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  #1181  
Alt 30.10.2020, 18:03
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Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Klingt schon mal ganz gut.
https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw
Die Beispielformulare hab' ich mir jetzt nicht runtergeladen.

Jetzt sind die Infos deutlicher ;-)


Coronahilfe Profisport NRW

Für von Einnahmeverlusten betroffene NRW-Viertligisten

Zusätzliches 15-Millionen-Euro-Notprogramm soll Spielbetrieb sichern

Der Sport erfährt bedingt durch die Corona-Pandemie weitreichende Einschränkungen seines Wettkampfbetriebes. Dies betrifft neben den Profisportvereinen der oberen Ligen (Liga 1 – 3) auch den Breitensport und die semiprofessionellen Sportvereine und deren Unternehmen in den unteren Ligen. Diese können aufgrund des Corona bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Hier drohen Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste.



Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der vierten Ligen. Die Billigkeitsleistung begründet sich in der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen. Sie wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
Die Coronahilfe Profisport NRW können alle antragsberechtigten Sportvereine ab dem 1. November (Montag) 2020 bis zum 30. November 2020 über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich!


Was wird gefördert.
Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der Vierten Ligen. Weitere Einnahmeverluste, z. B. aus Catering oder Merchandising bleiben unberücksichtigt. Die Billigkeitsleistungen dienen der Abmilderung aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 erlittener finanzieller Einbußen bei Ticketeinnahmen.


Wie wird die Höhe der Billigkeitleistung ermittelt?

  • Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Eine Billigkeitsleistung kann ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern pro Verein oder Unternehmung gewährt werden und ist auf maximal 60% des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
  • Leistungen Dritter zum Ausgleich von entgangenen Ticketeinnahmen, z. B. Versicherungsleistungen, sind anzurechnen.
Wie sind die Einahmen aus Dauer- und Saisonkarten und aus Test und Freundschaftsspielen anzugeben?

  • Einnahmen aus dem Verkauf von Dauer- und Saisonkarten sind anteilig umzulegen
  • Einnahmen aus Ticketverkäufen bei Test- und Freundschaftsspielen bleiben unberücksichtigt.
Wann wird gefördert?


  • Anträge können ab dem 2. November 2020 bis zum 30. November 2020 gestellt werden.
  • Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Eine Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt unmittelbar nach Bestandskraft des Bescheides.

Quelle > https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw



Dh. das wir möglicherweise schon aufgrund der geringeren verkauften Dauerkarten ( 1.994) im Gegensatz zu REWE ( 5000 ) ein wenig mehr erhalten sollten.
Die Nichtteilnahme an der 1. Runde im DFB Pokal in dieser Saison tut jetzt nochmal weh
__________________
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Geändert von Öcher Wellenbrecher (30.10.2020 um 18:28 Uhr)
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  #1182  
Alt 30.10.2020, 18:24
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Jetzt sind die Infos deutlicher ;-)



Wie wird die Höhe der Billigkeitleistung ermittelt?

  • Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Eine Billigkeitsleistung kann ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern pro Verein oder Unternehmung gewährt werden und ist auf maximal 60% des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
  • Leistungen Dritter zum Ausgleich von entgangenen Ticketeinnahmen, z. B. Versicherungsleistungen, sind anzurechnen.
Hat jemand Infos oder qualifizierte Interpretationen, ob die Spiele in beiden Zeiträumen in Bezug auf Anzahl, Art etc. vergleichbar sein müssen? In unserem Fall liegt ja das Spiel gegen Leverkusen im Vergleichszeitraum, was uns ja nicht unerhebliche Ticketeinnahmen beschert hat. Ich würde das jetzt erstmal als gut für uns ansehen.
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Heinsberger LandEi (30.10.2020), Öcher Wellenbrecher (30.10.2020)
  #1183  
Alt 30.10.2020, 18:58
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Zitat von miniman Beitrag anzeigen
Hat jemand Infos oder qualifizierte Interpretationen, ob die Spiele in beiden Zeiträumen in Bezug auf Anzahl, Art etc. vergleichbar sein müssen? In unserem Fall liegt ja das Spiel gegen Leverkusen im Vergleichszeitraum, was uns ja nicht unerhebliche Ticketeinnahmen beschert hat. Ich würde das jetzt erstmal als gut für uns ansehen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man Einnahmeverluste fuer einen Wettbewerb angeben kann, fuer den man sich gar nicht qualifiziert hat.


