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Der Anteil der Kleinanleger macht ja (soweit ich mich erinnere) nicht den größten Teil der Gesamtsumme aus... Und selbst wenn "nur" 500.000 Euro nicht zurückgezahlt werden müssen, muss die Alemannia sich sehr sehr artig bedanken.. Gruss svenc |
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#22
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Gruss svenc |
#23
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Da bin ich bei dir
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Lieber arm dran, als Arm ab |
#24
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Da diese wie bei vielen von uns eben im Rahmen an der Wand hängen oder an Gleichgesinnte verschenkt wurden, werden hierzu mit Sicherheit erstmal keine Zinszahlungen abgerufen. Die Größenordnung, wie viele fällige Zinsen nicht gezahlt werden mussten, kennt die GmbH ja noch vom letzten Zinstermin her. Bei der Einlösung zur Fälligkeit sehe ich das anders. Da wird mit Sicherheit der ein oder andere die Anleihe mit zur Bank nehmen und "einlösen", d.h. sich das Geld auszahlen lassen, die Anleihe 'entwerten' lassen und dann wieder mit nach Hause nehmen. Die geht dadurch also nicht verloren. Bei der Gelegenheit werden dann auch gleich mal alle Zinscoupons für alle aufgelaufenen Jahre eingelöst.
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Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu... |
#25
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Back in Black
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#26
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Hallo!
Ich sammele seit 30 Jahren Nonvaleurs. Es immer die Entscheidung der Bank, ob sie dir die Papiere entwertet zurück gibt oder sie behält. |
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Alemannia Aachen GmbH Tivoli-Anleihe v.2008(2013) Gattungsbezeichnung Fälligkeit 16.08.2013 näch. Zinstermin ISIN DE000A0SFUS9 Depotbestand EUR 1.500,000Möglichkeit der Anspruchsanmeldung Sehr geehrter Depotkunde, Referenz: 92 IN 276/12die Emittentin des obigen Wertpapieres ist bekanntlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wie wir nun durch unsere Lagerstellen erfahren, besteht Ihrerseits die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Emittentin geltend zu machen. Anleihegläubiger können Ihr Ansprüche an den folgenden Insolvenzverwalter richten: Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning Jülicher Straße 116 52070 Aachen Tel: 0241/94618-0 Fax: 0241/94618-111 |
#28
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Wenn ich dem Verein damit helfen kann, dann will ich von meiner Anleihe nichts mehr ausbezahlt bekommen.
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#29
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Es ist notwendig, abschließend der Alemannia Aachen GmbH gegenüber schriftlich und endgültig den Verzicht auf die Zinsen und die Rückzahlung zu erklären. Ob du der Alemannia aber damit hilfst, sei erstmal dahingestellt. Bargeld fließt damit nämlich nicht, die Liquidität der GmbH wird dadurch nicht tangiert.
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
#30
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EU-Vermittlerrichtlinie
Mal ne Frage an die Banker hier in der Runde und an die Anleihe-Zeichner.
Ich kann mich nicht daran erinnern, bei der Zeichnung der Tivoli-Anleihe ein Beratungsprotokoll unterschrieben zu haben oder einen Kaufantrag ausgefüllt zu haben (lt. 3.4.1 des Emissionsprospektes). Das war ja im Fan-Shop ein schneller "Deal" mit Erik Meijer, Geld auf den Tisch, Autogramm auf die Urkunden, Dankeschön und weg. Seit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist doch bei jeder Geldanlage eine Beratungs- und Protokollpflicht gegeben und die Ausgabe darf nur von Personen erfolgen, die gemäß Gewerbeordnung dazu berechtigt sind (also Banker und/oder Versicherungsmakler). Auch eine solche Anleihe ist eine Geldanlage. Soweit ich das noch in Erinnerung habe, muss Du vom "Vermittler" über die Risiken aufgeklärt werden, dieser muss erfragen, ob Du bislang schon einmal in ähnliche Papiere investiert hast, usw... hmmmm.... Man könnte jetzt also (beim (Total-)Verlust) die Aachener Bank doch haftbar machen, da sie nicht belegen kann, mich entsprechend aufgeklärt und beraten zu haben. Die Alemannia Aachen GmbH (als Emittentin) der Tivoli-Anleihe wird ja auch keine entsprechende Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung zur Vermittlung Geldanlagegeschäften haben. Somit ist die Aachener Bank als Zahlstelle der Anleihe doch in der Haftung. Einzig unsicher bin ich mir bei den Schmuckurkunden, weil diese ja nicht personalisiert worden sind, bzw. es bei der Bank auch keine Liste mit allen Anleihezeichnern gibt, ob es sich dabei um ein "Tafelgeschäft" handelt... da greift diese Richtlinie dann wieder nicht. Allerdings ist der Verkauf einer Geldanlage im Fan-Shop doch recht ungewöhnlich. Danke für fachliche Hinweise. Gruß svenc |
#31
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Das Beratungsprotokoll gibt es seit 2010. Es kam somit nach der Anleihe. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu schussipech für den nützlichen Beitrag: | ||
carlos98 (07.01.2013) |
#32
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In der Krise beweist sich der Charakter.
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#33
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Dies könnte ein Grund sein, warum diese eigentlich interessante Baustelle brach liegt. Allerdings gibt es noch einige weitere Möglichkeiten: Schuldenschnitt, Verlängerung der Laufzeit....
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" Geändert von I LOV IT (07.01.2013 um 21:14 Uhr) |
#34
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AREI-Jumbo kommt vorbei, pustet alle Rohre frei! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu carlos98 für den nützlichen Beitrag: | ||
I LOV IT (08.01.2013) |
#35
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Wenn dies so wäre, könnte nach meinem uralten Assmann/Schneider (3. Auflage 2003) für Altfälle § 37d WpHG ein Thema sein, den es gab, der aber anscheinend nun weg ist. Ich bin in dem Bereich auf jeden Fall nicht mehr up-to-date.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
#36
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Geändert von Mittelstürmer (07.01.2013 um 22:32 Uhr) |
#37
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Edit: habs gefunden... das Beratungsprotokoll für Anlageberatung kam wirklich erst 2010, interessant. Bei Versicherungsvermittlern existiert diese Auflage schon seit 2002... ok, Punkt geklärt! Gruß svenc |
#38
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Hier wieder die Frage, ob der geschlossene Vertrag denn "insolvenzfest" ist, eins meiner Lieblingsworte derzeit Gruß svenc |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
I LOV IT (08.01.2013) |
#39
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Meine Anleihe ist `eh 'ne Spende von Anfang an.... Gruß gooool |
#40
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Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning hat reagiert
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Korrektur Sehr geehrter Depotkunde, am 18.12.2012 haben wir Sie versehentlich über die Möglichkeit der Anspruchsermittlung im Rahmen der Insolvenzeröffnung informiert. Wie wir in einem Schreiben des Rechtsanwalts Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning erfahren haben, handelt es sich lediglich um ein Antragsverfahren in Eigenverwaltung nach §§270, 270a ff InsO. Ob und wann es zu einer Eröffnung kommt, steht nicht fest. Uns liegen derzeit keine Informationen zu einer Insolvenzeröffnung vor. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. |
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