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In der Tat war es allgemein (hier auf das Urteil bezogen) gemeint und niemand persönlich. Ja. Du hast recht, es ist gut. Das Thema ist (dieser Part) für mich durch. Gruß /Kucki
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#102
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Neben diesem persönlichen Bezug ist auch der inhaltliche Bezug eindeutig: Dieses "Dann ..." ist zwar völlig kontextlos aus der Luft gegriffen, ist aber nun einmal die Beschreibung systematischer willkürlicher Ausgrenzung, die für Menschen meines Horizonts vorsorglich auch noch unmittelbar folgend erläutert wurde: "geht in unserem Land seit mehr als sechzig Jahren nicht mehr". So dumm kann jedenfalls ich mich selbst mit viel Mühe gar nicht stellen, daß ich da etwas anderes als eine Anspielung auf die Nazidiktatur erblicken könnte. Und so etwas trifft jemanden wie mich nun einmal ins Mark. Das ist keine Kleinigkeit und empört mich zutiefst. Wer das nicht verstehen kann, dem kann ich es auch nicht nachvollziehbarer erklären. Und weil ich mir sicher war (und immer noch bin), in meinem dort zitierten Beitrag ("Wenn ...,") neben der Erläuterung von Plazverweis, Gewahrsam und Hausverbot inhaltlich nichts anderes erklärt zu haben, als daß die Prinzipien einer Regel nun einmal immer und für alle gelten müssen, hielt und halte ich den mich treffenden und empörenden Vorwurf nicht nur allgemein, sondern auch bezogen auf meinen konkreten Beitrag für absurd ungerechtfertigt. Das habe ich in meiner Antwort in der meiner Meinung nach in solchen Fälle doch gebotenen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht und darauf nur gehört, was jeder lesen kann, stehe da nicht und meine Empörung sei statt dessen ihrerseits eine mehrfache kräftige Beleidigung. Von mir aus ist das das Ende der Debatte, nicht nur zu diesem OT-Punkt, sondern auch zu den Stadionverboten. Ich habe einfach ganz entschieden keine Lust mehr, mich da noch irgendwie zu engagieren und Möglichkeiten zu weiteren Verbesserungen auch nur zu erwägen. Gruß |
#103
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Deswegen habe ich nochmal nachgeschaut was Einstellung des Verfahrens denn bedeutet. Gefunden habe ich hier als relevant primär nur StPO §153. "(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. [1]" Damit sieht es in der Tat erstmal so aus, als hast Du wirklich Recht. Was bedeutet dies nun aber konkret? Muss ich also auf Teufel komm raus auf eine Urteilsfindung bestehen, damit ich auf alle Fälle einen Freispruch bekomme? Weil wenn es 'nur' zu einer Einstellung kommt, besteht ja das Risiko, dass es bei dem Stadionverbot bleibt. Wer trägt denn eigentlich die Kosten eines solchen Verfahrens? Wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe, die das deckt bin ich fein raus. Aber wenn nicht, muss ich 'erstmal' die Kosten ja selber tragen für Anwalt &Co, oder? Kann sich das jeder leisten? Ist jedem bewusst was es bedeutet, wenn das Verfahren 'nur' eingestellt wird? Zudem wird die Anwendung von §153 scheinbar auch in der Rechtsprechung kontrovers gesehen. "Die Einstellungsoptionen nach §§ 153 ff StPO durchbrechen das Legalitätsprinzip, das die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, bei Erlangung der Kenntnis einer Straftat, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage zu erheben." [2] Aber wie man an alleine der Diskussion hier im Forum sehen kann, ist das Urteil zumindest diskussionswürdig. Zur Unschuldsvermutung: "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss." [3] Bei Einstellung - warum auch immer - ist aber doch genau die Schuld NICHT bewiesen, da es zu keinem Urteil gekommen ist. Natürlich ist kein Freispruch erfolgt und somit die Unschuld durch Urteil auch dokumentiert. Aber dann gilt halt: In dubio pro reo. Gruß /Kucki -- [1] http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_%28Recht%29 [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
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#104
