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  #21  
Alt 27.03.2018, 18:20
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Die neue GmbH ist bereits gegründet. Sie heißt aber nicht "Alemannia Spielbetriebs-GmbH", sondern "TSV Alemannia Aachen GmbH".
Allerdings ist die neue GmbH meines Wissens nur mit dem für eine GmbH-Gründung vorgeschriebenen Mindestkapital von 25.000 € gegründet worden und genügt damit nicht den Anforderungen der DFL, die 1.000.000 € vorschreibt.

Wo die restlichen schlappen 975.000 € herkommen sollen, hat uns bisher auch noch keiner gesagt.

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  #22  
Alt 27.03.2018, 18:28
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Allerdings ist die neue GmbH meines Wissens nur mit dem für eine GmbH-Gründung vorgeschriebenen Mindestkapital von 25.000 € gegründet worden und genügt damit nicht den Anforderungen der DFL, die 1.000.000 € vorschreibt.

Wo die restlichen schlappen 975.000 € herkommen sollen, hat uns bisher auch noch keiner gesagt.

Nach meiner Erinnerung hat Herr Laschet beim Fan-Abend im Januar erklärt, man wolle die Vermarkungsrechte einbringen.
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  #23  
Alt 27.03.2018, 19:00
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nach meiner Erinnerung hat Herr Laschet beim Fan-Abend im Januar erklärt, man wolle die Vermarkungsrechte einbringen.
Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

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  #24  
Alt 27.03.2018, 19:23
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

abschließend kann ich die Frage vermutlich wie die wenigsten beantworten, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass alle Vermögensposten tatsächlich verwertbar sind. Ich wüsste nicht, inwieweit die Gläubiger mit einem einfachen Vermarktungsrecht etwas anfangen können. Dazu benötigt man auch die entsprechende Lizenz bzw Mannschaft, um überhaupt etwas vermarkten zu können. Das ist das, was ich mir herleiten kann. Korrekt kann uns das mit Sicherheit aber nur ein entsprechender Fachmann sagen. Ich denke aber, dass Niering schon alles verwerten muss, was er verwerten kann. Er ist schließlich vom Staat mit der Wahrung der Gläubigerinteressen beauftragt worden und nicht mit der Wahrung unserer Interessen. Das wäre schon ziemlich unfassbar, wenn er eine Mio übersehen würde
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  #25  
Alt 27.03.2018, 19:24
tivolino tivolino ist offline
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Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

Auf besagtem Infoabend ist aber erklärt worden, dass die Gläubiger alles, was nicht niet- und nagelfest (außer den Schulden) und für die Fortführung des Spielbetriebs notwendig ist, für einen symbolischen Euro rausrücken sollen. Da war zwar noch an die neue GmbH und noch nicht an den e.V. als Empfänger gedacht, aber der jetzt einzuschlagende kleine Umweg ändert ja nichts an der Grundidee.
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  #26  
Alt 27.03.2018, 20:00
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von tjangoxxl Beitrag anzeigen
abschließend kann ich die Frage vermutlich wie die wenigsten beantworten, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass alle Vermögensposten tatsächlich verwertbar sind. Ich wüsste nicht, inwieweit die Gläubiger mit einem einfachen Vermarktungsrecht etwas anfangen können. Dazu benötigt man auch die entsprechende Lizenz bzw Mannschaft, um überhaupt etwas vermarkten zu können. Das ist das, was ich mir herleiten kann. Korrekt kann uns das mit Sicherheit aber nur ein entsprechender Fachmann sagen. Ich denke aber, dass Niering schon alles verwerten muss, was er verwerten kann. Er ist schließlich vom Staat mit der Wahrung der Gläubigerinteressen beauftragt worden und nicht mit der Wahrung unserer Interessen. Das wäre schon ziemlich unfassbar, wenn er eine Mio übersehen würde
Ich aber. Mit einem Vermarktungsrecht kann man auch ohne Spiellizenz durchaus etwas anfangen. Ich könnte dem Verein oder der GmbH beispielsweise die feste Ganrantiesumme X für das Recht anbieten, die Werbeflächen vor der Südtribüne für eine gewisse Zeit auf meine eigene Rechnung an Sponsoren vergeben zu dürfen. Das hat Infront ja bei uns gemacht.
Oder ich könnte für eine Summe Y das Recht erwerben, selbstproduzierte T-Shirts oder Schals mit dem offiziellen Vereins-Logo als offizielle Merchandising-Artikel verkaufen zu dürfen. Oder ich könnte für Summe Z das Recht erwerben, Tivoli-Live-Spiele per Webcam im Netz zu übertragen. Das macht Sporttotal bei anderen Vereinen, zahlt allerdings kein Geld dafür.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 20:13 Uhr)
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  #27  
Alt 02.05.2018, 16:01
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http://www.alemannia-aachen.de/aktue...tuiert-24607J/

alemannia-aachen.de Paritätische Satzungskommission konstituiert | Profis | Nachrichten | Aktuelles

2 Minuten


In der Jahreshauptversammlung 2017 beschlossen die anwesenden Mitglieder der Alemannia, eine paritätische Satzungskommission aus Vertretern der Gremien und der Mitgliedschaft einzurichten. Der Vorstand hat die Satzungskommission von maximal acht Mitgliedern nach Benennung von je einer Person durch die Gremien (Präsidium, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Wahlausschuss) und unter Berücksichtigung von vier Vorschlägen aus der Mitgliedschaft berufen.
Die paritätisch besetzte Satzungskommission hat sich am Freitag, 27.04.2018, konstituiert. Von den Mitgliedern der Kommission wurde Ellen Grünwald zur Sprecherin gewählt. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
Jansen, Björn (Schatzmeister, Präsidium)
Baur, Maximillian (Verwaltungsrat)
Reinders, Manfred (Ehrenrat)
Forst, Gregor (Wahlausschuss)
Fröhlich, Hans-Werner (Vereinsmitglied)
Grünwald, Ellen (Vereinsmitglied / Sprecherin)
Jeschke, Friedrich (Vereinsmitglied)
Röhrig, Joachim (Vereinsmitglied)
Die Satzungskommission möchte gerne die Mitgliedschaft der Alemannia in die Satzungsarbeit einbinden und bittet deshalb um Ihre Mithilfe. Was ist Ihnen wichtig? Worauf kann in Zukunft verzichtet werden? Ihre Wünsche und Vorstellungen senden Sie bitte bis zum 03.08.2018 an: satzungskommission@alemannia-aachen.de
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und danken herzlich für Ihre Mitarbeit.
Ellen Grünwald Björn Jansen
Sprecherin der Satzungskommission für das Präsidium



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