#81
|
|||
|
|||
der neue rasen wurde wegen des länderspiels verlegt.
|
Werbung
|
|
#82
|
||||
|
||||
Das ist mit nicht unbekannt. Glückliche Fügung? Kann man froh sein das der DFB mitfinanziert.
__________________
Nur der TSV 🖤💛 |
#83
|
|||
|
|||
Gibt es neue Entwicklungen?
|
#85
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Ganz schön glatt, so mit dem Thema umzugehen. |
#86
|
||||
|
||||
Mir fallen da ganz andere Vokabeln ein ...
Das Präsidium agiert in diesem Punkt dreist und unverschämt am Auftrag des ursprünglichen Beschlusses der Mitglieder vorbei!
__________________
Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
#87
|
||||
|
||||
Eher ganz schön dreist. Die drehen es sich , wie es in den Kram passt.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#88
|
||||
|
||||
Der Thread sollte besser mit dem
Vereinssatzung/Offener Brief an den Vorstand der Alemannia https://www.alemannia-brett.de/forum...ad.php?t=31113 zusammengeführt werden :-) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
Andreas (14.03.2021) |
#89
|
||||
|
||||
Satzungsänderung bleibt weiter ausgesetzt!
Satzungsänderung bleibt weiter ausgesetzt!
"Das Präsidium weist zudem darauf hin, dass es den Satzungsänderungsprozess fortzusetzen gedenkt, sobald Präsenzveranstaltungen zur Diskussion möglich sind und die Gremien auf der Jahreshauptversammlung neu gewählt sind. Den Mitgliedern der Satzungskommission sei an dieser Stelle erneut für Ihre Arbeit herzlich gedankt." Quelle: Homepage Alemannia 10.03.2021 Auf unserer nächsten Vorstandssitzung am 19.03. steht das Thema Alemannia-Satzungsänderung und der Umgang des Präsidiums damit auf unserer Agenda. Das Präsidium führt nicht mehr nur die Versammlungsproblematik als Grund an, nun gibt es eine weitere Voraussetzung. Die Gremien müssen nun auch noch gewählt sein! Um Eure Meinungen in der Vorstandssitzung zu berücksichtigen rufen wir alle Alemannia-Mitglieder auf, uns Euer Feedback an Vorstand@ig-alemanniafans.de zu schicken. Eure Meinung ist uns wichtig. Jetzt Mitglied werden: http://www.ig-alemanniafans.de/mitglied-werden-2/ |
#90
|
||||
|
||||
Zitat:
Gerne mehr davon |
#91
|
||||
|
||||
Ich möchte noch einmal auf die komischen Planungen des Vorstandes bzgl. der Satzungsänderung kommen.
Eigentlich ist es doch sehr einfach. Zur Mitgliederversammlung 2017 gab es den berechtigten Antrag von Vereinsmitgliedern, dass die Satzung mittels einer paritätischen Satzungskommission geändert werden sollte. Entsprechend wurde ein Beschluss vorbereitet, der nach meiner Kenntnis nicht von den Antragstellern stammte, sondern vermutlich von dem Übergangsvorstand und/oder dem absehbar neuen Vorstand erstellt wurde. Dieser Beschluss wurde dann von den Mitgliedern abgesegnet. Insofern bleibt es doch einfach. Einfach mal den Beschluss rausholen und abarbeiten! Es erscheint aber befremdlich, dass dies nicht ganz so einfach ist, denn bei der Google-Suche mit der Suchanfrage protokoll pdf site:alemannia-aachen.de werden viele Protokolle von Versammlungen angeboten. Ich kann das Protokoll für 2017 aber irgendwie derzeit nicht finden. Komisch! Ist mir aber auch egal, da ich die Datei damals gespeichert hatte. Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 05.09.2017: Zitat:
1 Auswahl von Satzungskommissionsmitglieder [Check] 2 Berufung der Satzungskommission durch der Vorstand [Check] 3 Erarbeitung von Vorschlägen durch die Satzungskommission [Check] 4 Vorlage des Ergebnisses der Satzungskommission an den Vorstand [Check] 5 Weiterleitung der Änderungsvorschläge von Vorstand an Gremien [Check] 6 Rückmeldung der Stellungnahmen der Gremien an den Vorstand [vermutlich?] 7 Vorstand leitet die Vorschläge mit den Stellungnahmen der Gremien (inkl. die des Vorstandes) an die Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung [ausstehend] Wo ist das Problem? Die Vorgabe ist eindeutig. Es erschließt sich mir überhaupt nicht, wieso der Vorstand von dem Beschluss der Mitgliederversammlung meint abweichen zu müssen. Dürfte er dies eigentlich so einfach? Das Standardwerk „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“ gibt ziemlich interessante und deutliche Hinweise für den Umgang mit Beschlüssen: Zitat:
Der Verwaltungsrat und auch die Vorstandsmitglieder, die gedenken sich nochmals wählen zu lassen, sollten diesen Aspekt prüfen. Für eine Duldung der bisherigen Absichten des Vorstandes sehe ich hier direkt eigentlich keinen Raum. Dazu sind die o.a. fachlichen Hinweise zu knackig und eindeutig („kein anderes Vereinsorgan übergeordnet“!), oder?