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Ja, ich habe auf die NS Zeit angespielt - was sonst soll auch vor 60 jahren gewesen sein. Nein, ich habe dich nicht persönlich in diese Ecke gerückt. Vielmehr ist das 'Dann' auf das Urteil und die Konsequenzen bezogen. Nein, ich sehe daher keine bewusste/beabsichtigte Beleidigung meinerseits an Dich. Nein, deine Empörung habe ich nicht als Beleidigung empfunden. Ich war eher entsetzt, dass es so angekommen ist. Bin ich immer noch. Als Beleidigung habe ich nur die Schimpfwörter und den einen Block am Ende empfunden. Denn der war IMHO direkt auf mich gezielt und nicht auf irgendetwas anderes. Schade, dass Du nach Deinen Worten nicht an einer Verbesserung der Situation interessiert bist. Ich finde man sollte immer nach einer Verbesserung suchen. Hier im Forum gibt es genug Leute die mich, im Gegensatz zu Dir, persönlich kennen, und die wissen, dass es mir fern liegt jemanden zu beleidigen oder ungerechtfertigt in die rechte Ecke zu rücken. Daher: Es tut mir leid, wenn ich dich beleidigt habe. Dies war und ist nicht meine Absicht. Du kannst mir glauben, oder es lassen. Gruß /Kucki
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Hier ist aber auch die Frage, ob man nicht bei der Alemannia vorstellig werden kann und dort die Aktion erst einmal erklärt. Da gibt es doch Möglichkeiten zu vermitteln und da ist doch auch ein Interesse (Kundenzufriedenheit) gegeben.
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Fußball ist immer noch wichtig... |
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Was man machen kann (und auch sollte bei Unschuld oder eingestelltem Verfahren) ist: beim eigenen Verein vorstellig werden, das Ganze schildern - natürlich bringt dies nur etwas, wenn man dort nicht in einer Kartei steckt - und dann durch den eigenen Verein Kontakt zum Verein aufnehmen, welcher das Verbot ausgesprochen hat. Aber allein schon DIESE Lauferei und das Suchen der zuständigen Personen MUSS nicht sein, darum halte ich dieses: "Ein Verein darf Stadionverbot bundesweit verhängen (auch auf Verdacht)" schon für fatal. Damit machen sich die Vereine zwar erstmal die Arbeit (welche gar keine ist) sehr einfach, dem Unschuldigen dafür aber umso schwerer. Dazu kommt, das man in einer Liste auftaucht, ähnlich wie der von der Schufa, wo man dann noch mehr Arbeit aufwenden muß, um dort eben NICHT als "Randalierer oder Kategorie C"-Mensch weiter gehandelt zu werden. Was das Interesse des eigenen Vereins angeht, so stimme ich dir zu: natürlich möchte der Verein seine eigenen Fans / Mitglieder schützen und einen Unschuldigen aus den eigenen Reihen helfen, wenn sich aber der andere Verein quer stellt, kannst du mit was auch immer kommen: nur wenn der andere Verein das Verbot aufhebt, schriftlich, darfst du wieder ins Stadion. Wenn du also Pech hast und bei denen den zuständigen Menschen am falschen Tag erwischst, kann es dir passieren, das du ein "Verbrecher" bist, nur weil solche Urteile gefällt wurden, die den Vereinen viel zu viel Macht verleihen |
#107
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Es klingt hier irgendwie immer so als würde es schon reichen, gerade mal unglücklich neben einer Schlägerei zu stehen um dann Stadionverbot zu bekommen. Zumindest scheinen einige hier davor Angst zu haben. So habe ich das Urteil auf keinen Fall verstanden. Ich bin kein Mitglied einer Gruppierung die für Gewalttaten oder ähnliches bekannt ist. Und daher macht mir persönlich das Urteil auch nicht die Spur von Sorge. Wer sich natürlich mit Leuten herumtreibt, die gerne schonmal irgendwem auf die Nase hauen müssen, dessen Sorge kann ich durchaus nachvollziehen. Aber da sollte man vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit denen reden oder sich doch andere Gesellschaft suchen. |
#108
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Fußball ist immer noch wichtig... |
#109
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Ich denke das eben nicht... Denn es heißt doch ganz klar:
"...auch auf Verdacht" Dafür muß ich keinen der Gruppe kennen oder mögen oder Mitglied dieser Gruppierung sein, im dümmsten Fall kann es reichen, das ich in der Nähe stand und dann habe ICH die Arbeit! Vielen der dort dann eh schon schlecht gelauten weil Sonntag Dienst-schiebenden Polizisten ist es dann vollkommen egal, was du direkt vor Ort zu erzählen hast oder das es "anders aussieht als es ist" |