Haette Alemannia diese Saison die erste DFB-Pokalrunde erreicht, koennte man das Leverkusen-Spiel wohl mit in die Rechnung aufnehmen.
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  #1184  
Alt 30.10.2020, 19:12
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Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
"Die Staatskanzlei teilt mit:
Die Landesregierung hat für die von fehlenden Zuschauereinnahmen betroffenen Viertligisten im Sport ein 15-Millionen-Euro-Notprogramm aufgelegt. ...


entgehen vielen Vereinen in den vierten Ligen unseres Sportlandes fest eingeplante Einnahmen.

...


Irgendwie noch alles verwirrend

Auch im neueren Text finde ich die Wahl der Formulierungen noch verwirrend für Vereine anderer Sportarten. Da wird allgemein von Profiligen 1-3 gesprochen, obwohl diese Unterteilung meines Wissens nach nur im (Männer-) Fußball gilt. Und von vierten Ligen im Plural, obwohl es im NRW-Fußball nur eine vierte Liga gibt.


Was wäre denn jetzt mit einem Handball- oder Eishockey-Amateurverein aus der dritten Liga? Oder auch einem zuschauerstarken semiprofessionellen Fußballclub der 5. Liga? Oder Frauenfußball-Drittligisten? Wären die nicht antragsberechtigt und falls nicht, wie ließe sich dies rechtlich haltbar begründen?



Eine einseitige Bevorzugung der vierten Männerfußballliga gegenüber anderen Breitensportvereinen dürfte jedenfalls sowohl politisch wie auch juristisch zu Klärungsbedarf führen. Auch wenn ich mich über die Maßnahme an sich sehr freue.
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  #1185  
Alt 30.10.2020, 19:14
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Zitat von miniman Beitrag anzeigen
Hat jemand Infos oder qualifizierte Interpretationen, ob die Spiele in beiden Zeiträumen in Bezug auf Anzahl, Art etc. vergleichbar sein müssen? In unserem Fall liegt ja das Spiel gegen Leverkusen im Vergleichszeitraum, was uns ja nicht unerhebliche Ticketeinnahmen beschert hat. Ich würde das jetzt erstmal als gut für uns ansehen.

Ich habe die Daten für 2019 ( ab 1.März 2019 bis Ende Dezember 2019 ) mal in eine Excel Tabelle zusammengefasst. ( Excel Datei kann man leider hier nicht anfügen )
Hier gehts zu den Daten > https://ibb.co/QCwM3dK

Daten für 2020 ( ab März 2020 ) mach ich evtl. später ;-)
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Geändert von Öcher Wellenbrecher (30.10.2020 um 19:22 Uhr)
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Heinsberger LandEi (31.10.2020)
  #1186  
Alt 30.10.2020, 19:24
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Zitat von Niemand Beitrag anzeigen
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man Einnahmeverluste fuer einen Wettbewerb angeben kann, fuer den man sich gar nicht qualifiziert hat.


Haette Alemannia diese Saison die erste DFB-Pokalrunde erreicht, koennte man das Leverkusen-Spiel wohl mit in die Rechnung aufnehmen.

Ich gehe davon aus, dass sämtliche Ticketeinnahmen aus Pflichtspielen in die Wertung kommen. Andernfalls könnte ja bspw. Preußen Münster so gut wie gar nix angeben, weil sie letztes Jahr nicht am Regionalliga-, sondern am Drittligawettbewerb teilgenommen haben.


Münster, Essen und wir dürften mit großem Abstand am meisten von dieser Förderung profitieren.
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  #1187  
Alt 30.10.2020, 19:24
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Auch im neueren Text finde ich die Wahl der Formulierungen noch verwirrend für Vereine anderer Sportarten. Da wird allgemein von Profiligen 1-3 gesprochen, obwohl diese Unterteilung meines Wissens nach nur im (Männer-) Fußball gilt. Und von vierten Ligen im Plural, obwohl es im NRW-Fußball nur eine vierte Liga gibt.


