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Genau, dann ist der Tivoli demnächst auch noch Austragungsort für die Gäule und alle zwei Wochen gibt es dann die Champions-League um den "Großen Sauerbratenpreis von Aachen".
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Vorsicht Falle - Nepper, Schlepper, Bauernfänger |
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Modefan (19.05.2020) |
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#242
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Die 4 Stunden passen nicht zum "Arbeiten am Limit" und auch nicht zu den sonstigen Berichten über seine Tätigkeit in den letzten Wochen. Aber wir können auch einfach das Thema ruhen lassen, es kommt ja eh nichts Gutes für uns dabei raus. Wie so oft, wenn der Enthüllungs-Journalist am Werk ist. |
#243
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Nicht unbedingt jedermanns Art ...
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Eine Idee, wie die von »Heinsberger LandEi«, „ehrenamtlich“ aufzutreten, ist natürlich abwegig. Nicht weniger abwegig erscheint mir allerdings auch, ausgerechnet der Mannschaft ihre Meinungsfreiheit abzusprechen und deren Entscheidung zu kritisieren. Endgültig unglaublich erscheint mir das Mitgefühl Einzelner mit dem GF, weil dieser nachvollziehbar auf viel mehr verzichten würde, als die 'armen Würstchen' innerhalb der Mannschaft. 15.000 : 2 wäre beispielsweise immer noch deutlich mehr als 1.500 : 2, was sich spätestens dann zeigt, wäre man versucht, auch nur seine Grundbedürfnisse finanziell abzudecken. Angesichts eines Gesamt-Aufwandes von jährlichen 5 Millionen Euro, von denen grob gerechnet lediglich 10% »in den Beinen« ankommen, kann ich keine vielversprechende Erfolgsgeschichte erkennen. Hier im Forum wurde/wird von Vielen seit Jahren schon kritisiert, dass 'der große Wurf' nicht gelänge. Gemessen an dem eigenem Anspruch, die Liga unbedingt und schnellstmöglich nach oben verlassen zu wollen/müssen, ist der scheidende Geschäftsführer gescheitert. Vor dem Hintergrund, je nach Fortgang der Dinge, zukünftig gegebenenfalls deutlich kleinere Brötchen backen zu müssen, erscheint mir sein Abgang (gleichfalls die Art der Übermittlung) nahezu zwangsläufig. PS: Durchaus vielsagend: Der richtige Zeitpunkt „Aber jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, eine neue Herausforderung anzunehmen.“ ... .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
#244
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Wir nehmen Reiner "Calli" Calmund. Der hat über 40 kg abgenommen und geht wieder ab wie Schmitz Katze. Was macht eigentlich der Fritjof gerade?
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Vorsicht Falle - Nepper, Schlepper, Bauernfänger |
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Modefan (19.05.2020) |
#245
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Irgendetwas hat Ihm seinen Abschied jedenfalls einfach gemacht. Ob es nun etwas hier war , das neue Angebot oder beides zusammen, wissen wir gerade nicht. Und die Meinungsfreiheit sollte nicht über das Gehalt des GF entscheiden, sondern in dem Fall die klaren Fakten / Voraussetzungen für Kurz-Arbeit. Geändert von Geheimniskremer (19.05.2020 um 19:04 Uhr) |
#246
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Nein. Die Lebenswirklichkeit spricht dagegen, dass man sich nicht in seiner Freizeit mit beruflichen Dingen befassen würde. Beispiel: Abteilungsleiter XY wird von einem Geschäftspartner eingeladen, sich mit ihm gemeinsam am Tivoli ein Spiel in der Loge anzusehen. Zwischendurch spricht man auch mal über die allgemeine Geschäftslage und anstehende Projekte. Hat Abteilungsleiter XY dadurch den Anspruch darauf, sich den Tivoli-Besuch von seinem Arbeitgeber als Arbeitszeit anerkennen zu lassen? Beispiel2: Abteilungsleiter XY liest in seiner Freizeit auf Facebook etwas über seinen Arbeitgeber. Er antwortet darauf im Sinne seines Arbeitgebers. Ist das automatisch Arbeitszeit? Im Falle eines Geschäftsführers ist klar, dass er dann, wenn er Entscheidungen für sein Unternehmen fällt und Anordnungen erteilt, beruflich tätig ist. Wenn er dagegen lose in einer Runde zusammensitzt, in der bspw. Ideen für Aktionen gesammelt werden, kann es sich sowohl um einer geschäftliche Konferenz wie auch um einer gesellige Feierabendrunde engagierter Alemanniafans handeln. Die Grenzen sind nicht immer klar. |