#110
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Das ist doch das Problem was mich ja auch so aufregt. 1. Sippenhaft 2. Auf Verdacht
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Entweder man ist schuldig oder unschuldig (oder die Schuld kann aufgrund mangelnder Beweise nicht zweifelsfrei bewiesen werden (Freispruch 2. Klasse)). Einstellung nach §153 heisst aber "ein bisschen schuldig" und "es ist uns zu mühsam genau zu ermitteln, ob er schuldig ist oder nicht". Jemand, der sich bewusst ist, dass er "Dreck am Stecken" hat, wird einer Einstellung nach §153 meist immer zustimmen, da die Geldbuße meist geringer ist, als das Strafmass bei einem Schuldspruch. Weiterhin gilt er anschließend nicht als vorbestraft. Ich verweise da immer gerne auf den Mannesmann-Prozess. Die Staatsanwaltschaft hatte genügend Beweise um Ackermann zu verurteilen. Allerdings war man sich bewusst, dass dies einen sehr langen Prozess nach sich ziehen würde (ggfls. über Jahre), da der Anwalt von Ackermann und Konsorten (verständlicherweise) jeden Schachzug ausprobieren würde, um Beweise zu entkräften und einen Schuldspruch zu vermeiden. Somit hat die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, dass das Verfahren nach §153 eingestellt wird. Ackermann hat zugestimmt und hat sich somit für 3.2 Mio. Euro aus dem Prozess "heraus gekauft". Anders kann man dies nicht sagen. Jemand der bereit ist 3.2 Mio. Euro auf den Tisch zu legen, damit ein Verfahren eingestellt wird, hat definitiv "Dreck am Stecken". Gruss svenc |
#112
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Die Frage ist aber, ob ich die Arbeit evtl. auch gerne auf mich nehme, weil ich insgesamt sicherer bin im Stadion. Eine Antwort weiß ich erst,wenn ich die Arbeit mal hatte...
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Da kann ich vielleicht auch drauf verzichten...
Aber wer weiß, vielleicht habe ich ja mal Langeweile.
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Wo steht denn das? Ich finde beim besten Willen im Urteil nichts von "auf Verdacht". Ich weiß nicht, ob ich den Text komplett falsch verstehe, aber für mich steht da ganz klar, dass der Betroffene eben nicht einfach nur zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort war. Zitat aus dem Urteil des BGH: Zitat:
Quelle Geändert von Markus (04.11.2009 um 00:35 Uhr) |
#116
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Was natürlich für IHN (den Betroffenen) nicht gut gelaufen ist, ist die Tatsache, das er die "Besorgnis" niemals ausräumen konnte! Fakt ist aber: nur weil ich mich mit gewaltverherrlichenden Leuten rumtreibe heisst das doch nicht, das ich auch gewalttätig werde oder bin? Das kann man vermuten, aber ohne Beweise oder Tatsachen ist das eher unverschämt, so etwas zu behaupten. Das ist eine Vorverurteilung! |
#117
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Aber Frage: Muss im Prozess meine Schuld bewiesen werden, oder muss ich meine Unschuld beweisen? Ich meine rein formal juristisch. Wenn ich mit einem Satz oder Beleg meine Unschuld beweisen kann und es nicht tue, dann ist dies schon dämlich. Aber solange nichts bewiesen ist, ist es für mich ein Verdacht. Möglicherweise sogar ein begründeter. Aber dennoch nur ein Verdacht. Oder etwa nicht? /Kucki
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#118
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#120
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Würd ich so unterschreiben. Ich merke aber gerade, dass wir eventuell ein wenig aneinander vorbei reden. Mir geht es darum, dass vieles hier nach Panikmache klingt. Eben dass es schon reiche zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein um ein Stadionverbot zu bekommen. Und eben dies erkenne ich in dem Urteil absolut nicht. Im hinblick auf eine mögliche Vorverurteilung hatte ich das ganze noch gar nicht bedacht und gebe Dir, wie schon erwähnt, da auch recht. Allerdings muss ich sagen, dass ich persönlich weder gewaltbereite Menschen im Stadion vermissen werde, noch solche, die sich mit gewaltbereiten Menschen umgeben. |
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