#81
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Zitat:
Gruß Bucki
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
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#82
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Ich bin nicht so sicher...
Zitat:
Die jetztige Konstellation ist gesetzlich nicht vorgesehen... Der AR-Vorsitzende hat aber trotzdem dann das Ausschlagsrecht, also 2 Stimmen, glaub ich jedenfalls... Aus diesem Grunde kann ein AR-Mitglied lt. GmbH-Vertrag eigentlich auch nur schriftlich und in einer Frist von einem Monat zurücktreten, damit der Verwaltungsrat die Zeit findet, einen Nachfolger zu benennen, der dann auf der nächsten Mitgliederversammlung (nach-)gewählt werden muss/ bestätigt werden muss. Bin mal gespannt, ob das passieren wird... Zitat:
Zitat:
Klööss
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#83
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Wir haben fertig...
Zitat:
Geschafft! Am heutigen Abend wurde in einer abschließenden Gesprächsrunde im Aachener Rathaus mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Linden, dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Soiron, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates Herrn Herwartz, dem Mitglied des Ältestenrates Herrn Reinartz sowie Dirk und mir Übereinkunft in den noch offenen Punkten erzielt! Dabei konnten sich alle Beteilgten auf ein gemeinsames Vorgehen beim künftigen Wahlprozedere zum Verwaltungsrat und zum Aufsichtsrat der GmbH sowie auf Qualifizierungskriterien für künftige Kandidaten verständigen. Nun müssen diese Ergebnisse am Dienstag noch formuliert zu Papier gebracht und bis zum Wochenende gegengelesen werden. Im Anschluss werden Dirk und ich diese dann als "Änderungsantrag zum Antrag auf Satzungsänderung" zur Mitgliederversammlung am 09.06.2008 einreichen. Dort wird das gesamte "Gebilde" dann von allen Gremien und den Vertretern der organisierten Mitglieder als gemeinsamer Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden. Jetzt bin ich müde, mehr Informationen zu den zusätzlichen Ergebnissen dann ab Morgen hier. Klööss
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#84
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. (Sokrates) |
#85
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Prima,
aber lasst uns mal die Formulierungen und die dabei ausgehandelten Kompromisse oder Änderungen / Ergänzungen abwarten. Es geht ja um das WAHLPROCEDERE und die QUALIFIZIERUNGSKRITERIEN für die Gremien. Ich bin gespannt, was man sich da hat einfallen lassen. Die Vertretung der Gremien bei dem heutigen Meeting scheint mir nicht ausgewogen. Ich traue seit den letzten 3 Versammlungen keinem da oben auf dem Podium mehr. Übrigens: Wo war denn der Präsident? Grüße rolf
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (27.05.2008 um 00:23 Uhr) |
#86
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Klare Frage, klare Antwort:
Im wohlverdienten Urlaub in der Sonne Italiens...
Klööss
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#87
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Überblick über die Ergebnisse und Ergänzungen
Zitat:
Wie bekannt, ist und war das allermeiste Erreichte schon klar, da musst du lediglich in den dir vorliegenden Satzungsentwurf schauen. Bei Abgabe dieses Entwurfes waren noch einige Punkte offen, es stand nun zur Debatte, alles um Monate zu verschieben oder den eingereichten Entwurf nach seiner Abgabe noch zu ergänzen und dann mit Änderungsantrag zu einem gemeinsamen Antrag zu erheben. Exakt dazu haben wir uns entschlossen, und das wurde auch einvernehmlich erreicht. Klar, dass auch wir in all den Gesprächsrunden - also auch gestern Abend - von Idealpositionen abrücken mussten, wer anderes erwartete, der lag schon mit dieser Erwartung falsch. Die Zusammensetzung der gestrigen Runde ergab sich aus der Tatsache, dass es dort im Kern um das Prozedere rund um die Besetzung des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates der GmbH und um die Qualifizierungskriterien dazu ging. Alle noch offenen Fragen konnten geklärt werden, wir haben eine guten und für alle Seiten (Gremien, DFL/DFB, Sponsoren, Mitglieder, etc.) tragbaren Entwurf zustande gebracht und sind nun allseits sicher, dass es eine ganz breite Zustimmung zum Erreichten geben wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Um gemeinsam Erreichtes wirklich beurteilen zu können, dazu reicht ein vergleichender Blick in die alte Satzung... