inhaber ist, wird es spannend, wie sie um die Steuerschuld herumkommen will. Es sei denn, man einigt sich auf einen Verzicht der fordernden Institutionen zum Erhalt der Firma. Das wäre wünschenswert, aber einer enormen Prüfung unterzogen, denn das muss man als Verzichter auch hieb- und stichfest rechtfertigen können. Hoffen wir das Beste, Udo
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Alemannia Aachen ist, wenn man trotzdem lacht :clown: |
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1. Die Steuerforderungen an sich. Ich hoffe mal, dass man sich mit FA und Stadt einigen kann, da ansonsten die Pleite bzw nächste Insolvenz unumgänglich ist bei der Summe. 2. Bis zu dem Tag, wo unser nächster Abschluss aufgestellt wird, muss die Einigung da sein. Egal, wer den Abschluss aufstellt, die möglichen Steuerschulden müssen dann in der Bilanz ausgewiesen werden und der GF ist in meinen Augen verpflichtet, dann aktiv zu werden, da wir dann aber richtig überschuldet wären und eine Zahlungsunfähigkeit zumindest droht. Wenn ich das BFH Urteil richtig verstanden habe, geht es ja darum, dass der Staat nicht pauschal auf die Erträge aus Sanierungsgewinnen verzichten darf. Durchaus soll es aber in Einzelfällen möglich sein auch hier noch einen Verzicht der jeweiligen Behörden zu erreichen. Also, aussichtslos ist das nicht, ich hoffe nur, dass die aufgewacht sind und fähige Leute den Fall voran treiben |
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*räusper* *hüstel* Gab's bei der Alemannia einen Wechsel der verantwortlichen Personen? Hab' ich gar nicht mitbekommen |
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Das Urteil ist eindeutig, und ich halte es für Haarsträubend das man keine Rückstellungen gebildet hat und immer noch der Meinung ist das uns das nicht betreffen wird. Das wird im Mai ein böses erwachen geben wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert.
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Nur der TSV 🖤💛 |
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Außerdem gab es vorher durchaus diese gängige Praxis, die Insolvenzgewinne nicht zu besteuern. Ein wenig sollte man fair bleiben. Jetzt sieht es leider ganz anders aus, nach dem Urteil |
Folgender Benutzer sagt Danke zu tjangoxxl für den nützlichen Beitrag: | ||
a.tetzlaff (27.02.2017) |
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Ich bezog es auf die Aussage von Steinborn der nach dem Urteil sagte das man weiterhin davon ausgehe das es Alemannia nicht betrifft.
Gängige Praxis...damit lässt sich immer alle abtun. Die Konsequenzen waren damals schon bekannt.
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Nur der TSV 🖤💛 |
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es gab aber die Verwaltungsanweisung, diese Gewinne nicht zu besteuern bzw die entsprechenden Steuern zu erlassen. Gerade weil ein Insolvenzgesetz sonst keinen Sinn ergibt. Hier liegt in meinen Augen ein grober handwerklicher Fehler des Staates vor und nicht der Alemannia |
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Dass der Gesetzgeber diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben hat und die durch die Insolvenz eingesparten Schulden diesen Unternehmen wiederum als Gewinn zuschlägt und versteuert, ist gut und richtig. Ob das von wegen gewinnorientiertes Unternehmen, dass nach der Insolvenz wieder Gewinne macht nun allerdings auf einen verarmten Fußballclub in der Regionalliga West zutreffen soll, darf man zumindest mal ernsthaft in Zweifel ziehen.
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#4209
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Ist denn jemand im steuerrechtlichen so involviert dass er genau sagen kann, ob es nun gar nicht mehr möglich ist , das abzuwenden ?