Was wäre denn jetzt mit einem Handball- oder Eishockey-Amateurverein aus der dritten Liga? Oder auch einem zuschauerstarken semiprofessionellen Fußballclub der 5. Liga? Oder Frauenfußball-Drittligisten? Wären die nicht antragsberechtigt und falls nicht, wie ließe sich dies rechtlich haltbar begründen?



Eine einseitige Bevorzugung der vierten Männerfußballliga gegenüber anderen Breitensportvereinen dürfte jedenfalls sowohl politisch wie auch juristisch zu Klärungsbedarf führen. Auch wenn ich mich über die Maßnahme an sich sehr freue.

Du liest den Text leider nicht richtig ....du wirst langsam alt


Langsam lesen und dann wirds auch verständlich
https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw
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Wissquass (30.10.2020)
  #1188  
Alt 30.10.2020, 19:34
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Du liest den Text leider nicht richtig ....du wirst langsam alt


Langsam lesen und dann wirds auch verständlich
https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw

Hier muss ich doppelt widersprechen.

Erstens werde ich nicht langsam alt, sondern nach eigenem Gefühl ganz ganz schnell.


Zweitens sind die Formulierungen, welche dort Manna versprechen, wortwörtlich und ausschließlich auf die "vierten Ligen" zugschnitten.


Beispiel 1:
Zitat:
Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der vierten Ligen.

Beispiel 2:
Zitat:
WER ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sportvereine oder deren Unternehmungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die zum Zeitpunkt des Monats, für den ein Zuschuss beantragt wird, am professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb der Vierten Ligen teilnehmen.
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  #1189  
Alt 30.10.2020, 19:39
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass sämtliche Ticketeinnahmen aus Pflichtspielen in die Wertung kommen. Andernfalls könnte ja bspw. Preußen Münster so gut wie gar nix angeben, weil sie letztes Jahr nicht am Regionalliga-, sondern am Drittligawettbewerb teilgenommen haben.


Münster, Essen und wir dürften mit großem Abstand am meisten von dieser Förderung profitieren.



Essen wird wohl nicht soviel davon profitieren da sie anteilsmäßig mehr Dauerkarten hatten & haben. Sowohl in der letzten und in der aktuellen Saison.

Wichtig für uns wird sein das die reinen Zuschauerzahlen ( TAGESKARTEN ) , abzüglich der wirklichen DK Besucher an den jeweiligen Spieltagen aus den Spielen 2019 so hoch wie möglich als Grundlage übermittelt werden.

Dann müssen noch die Kosten für den Sicherheitsdienst hinzugerechnet bzw. herausgerechnet werden

Diese Zahlen liegen nur der Alemannia vor und hier ist jetzt Kreativität gefragt
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Michi Müller (30.10.2020)
  #1190  
Alt 30.10.2020, 19:48
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Hier muss ich doppelt widersprechen.

Erstens werde ich nicht langsam alt, sondern nach eigenem Gefühl ganz ganz schnell.


Zweitens sind die Formulierungen, welche dort Manna versprechen, wortwörtlich und ausschließlich auf die "vierten Ligen" zugschnitten.


Beispiel 1:


Beispiel 2:

Jetzt verwirrst du mich gänzlich

Die Beispiele die du jetzt nennst sind doch eigentlich glasklar und nicht die die von dir in deinem vorletzten Beitrag genannt hast

Wenn du den gesamten Text auf https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw liest dann ist es eigentlich doch recht klar beschrieben.
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  #1191  
Alt 30.10.2020, 20:08
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Essen wird wohl nicht soviel davon profitieren da sie anteilsmäßig mehr Dauerkarten hatten & haben. Sowohl in der letzten und in der aktuellen Saison.

Wichtig für uns wird sein das die reinen Zuschauerzahlen ( TAGESKARTEN ) , abzüglich der wirklichen DK Besucher an den jeweiligen Spieltagen aus den Spielen 2019 so hoch wie möglich als Grundlage übermittelt werden.

Dauerkarten werden aber auch mitberechnet, letzte Saison hatten wir nach meiner Erinnerung nach deutlich über 3000 verkauft, dieses jahr knapp 2000. Den Unterschied können wir auch geltendmachen, anteilig für die betroffenen Bezugszeiträume.
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  #1192  
Alt 30.10.2020, 20:17
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Jetzt verwirrst du mich gänzlich

Die Beispiele die du jetzt nennst sind doch eigentlich glasklar und nicht die die von dir in deinem vorletzten Beitrag genannt hast

Wenn du den gesamten Text auf https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw liest dann ist es eigentlich doch recht klar beschrieben.