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Michi Müller (19.05.2020) |
#247
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Geändert von Neverwalkalone (19.05.2020 um 19:50 Uhr) |
#248
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Mir wäre neu, dass die Geschäftsführerposition festgelegte Arbeitszeiten mit darin enthaltener Anwesenheitspflicht beinhaltet. Ein Geschäftsführer in Kurzarbeit könnte flexibel je nach Bedarf bestimmte Zeiten seines Tagesablaufes als betrieblich notwendige Tätigkeiten definieren und den Schnack zwischendurch auf dem Flur sowie einen gewissen zeitlichen Anteil seiner Telefonate etc. auch als freizeitliches Engagement deklarieren. Beispielsweise auch die Vorbereitung und Durchführung eines Online-Fußballspieles gegen einen anderen Verein, sowas könnte - selbst wenn es der Alemannia dient - auch das Ausleben privater Zockerfreude sein. Wenn wir von Kurzarbeit 50 reden, bedeutet das ja, dass man 50 % seines Lohnes wie üblich erhält und von den anderen 50 % erhält ein Familienvater 67 % KU-Geld. In Summe bedeutet das, man erhält immer noch mehr als 80 % seines üblichen Lohnes. Wenn es dabei tatsächlich um die nackte Existenz des Arbeitgebers geht, würde ich einen temporären Quasigehaltsverzicht von weniger als 20 % auch bei weiterarbeitenden Führungskräften für nicht total unangemessen erachten. Und man handelt dabei - den gemeinsamen Willen aller Beteiligten vorausgesetzt - bei ordnungsgemäßer Dokumentation auch rechtlich nicht unsauber. |
#249
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Reizvolle Vorstellung ...
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Wieviele »gesellige Feierabendrunden« möchtest Du Dir (und Deiner Frau) denn gönnen, bis ein ganzer Stapel von vorstellbaren Aufgaben vollständig (und termingerecht (!)) abgearbeitet ist? PS: Zugegeben, reizvoll ist die Vorstellung schon, Du sitzt nichts ahnend in gemütlicher Runde und wirst einer 'steinreichen russischen Oligarchien' vorgestellt, die einfach alles schon besitzt, außer einem Erfolg versprechendem Viertligisten. .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
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tivolino (19.05.2020) |
#250
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Effenberg hört in Uerdingen auf...
https://www.kicker.de/775817/artikel Gesendet von meinem VOG-L29 mit Tapatalk |
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Dann wird der Effe hier wohl der neue GF, wa?!
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Vorsicht Falle - Nepper, Schlepper, Bauernfänger |
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Marc Gillessen und Helle Birk - prima gemacht Thomas Hengen. es geht doch noch weiter bei uns.
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z.B. um schnell einen Nachfolger zu finden, man schon jemand ausgesucht hat, jetzt der richtige Zeitpunkt für eine schnelle Trennung war oder...
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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Dazu sage ich dir: Dieser angebliche Privat-Spaß ist kommerziell beworben worden; es wurden virtuelle Tickets dafür verkauft; wer zusehen wollte, musste zahlen; die beiden beteiligten Unternehmen haben sich vorher darauf verständigt, sich den Erlös zu teilen, und sie haben vorher ganz öffentlich klipp und klar gesagt, dass es bei alledem auch darum geht, am Ende ein paar Euronen für die beteiligten Firmen zu erwirtschaften. All das würde den Leuten von der Arbeitsagentur vor jedem Arbeits- oder Sozialgericht aber sowas von dick und fett als Beleg dafür reichen zu belegen, dass die Partie vom Hofe vs. Uhlig eben kein außerdienstlicher, rein privater Zeitvertreib von zwei Spaß-Zockern war, sondern eine gewinnorientierte, dienstliche PR-Aktion der für ihre Arbeitgeber agierenden Geschäftsführer. Um aus der Kiste rsuszukommen, müsste Kurzarbeiter vom Hofe sagen: Selbstverständlich war das eine Tätigkeit innerhalb meiner zulässigen Arbeitszeit. Aber du empfiehlst leider das genaue Gegenteil.