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die gestern erzielten Ergebnisse im Einzelnen: * Kandidaten zu Gremien des TSV müssen nun auch explizit Mitglieder des Vereins sein, * Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des Termins der Versammlung schriftlich unter Mitteilung der Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge hingewiesen. * Die Kandidatenvorschläge zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH sollen zumindest eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen: - Zugehörigkeit zu einem Vereinsgremium des TSV von mindestens einer Amtszeit, - Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in einem für die Aufsichtsratstätigkeit förderlichen Beruf (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Jurist), - Beendete operativer Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem anderen Sportverein/ einer Sportgesellschaft mit professionellen Strukturen innerhalb oder außerhalb des Fußballs, - Aufsichtsratserfahrung von mindestens 3 Jahren mit vollständiger Entlastung unabhängig von der bisherigen geschäftlichen Thematik, - Vorstandserfahrung in einer Aktiengesellschaft oder einem anderen Unternehmen von mindestens 3 Jahren mit vollständiger Entlastung unabhängig von der bisherigen geschäftlichen Thematik. * Kandidaten zum AR müssen darüber hinaus jünger als 70, sollten aber älter als 30 Jahre sein. Eine Mitgliedschaft im TSV Alemannia Aachen ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. * Die Anzahl der AR-Mitglieder wird ab der nächsten Amtszeit auf 11 erhöht (3 Vorstand= geborene, 8 zu wählende) * Der Verwaltungsrat benennt zur Wahl des Aufsichtsrates der Alemannia Aachen GmbH nach Prüfung der eingegangenen Vorschläge aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl durch die Mitgliederversammlung. Er empfiehlt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 Kandidaten aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge zur Wahl. * Mit einer Mehrheit von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass Wahlen geheim stattfinden. * Der Verwaltungsrat besteht künftig immer aus 11 Mitgliedern (und nicht mehr aus 7 bis 11). * Der Ältestenrat benennt zur Wahl des Verwaltungsrates aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 aus den Abteilungen benannte Kandidaten zur Wahl vor. Der Ältestenrat spricht außerdem der Mitgliederversammlung aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge seine Empfehlung zur Wahl von 3 weiteren Kandidaten aus. -------------------------------------------------------------------------------------------- Diese Ergebnisse werden - in noch sauber ausformulierter Form - als Änderungsantrag in den eingereichten Antrag eingebaut und dann als Gesamtpaket beschlossen... So, ab jetzt gibt es in den Kommissionen inhaltlich nix mehr auszudiskutieren. Das Diskutieren muss jetzt ergebnisorientiert, aber kritisch-fair hier erfolgen. Also haut uns oder stäubt uns mit Puderzucker ein... Klööss/Dirk
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (27.05.2008 um 10:17 Uhr) Grund: ...immer diese Tuppfehler... |
#88
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Nachfrage
Ich hätte da einmal eine kurze Nachfrage zum §8 Absatz 2 Punkt "C"
Zitat:
Das können ja dehnbare Begriffe sein. Wann werden die zuständigen Stellen hier tätig? Wenn Ermittlungen z.B. seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden oder auch nach Hinweisen z.B. anderer Mitglieder?
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Take 'em to Missouri, Matt
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#89
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Zitat:
der erzielte Kompromiss lehnt sich ja an eine Quotenregelung an. Was geschieht denn, wenn 1) aus den Abteilungen weniger als 2 und 2) weniger als 3 weitere Kandidaten überhaupt vorgeschlagen sind oder die formalen Kriterien erfüllen? Wird dann unabhängig von der Quote vorgeschlagen? [[]] Gruß Aix&Hopp
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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein) |
#90
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Zitat:
Dieser Punkt Zitat:
Zitat:
Entscheiden muss der Vorstand (Satzung §8,1,3). Dagegen kann das betroffene Mitglied dann noch Schritte unternehmen (Satzung §8,(3): Der Ausschluss mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen, über die der Ältestenrat sodann unanfechtbar entscheidet. Die gesamte neue Passage soll auch als Ergänzung der Stadionordnung verstanden wissen, die ebenfalls zu diesem Bereich eindeutige Aussagen beinhaltet, aber nicht nur Mitglieder, sondern alle Besucher erfasst. Klööss
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#91
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Zitat:
[[]] Gruß Aix&Hopp
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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein) |
#92
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Quotenregelung...