Die Verwirrung beruht wohl auf Gegenseitigkeit.
Auf dieser Seite lese ich im Text, die Coronakrise betrifft
Zitat:
den Breitensport und die semiprofessionellen Sportvereine und deren Unternehmen in den unteren Ligen. Diese können aufgrund des Corona bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Hier drohen Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste.
Okay, Erklärung, dass ganz viele Sportvereine aus vielen verschiedenen Ligen leiden.


Anschließende Hilfen werden aber dort nur für die "vierten Ligen" versprochen. Oder liest Du da etwas anderes? Wenn man die Hilfsmaßnahmen nur so speziell ausgewählten Vereinen zukommen lassen will, wundert mich dies, da Vereine anderer Ligen und anderer Sportarten über den Rechtsweg Gleichbehandlung einklagen könnten und das erschiene mir alles andere als unbegründet und aussichtslos.



Ein solches Hilfspaket wäre wohl passend zu unserer Liga tatsächlich von "semiprofessionellen" Juristen erdacht worden.
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  #1193  
Alt 30.10.2020, 21:50
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Die Verwirrung beruht wohl auf Gegenseitigkeit.
Auf dieser Seite lese ich im Text, die Coronakrise betrifft
Okay, Erklärung, dass ganz viele Sportvereine aus vielen verschiedenen Ligen leiden.


Anschließende Hilfen werden aber dort nur für die "vierten Ligen" versprochen. Oder liest Du da etwas anderes? Wenn man die Hilfsmaßnahmen nur so speziell ausgewählten Vereinen zukommen lassen will, wundert mich dies, da Vereine anderer Ligen und anderer Sportarten über den Rechtsweg Gleichbehandlung einklagen könnten und das erschiene mir alles andere als unbegründet und aussichtslos.



Ein solches Hilfspaket wäre wohl passend zu unserer Liga tatsächlich von "semiprofessionellen" Juristen erdacht worden.


entscheidend ist doch, dass die Sportmannschaften unterstützt werden sollen, deren Spieler ein Arbeitspapier mit Gehaltsanspruch haben, welcher nachweislich in erster Linie von Zuschauereinnahmen befriedigt wird, und das sind in der Mix Zone Amateur / Profisport ganz führend die Fußball - Traditionsvereine wie Alemannia, RWO etc, denen ohne Zuschauer und ohne Hilfe recht bald die Insolvenz drohen würde
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Da hat doch jetzt tatsächlich einer eine zusätzliche Flasche aufs Spielfeld geworfen..
(Werner Hansch)
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Öcher Wellenbrecher (30.10.2020)
  #1194  
Alt 30.10.2020, 22:05
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Dauerkarten werden aber auch mitberechnet, letzte Saison hatten wir nach meiner Erinnerung nach deutlich über 3000 verkauft, dieses jahr knapp 2000. Den Unterschied können wir auch geltendmachen, anteilig für die betroffenen Bezugszeiträume.

  1. Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Dauer- und Saisonkarten sind anteilig umzulegen
oder aus dem Antrag ( https://www.lsb.nrw/fileadmin/global...ren_Ligen_.pdf

II. Bemessungsgrundlage und Höhe der Billigkeitsleistung
Der Einnahmeverlust errechnet sich aus der Differenz der erzielten Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 und den durchschnittlichen Ticketverkäufen des Vorjahreszeitraums.



Beispiel

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.12.2019 > 100.000,00 Euro

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.10.2020> 25.000,00 Euro

Geschätzte > Netto-Ticketeinnahmen vom 01.11. bis 31.12.2020-> 10.000,00 Euro

Leistungen Dritter zum Ausgleich entgangener Ticketeinahmen - > 5.000,00 Euro

Netto-Einnahmeausfall = 60.000,00Euro
Begrenzung auf 60 Prozent und maximal 800.000 Euro = 36.000,00 Euro Euro



(4) In dem Antrag sind a) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Dezember 2019 anzugeben und b) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Oktober 2020 anzugeben und c) die geschätzten Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 2020 glaubhaft zu machen.