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Franz Wirtz (20.05.2020) |
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Das glaube ich nicht bei einem Gf- Vertrag einer Fussball- Gmbh.
Die schnelle Trennung ist für mich ein Indiz für ein Agreement.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#257
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Hoffentlich haben die Herren auch einen Plan, wie sie das großzügige Entgegenkommen zum Wohle von MvH nun auch zum Wohle des Vereins kompensieren können.
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Ich gehe mit Deinem Fazit nicht konform. Bei der Partie sind auch Fans gegen Fans angetreten. Müssen die jetzt als Beschäftigte der Alemannia angemeldet werden? Gerade dieses Beispiel - Geschäftsführer der Alemannia organisiert ein Charity-Spiel gegen seine ehemaligen Arbeitskollegen eines anderen Vereines - könnte genauso auch privat "für den guten Zweck" organisiert gewesen sein. Auch in Absprache mit den jeweiligen Vereinen, welche es bewerben. Die Grenzen sind nicht überall klar. Trifft der Chef auf dem Flur einen Mitarbeiter und fragt, wie es ihm geht, ob seine Tante die Blinddarm-OP gut überstanden hat und wo es im Urlaub hingehen soll: Das kann ein Chef als dienstliches Gespräch der Mitarbeiterfürsorge bezeichnen. Das kann er genausogut als privates außerdienstliches Gespräch betrachten. Telefoniert der Chef eine halbe Stunde lang mit einem lange bekannten Sponsoren, dabei geht es 10 Minuten lang um die Gesprächsinhalte Vertragsverlängerung und Konditionen, 20 Minuten lang aber spricht man über die Lage in der Welt, die Konjunktur, die Politik und die Gesundheit. Man kann das gesamte Gespräch als Maßnahme der Kundenbindung verbuchen. Man kann auch sagen, dass das allgemeine Geplänkel gar nicht für die Verlängerung nötig war und man da nur aus privatem Interesse drüber geplaudert hat. Ich bleibe dabei, man kann das und man darf das, wenn man es will und wenn es nötig ist. Vor zwei Monaten hat vom Hofe noch öffentlich gesagt, dass der Alemannia ein Verlust von 400.000 Euro und der finanzielle Ruin drohen würden. Wenn dem so ist bzw. noch so sein sollte, dann muss man halt nach kreativen Lösungen suchen, solange diese legal und nicht unethisch sind. Die leichteste Einnahme ist noch immer die eingesparte Ausgabe, vor allem in einer Zeit, wo es kaum Einnahmemöglichkeiten gibt. Aber wenn dem so sein sollte, dass wir aufgrund unser kostengünstigen Gehaltsstrukturen und der niedrigen Anzahl an Beschäftigten auch so nahezu unbeschadet durch die Krise gleiten, brauche ich mir ja keinen Kopf mehr drum zu machen... |
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Michi Müller (20.05.2020) |
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Er hat lediglich anhand von Beispielen erklärt das Arbeit und privates manchmal fließend ineinander übergehen. Oftmals ist es einfach nur Auslegungssache! Wenn mir mein Chef während der Kurzarbeit ne Mail schreibt, ich soll die Mitarbeiter meiner Schicht informieren wie der aktuelle Stand ist, dann wäre das offiziell "Arbeitszeit". Man kann es auch übertreiben und ich glaube nicht das der Staat mit der Stoppuhr da steht, ob auch ja keiner 5 Minuten zu lang gearbeitet hat. Und bei aller Liebe, mir kann keiner erzählen das MvH aktuell genauso viel arbeitet wie sonst. Gesendet von meinem VOG-L29 mit Tapatalk |
#260
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Allerdings hat MvH einen unbefristeten Vertrag, soweit ich das mitbekommt habe. Sollte im Vertrag also nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein (was ich mir bei derart viel "Freiheit" auch vorstellen kann), greift halt die gesetzliche Kündigungsfrist. Und die beträgt nun mal 4 Wochen. Ein Indiz für ein Agreement wäre für mich eher, dass MvH früher Bescheid sagen soll als gesetzlich vorgeschrieben. Hat er aber (anscheinend) nicht. Daher spricht für mich viel für die bloßen gesetzlichen Mindestanforderungen. |
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tivolino (20.05.2020) |
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