Hallo Aix&Hopp, Grüße...
Es ist eine Quotenregelung. Zitat:
Hier sind die Abteilungen - und bei den 3 Kandidaten auf der "aus der Gesamtheit der Mitgliedervorschläge erstellten Liste" auch die Mitglieder - künftig in der Pflicht. Bitte verdeutliche dir aber auch noch einmal, dass die vom ÄR benannten 6 Kandidaten ebenfalls aus den Vorschlägen aus der Mitgliedschaft rekrutiert werden können, da ist der Ältestenrat in seiner Entscheidung frei, er wird nach sachlichen Gesichtspunkten auswählen. Die Qualifizierungskriterien bei der Wahl zum Verwaltungsrat sind nun nicht so unbedingt die dicken Hemmnisse: §14,1 (Der VR besteht aus Mitgliedern,) "...die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben. (...) Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates soll die Befähigung zum Richteramt besitzen." Grundsätzlich: die stärkere Beteiligung der Mitglieder an der Besetzung der Gremein ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung und "bürdet" den Mitgliedern auch eine dicke Portion gewollter Mitverantwortung auf... Und auch das ist gut so! Klööss
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#93
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Zitat:
Ich weiß et nit... Klööss
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#94
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Hi Klööss,
jetzt fehlt nur noch die Antwort auf meine Frage: Was ist, wenn? Das gleiche Procedere gilt ja auch für den "höherqualifizierten" AR. [[]] Gruß Aix&Hopp
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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein) |
#95
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Ich sag mal,...
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Beispiel AR (künftig 11 Mitglieder): 3 Mitglieder sind sogenannte "geborene", das sind die (bis zu) 3 Mitglieder des Vorstandes des TSV, bleiben 8 zu wählende Mitglieder, die vom Verwaltungsrat auf 2 separaten Listen benannt bzw. empfohlen werden 6 Kandidaten benennt der VR aus den 40 (!) Tage vorab spätestens gegenüber dem VR zu benennenden Kandidaten aus der Mitgliedschaft und aus seinen eigenen Kandidaten, in der Praxis werden das aber die von ihm selber ausgesuchten Kandidaten sein, spätestens dann - also 40 Tage vor der Wahl - ist demnach klar, ob eine genügende Anzahl satzungsgemäßer und qualifizierter Kandidaturen auch aus der Mitgliedschaft für die zweite Liste mit maximal 2 zu wählenden Vertretern vorliegt, sind es - sagen wir mal - 5 Kandidaten, dann muss der VR diese in die zweiten Liste aufnehmen, aus der dann 2 nach Empfehlung durch den VR gewählt werden (natürlich können die Miglieder auch die nicht Empfohlenen wählen...), der VR kann aber auch beispielsweise 2 Mitgliedervorschläge zu den insgesamt 6 hinzunehmen, die er benennt und aus den restlichen dann eine Dreierliste erstellen, aus der dann die 2 gewählt werden, theoretisch kann er auch alle 5 auf die Liste der Benannten nehmen, dann bleibt niemand mehr auf Liste 2, erscheint aber ein wenig unrealistisch... Wird nun gar kein Kandidat aus den Mitgliedsreihen vorgeschlagen oder nur maximal ein Bewerber, so hat der VR das Recht, diese fehlenden Plätze mit eigenen Benennungen zu füllen. Und das wäre auch völlig in Ordnung, haben die Mitglieder keine geeigneten Vorschläge, so haben sie auch ihr "Motzrecht" für diese Plätze verloren. Wie gesagt, alles rein theoretisch. In der Praxis wird das ganz normal ablaufen. OK? Klööss
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#96
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Viele gute Fragen...