Also ich sehe insgesamt gute Möglichkeiten für die Alemannia vorallem vor dem Hintergrund das unsere Mannschaft bis jetzt erst ein Spiel verloren hat, 2 Punkte im Schnitt geholt hat und somit die Fans "normalerweise" bei Heimspielen ab November 2020 bis Dezember der Alemannia die Bude einrennen würden jetzt aber bis Dezember keiner mehr ins Stadion gehen darf.

Schlussendlich wird die Höhe des Netto Betrags aus 2019 entscheidend über die Höhe der Hilfe sein ;-)






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Geändert von Öcher Wellenbrecher (30.10.2020 um 23:44 Uhr)
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Wissquass (30.10.2020)
  #1195  
Alt 31.10.2020, 04:12
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Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
  1. Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
...
...
...
...

Beispiel

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.12.2019 > 100.000,00 Euro

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.10.2020> 25.000,00 Euro

Geschätzte > Netto-Ticketeinnahmen vom 01.11. bis 31.12.2020-> 10.000,00 Euro

Leistungen Dritter zum Ausgleich entgangener Ticketeinahmen - > 5.000,00 Euro

Netto-Einnahmeausfall = 60.000,00Euro
Begrenzung auf 60 Prozent und maximal 800.000 Euro = 36.000,00 Euro Euro


...
...
...
Diese ganze Berechnung der Hilfe kann noch zu interessanten Auswirkungen und Gedankenspielen führen, sollte die Saison vorzeitig abgebrochen werden.

Dann fallen zwar Einnahmen, aber eben auch die Spieltagskosten weg, gegebenenfalls auch Gehälter mit Kurzarbeit und wer weiß was sonst.

Ist aber jedenfalls schonmal super die Hilfe, besonders für uns wo wir ja weit mehr von Spieltagseinnahmen leben als andere kleine Vereine in der Liga.
Und scheint mir fair für alle betroffenen gestaltet. Wir müssen nur schnell sein mit unserem Antrag.

Punktemässig stehen wir ja momentan erstmal relativ gut da, auch wenn wir mehr Spiele nachzuholen haben als andere. Und wenigstens gibt der lockdown-light uns momentan auch noch ein bischen extra Zeit für Regeneration von all den Verletzten.

Bleibt immerhin spannend, das alles.
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  #1196  
Alt 31.10.2020, 08:52
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Alt 31.10.2020, 09:36
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Der Fußballgott meint es zur Zeit nicht gut mit uns.
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  #1198  
Alt 31.10.2020, 09:57
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Ich vermisse übrigens aktuell noch die schallmeienden Lobgesänge von OcheAlaaf auf den "Tuppes von Burtscheid", der gerade mit einem großzügigen Hilfspaket das Überleben der Alemannia höchstwahrscheinlich gesichert hat.

Der Tuppes und die anderen Landesblödmannsgehilfen tragen allerdings auch nicht unerhebliche Mitverantwortung für die Verschärfung der Krise. Feiern mit bis zu 150 Menschen ohne Masken und ohne Abstand in geschlossenen Räumen und einiges andere voreilig wieder zu erlauben, war leichtfertig und fahrlässig.
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Aix-la-Chapelle (31.10.2020)
  #1199  
Alt 31.10.2020, 10:24
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Der Tuppes und die anderen Landesblödmannsgehilfen tragen allerdings auch nicht unerhebliche Mitverantwortung für die Verschärfung der Krise. Feiern mit bis zu 150 Menschen ohne Masken und ohne Abstand in geschlossenen Räumen und einiges andere voreilig wieder zu erlauben, war leichtfertig und fahrlässig.

Danke, auf den Punkt gebracht. Das scheint nicht bei allen in Heinsberg angekommen zu sein. Dabei haben die doch einen so herausragend guten Landrat, der dort allen als Vorbild gelten könnte.
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Alt 31.10.2020, 11:52
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Nur mal nebenbei, sollte die Hinrunde nicht von allen Mannschaften abgeschlossen werden, so wird die Saison komplett annulliert.

Siehe den letzten Abschnitt

https://www1.wdr.de/sport/fussball/c...a-nrw-100.html
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