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag: | ||
chris2010 (28.03.2021), Heinsberger LandEi (29.03.2021), IG (28.03.2021), Öcher Wellenbrecher (28.03.2021) |
#92
|
||||
|
||||
Alemannia-Satzungsänderung❓ Nein Danke❓⁉️
2️⃣0️⃣1️⃣7️⃣ wurde nicht ohne Grund eine Satzungsänderung durch die JHV angestoßen, da die bestehende Satzung diverse Mängel hat und in der Praxis zu Problemen (z. B. bei Wahlen) führte.
In der aktuellen Satzung fehlen darüber hinaus u. a. auch die wichtigen Themen: Datenschutz, TSV Alemannia Aachen GmbH und 5️⃣0️⃣+1️⃣-Regel. Antrag und Beschluss auf der JHV 2️⃣0️⃣1️⃣7️⃣: „Es ist Aufgabe der Satzungskommission, Vorschläge für eine Änderung der bestehenden Satzung spätestens zur Vorlage an die JHV 2️⃣0️⃣1️⃣9️⃣ zu erarbeiten und dem Vorstand vorzulegen. Der Vorstand leitet die Änderungsvorschläge vorab den Gremien des Vereins zu, holt deren Stellungahmen ein und leitet die Vorschläge einschließlich der Stellungnahme der Gremien und einer eigenen Stellungnahme der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung zu.“ Das Präsidium möchte nun über den Beschluss der JHV hinaus, Informationsveranstaltungen durchführen, wenn sich die Corona-Situation entspannt. Diese Entspannung gab es bereits vom 1️⃣5️⃣.0️⃣6️⃣.2️⃣0️⃣2️⃣0️⃣ bis 1️⃣4️⃣.1️⃣0️⃣.2️⃣0️⃣2️⃣0️⃣. Demnach hatte das Präsidium vier Monate Zeit, die gewünschten Informations-/Diskussionsrunden für Mitglieder als Präsenz-Veranstaltung durchzuführen! Warum ist dies nicht geschehen? Eine Online-Veranstaltung lehnt das Präsidium kategorisch ab. Und dies, obwohl die Fan-IG dies sogar unterstützen / übernehmen würde. Langsam, aber sicher zeichnet sich ein neues Bild der Situation. Die Pandemie kann doch wohl kaum der Hauptgrund sein, warum auf der JHV 2️⃣0️⃣2️⃣1️⃣ nicht über die Satzungsänderung abgestimmt werden soll. Wurde vom Präsidium zunächst nur die Corona-Pandemie und die mangelnde Transparenz gegenüber den Alemannia-Mitgliedern (die kein Internet haben) genannt, ist die letzte Mitteilung des Präsidiums zum Thema jedoch entlarvend. Eine zweite Bedingung wurde hinzugefügt, wann man denn gedenkt den Mitgliederwillen aus 2️⃣0️⃣1️⃣7️⃣ umzusetzen: „…und die Gremien auf der Jahreshauptversammlung neu gewählt sind.“ Welche Bedingung kommt als nächstes? Wann soll die Satzungsänderung erfolgen? 2️⃣0️⃣2️⃣3️⃣? Oder besser nie? Warum scheint die Fan-IG hier wieder mal der Spielverderber zu sein? Will sie den amtierenden Gremien nur eins auswischen? Verfolgt sie große eigene Ziele, die noch keiner kennt? Leider nein! Wir sagen „leider“, denn dann wäre das Thema schnell vom Tisch und man könnte sich mal nur den sportlichen Dingen zuwenden. Leider lässt uns das Präsidium nach mehreren Handreichungen, keine andere Wahl. Es ist u.a. die Aufgabe der Fan-IG sich um die Mitgliederrechte zu kümmern und dabei auch die trockenen/bürokratischen Sachverhalte anzusprechen. Viele Fan-IG Mitglieder sind ja auch Mitglieder des TSV. Dem Fan-IG-Vorstand liegt ein umfassender Bericht der ehemaligen Sprecherin der Satzungskommission, welche am 1️⃣7️⃣.0️⃣4️⃣.2️⃣0️⃣1️⃣9️⃣ den Sprecher-Posten zurückgab. „Wenn mir bewusst gewesen wäre, dass sich die Satzungsarbeit über einen so langen Zeitraum erstreckt, hätte ich mich nicht um einen Sitz in der Satzungskommission beworben. Des Weiteren empfinde ich die seit Beginn – wenn auch unterschwellig – vorhandene Feindseligkeit/“Schärfe“ befremdlich.