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In einem zweiten Wahlgang werden alle nicht im ersten Wahlgang erschienenen Vorschläge aus der Mitgliedschaft auf einer zweiten Liste zur Wahl der restlichen beiden zu wählenden Mitglieder vorgelegt mit der Empfehlung, welche der dort zu findenden 2,3,4,9... Namen der VR zur Wahl vorschlägt. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
" Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt, die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 66% der anwesenden Mitglieder dies wünschen.Mit einem Stimmenanteil von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Wahlen geheim stattfinden." Das ist nunmehr gegenüber der alten Satzung eindeutig geregelt. Wahlliste ist nicht Block, sondern Liste zum Ankreuzen der einzelnen Namen. Zitat:
Zitat:
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Es sei denn, die vorschlagenden Mitglieder geben während er Versammlung (das ist ihr gutes Recht) eine andere Empfehlung. Dann müssen alle wieder selber denken. Grüße rolf Grüße, Klööss
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#97
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Zitat:
passiv heißt "kann gewählt werden"
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig. (John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962) |
#98
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Mitgliederquote und Gremienquote
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Natürlich ist die Satzungsänderung auch mit diesen Ergänzungen und Kompromissen ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand. Trotzdem gefallen mir 2 Dinge nicht: -die Quotenregelung -der zu große Aufsichtsrat Quotenregelungen führen ja allgemein dazu, dass zwar die Quoten erfüllt, aber nicht unbedingt insgesamt die besten Bewerber gewählt werden. Hier gibt es ja in Zukunft die Mitgliederquote und die Gremienquote. Wenn sich der AR der GmbH als Aufsichts- und nicht Arbeitsgremium (" Kompetenzausschuss") versteht, ist die Vergrößerung von 9 auf 11 auch nicht mit Arbeitsumfang zu begründen. Dann müsste man ja auch die Arbeitsfelder benennen, die zu besetzen sind. Es liegt einfach, so wie man die Herren aus den letzten Wahlen kennt, der Verdacht nah, dass man einfach nur den Status Quo beim Anteil der Gremienvertreter erhalten will, d. h. es sollen soviele der bisherigen Mandatsträger wie möglich weiter in den Gremien bleiben. Wie immer hängt es aber jetzt davon ab, was daraus gemacht wird und davon, welche Personen bei der nächsten Gelegenheit bei der Mitgliederquote und der Gremienquote vorgeschlagen werden. Aber es dauert ja noch, bis es soweit ist. Man wird ja bis 2010 sicher nichts ändern wollen. Oder wird doch der AR auf 9 aufgefüllt? Logisch wäre es ja. Es ist nämlich ein klarer Widerspruch, den AR in Zukunft auf 11 Personen vergrössern zu wollen und jetzt aber es bis 2010 bei nur 8 zu belassen. Dann müssten auch 9 ausreichen. Aber man dreht es ja immer so, wie es passt. Grüße rolf
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (28.05.2008 um 09:52 Uhr) |
#99
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Zum Verwaltungsrat: Vorschlagsquote Gremium: 7 bis 11, Mitglieder:0 Zum Ältestenrat: Vorschlagquote Gremium: 8, Mitglieder: 0 Zum Vorstand: Vorschlagsquote Gremium: 5, Mitglieder: 0 Zum Aufsichtsrat: Vorschlagsquote Gremium: 6, Mitglieder: 0 Jetzt: Vorschlagquote Mitglieder: zu jedem Gremium "beliebig" viele mit zum Teil Quotengarantie bei den Gewählten. Zitat:
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Auch wenn ich mich wiederhole: das ist ja ein Ziel der neuen Satzung, hier klarere Verhältnisse zu etablieren. Allheilmittel ist aber auch das neue Gebilde nicht. Klööss
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Merci!
Lieber Klaus,
lieber Dirk, ihr habt viel erreicht! Sicher stellt das nun erzielte Ergebnis nicht die vollumfängliche Umsetzung des ursprünglichen "Wunschzettels" dar; ich denke aber, dass das nun auch realistisch nicht wirklich zu erwarten war. Beharrlichkeit und Stehvermögen, Sachkenntnis sowie die innere Überzeugung, sich für eine gute Sache einzusetzen: Dies sind aus meiner Sicht (und auch nach den Erfahrungen, die ich selbst in den beiden letzten Jahren gemacht habe) die richtigen "basics", um ein pragmatisches und vertretbares Ergebnis zu erzielen. Das, was nun herausgekommen ist, ist eine neue Satzung, die in Sachen Basisnähe einen Quantensprung gegenüber dem Status quo darstellt. Deshalb ist das Ergebnis auch ein Erfolg. Und es spaltet die Alemannia nicht. Es ist - zusammengefasst - ein guter Kompromiss, kein fauler! Ich danke euch sehr für euren Einsatz! Viele Grüße Jürgen |
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