Ich selbst denke aber, dass das "Aktenzeichen" durch die Stundung ja nun schon auf ist und demnach nach dem gelten den recht Verfahren werden muss, was zu dem Zeitpunkt des aufkommens der Schulden galt. Wenn jemand einer tat bezichtigt wird und Bewährung als Höchststrafe aussteht, kann man ihn dann vor Gericht auch nicht zu einer haftstrafe verurteilen nur weil während des Verfahrens / der Ermittlungen sich Gesetze geändert haben. Das ist so. |
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Dies geht nun nicht mehr, bzw kann der Stadt bei den Gesetzen nicht grundsätzlich sagen, dass man verzichtet. Im Einzelfall ging das schon immer, dass man einen Steuererlass bzw Reduzierung hinbekommen konnte, wenn die Steuer einen in den Abgrund reissen würden. Daher gehe ich auch jetzt davon aus, dass da was zu machen ist - bei der Stadt sowieso und beim Finanzamt vermutlich auch. Da hat keiner was von, wenn Alemannia platt ist. Ist aber schon sehr sportlich und anspruchsvoll und da müssen richtig gute Leute ran. Das andere bzw in meinen Augen das Hauptproblem ist folgendes. Beim nächsten Jahresabschluss ( ich meine zum 30.06.2017 ) müssen diese möglichen Steuerzahlungen in die Bilanz rein, es sein denn, man hat bis dahin eine Übereinkunft. Wenn diese möglichen Steuerzahlungen in der Bilanz auftauchen, ist unser GF in meinen Augen verpflichtet, zum Amtsgericht zu gehen, weil Alemannia überschuldet ist und Zahlungsunfähigkeit droht. Ist alles meine subjektive Meinung und vielleicht gibt es da noch etwas, was ich übersehe...daher, dies ist kein steuerrechtliches Gutachten. Vielleicht mache ich mir zu viel Sorgen |
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http://www.aachener-zeitung.de/lokal...heit-1.1388290 Dieser Bericht wurde am 22.06.2016 veröffentlicht. Das war also knapp vor der Mitgliederversammlung und auch dem Ende dieses Rumpfwirtschaftsjahres. Hier wird dann die Bilanzierung zum 30.06.2016 interessant. Zum 31.12.2015 hatte man wohl ein Damoklesschwert bzgl. der Steuerschulden auf den Sanierungsgewinn über sich. Aber man hatte einen Erlassantrag gestellt (oder wollte dies) und die Sachlage versprach damals eigentlich gute Aussichten. Eine Verpflichtung für eine Rückstellung könnte man diskutieren, wäre aber nicht sehr naheliegend. Zum 30.06.2016 ist die Situation aber eine andere. Der Erlassantrag war gestellt worden und er ist weder bei der Stadt, noch beim Finanzamt auf direkten Zuspruch getroffen. Dem Erlass wurde nicht entsprochen, das Thema wurde vertagt auf Mai 2017. Also ich würde vermuten, dass die Situation sich etwas verschärft hätte. Wenn alles easy gewesen wäre, werde das Thema schon durch. Die Stundung zeigt bereits eine gewisse Unsicherheit. Diese könnte zu einer Rückstellung führen. Mich würde es aber nicht wundern, wenn dies dennoch nicht der Fall sein sollte und dies vom Wirtschaftsprüfer abgesegnet worden wäre. Die Begründung würde mich dann aber schon interessieren.
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"Ein kleiner Buchstabendreher kann einem den ganzen Satz urinieren." (WDR2) |
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Hoffe mal als Hiesfelder-Alemanne as Nico Klaß im Probetraining überzeugen kann bzw man Ihn verpflichtet...
http://www.wr.de/sport/lokalsport/di...209724799.html
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Verlass Dich in deinem Leben nur auf deinen eigenen Arsh,denn er ist der einzige der immer hinter dir stehen wird!! |
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Laut Spieldaten... http://www.kicker.de/news/fussball/2...berlin-39.html ...waeren dies die Kandidaten: Buschlinger, Schacht, Nelles, Lipka, Sitek, Zschau, Gresens, Delzepich, Sendscheid, Weber (Kau als Torwart wird's wohl kaum gemacht haben.) Geändert von Niemand (25.02.2017 um 20:39 Uhr) |
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Ich tippe auf Jupp Zschau, dem wäre so etwas zuzutrauen gewesen... Meine sogar, mich zu erinnern, dass er in der 88. Minute fluchtartig das Feld verlassen hatte, man tippte auf Magen-Darm.
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Ich bin verwundert darüber, dass wir noch nicht wissen, ob unsere Alemannia die Lizenz für Liga 3 gestellt hat.
Die Entscheidung müsste ja längst gefallen sein, wenn die Deadline der 01.03.2017 ist. Sportlich wird es -natürlich- mehr als sehr schwer (Unmöglich möchte ich seit 1999 nicht sagen...). Aber sollte kein Lizenzantrag gestellt sein, so könnte die Zuschauerzahl nochmal deutlich nach unten gehen (Schuss nach hinten?) Was meint ihr?? Weiß jemand näheres?
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“Das nächste Spiel ist immer das nächste.” - Matthias Sammer |
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Wir haben gute Chancen, "best of the rest" zuwerden, also am Ende Platz 4 zu belegen. Alles andere gehört wohl ins Reich der Fabeln. Beim Lizenzantrag muss man m.E. nachweisen können, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, die nächste Saison in der 3. Liga zu schaffen. Kann das hier guten Gewissens jemand tun?
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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1. Viktoria Köln 25 Spiele 50 P. 2. BVB II 25 Spiele 50 P. 3. Alemannia 26 Spiele 50 P. 4. Gladbach II 25 Spiele 49 P. Da kann man sich schon mal die Mühe machen, die Drittliga-Unterlagen einzureichen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | ||
Achim F. (28.02.2017) |
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So ein Post geht nur am 01. April, Karneval gilt da nicht! Und bzgl. Mühe (falls unser GF nicht schon längst die Bewebungsunterlagen still und leise eingetütet hat ) wenn es nun gar nicht an mangelnder Bemühung, sondern an der finanziellen Situation liegt - was dann?
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Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu... |
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B. Trüger (28.02.2017) |
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