“ „Zudem teile ich mit, dass ich nicht weiter als Sprecherin der Kommission zur Verfügung stehe.“ (Ellen Grünwald) Dies war Ellen Grünwalds Reaktion auf einen ewigen Prozess, denn sie aus ihrer Satzungsarbeit 2️⃣0️⃣1️⃣1️⃣ nicht gewohnt war. Hier hatte es die Satzungskommission in 8️⃣ ½ Monaten geschafft, eine umfassende Satzungsänderung auf den Weg zu bringen. „Ich war ebenfalls Mitglied der Satzungskommission in 2️⃣0️⃣1️⃣1️⃣. Man kann über das Präsidium Nachtsheim/Terbrack vieles sagen, aber gemachte Zusagen wurden hier eingehalten. Diese Satzungsarbeit war strukturiert, gradlinig und zeitlich eng getaktet. Ein Aussitzen bzw. Verzögern gab es damals nicht. Das Präsidium Fröhlich agiert da anders. Bereits seit langer Zeit habe ich den Verdacht, dass man die Satzungsänderung ausbremsen, verzögern oder gar verhindern will. Die Vorkommnisse der letzten Monate scheinen dies zu bestätigen. Im September 2️⃣0️⃣2️⃣0️⃣ habe ich Herrn Dr. Fröhlich gebeten, dass die Gremien zeitnah ihre Stellungnahmen abgeben und der Entwurf sowie die Stellungnahmen online interessierten Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung des Präsidiums in 2️⃣0️⃣2️⃣0️⃣ keine JHV abzuhalten, kann man noch verstehen. Den Mitgliedern die Entwürfe vorzuenthalten, aber nicht mehr. Dies kann auch nicht mit der Pandemie erklärt bzw. gerechtfertigt werden.“ (Ellen Grünwald, Mitglied der Satzungskommission) Dem Vorstand der Fan-IG wird hier nicht der Eindruck vermittelt, dass man seitens des amtierenden Alemannia Vorstands ernsthaft an einer Änderung der Satzung in der vorgelegten Form interessiert ist. Der Fan-IG-Vorstand wird in den nächsten Wochen versuchen Maßnahmen zu ergreifen, um hier möglichst Abhilfe zu schaffen. Auch Friedrich Jeschke (Mitglied der Satzungskommission) hat uns hierzu ein Statement gegeben: „Es ist leider sehr enttäuschend, dass aus der anfänglichen Kommunikation und Teamarbeit auf Augenhöhe, das Präsidium plötzlich nicht mehr weiß wer eigentlich alles damals mit dabei war und was man gemeinsam vereinbart hat. Ich stehe selber weiter dem Dialog zur Verfügung, muss aber auch feststellen, dass hier der Beschluss der Mitglieder und auch die gemeinsame Absprache seitens des Präsidiums nicht eingehalten wird.“ Wir werden zum Thema eine Serie starten, in dem wir einige Punkte der neuen Satzung & Ordnung herauspicken und ein wenig darüber spekulieren, was diese mit der Weigerung des Präsidiums zu tun haben könnten. Euer Fan-IG-Vorstand |
Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
Aix Trawurst (28.03.2021), chris2010 (28.03.2021), Harvey Specter (28.03.2021), Heinsberger LandEi (29.03.2021), Mott (29.03.2021), Öcher Wellenbrecher (28.03.2021), tivolino (28.03.2021) |
#93
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#94
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Bucki für den nützlichen Beitrag: | ||
tivolino (29.03.2021) |
#95
|
||||
|
||||
Na na na... aktuell tragen zwar viele einen Aluhut, aber von Dir hätte ich das jetzt nicht erwartet
|
#96
|
|||
|
|||
Häh? Was willst Du mir damit sagen?
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
#97
|
||||
|
||||
Alemannia Satzungsänderung? Nein Danke?!? Was wäre neu? Teil 1
Neu ➡️ Vereinsordnung
"§ 4 Nominierung a. Ein Kandidat für eine Wahl zum Präsidium, Verwaltungsrat, Wahlausschuss, Ehrenrat oder Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft des ATSV muss von mindestens 25 Mitgliedern des ATSV vorgeschlagen werden, die nicht für das selbe Amt kandidieren. Der Vorschlag ist von den Mitgliedern zu unterzeichnen. Der Ehrenrat nominiert Ehrenmitglieder oder Ehrenpräsidenten, wobei die §§ 4 b – h VO nicht zur Anwendung kommen." "c. Ein Kandidat, der sich als Abteilungsvertreter für eine Wahl zum Verwaltungsrat oder zum Wahlausschuss vorschlagen lässt, benötigt die Vorschlagsliste gemäß § 4 a VO nicht. Er wird per Mehrheitsbeschluss auf der jeweiligen Abteilungsversammlung gewählt. Der Abteilungsvorstand meldet diesen dann unverzüglich dem Wahlausschuss als Nominierten für die Abteilungs-Kandidaten-Liste." Die Anzahl der zu leistenden Unterschriften wird auf 25 gesenkt. Dies trägt u. a. der halbierten Mitgliederzahl Rechnung. Neu ist auch, dass alle Kandidaten die 25 Unterschriften beibringen müssen. Gremien haben hier kein Nominierungsrecht mehr. Somit gilt in der "neuen Welt": gleiches Recht für alle. (Die Abteilungsvertreter sind davon zwar ausgenommen, müssen sich aber stattdessen einer Wahl durch die Mitglieder der eigenen Abteilung stellen) Woher weiß die IG überhaupt was in der neuen Satzung und Vereinsordnung steht? Ein Mitglied der Satzungskommission hat die Unterlagen hier: https://www.alemannia-brett.de/forum...9&postcount=18... veröffentlicht. Da kann gerne jeder auch selbst nachschauen. Geändert von IG (30.03.2021 um 19:09 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
tivolino (30.03.2021) |
#98
|
|||
|
|||
Zitat:
sinnvolle änderung. aber wieso sollte das präsidium das blockieren? einer aus dem präsidium war doch dabei. |
#99
|
||||
|
||||
Folgender Benutzer sagt Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
twickenham (30.03.2021) |
#100
|
||||
|
||||
Zitat:
Bei mir erscheint im IG-Beitrag die Zahl der Unterschriften nur Hieroglyphen-ähnlich. Soll diese Zahl 25 betragen? Rein inhaltlich: Für bereits amtierende Gremienmitglieder sollte es kein Problem sein, 25 Unterstützer für eine Wiederwahl zu finden, jedoch verursacht die Unterschriftensammlung auch zusätzliche Arbeit, die womöglich zulasten der eigentlichen Gremienarbeit geht. Von daher hielte ich es schon für nachvollziehbar, ein unbürokratischeres Vorschlagsrecht der Gremien beizubehalten. Dieses würde ich aber auf bereits amtierende Personen beschränken, so dass jeder, der neu hinzu gewählt werden soll, die Unterschriften benötigt. |
|
|
Werbung
|
|