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#1
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...::: Antrag zur Satzungsänderung abgegeben :::...
Am 14. Mai 2008 haben das IG-Mitglied Klaus Offergeld und das IG-Vorstandsmitglied Dirk Heinhuis den in der "Gemeinsamen großen Satzungskommission" mit je 2 Vertretern des Vorstandes, des Ältestenrates, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates der GmbH sowie uns zwei beiden erarbeiteten
"Entwurf einer Satzung des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V." als Beschlussantrag zur Mitgliederversammlung am 09. Juni 2008 versehen mit den geforderten 20 Unterschriften im Sonnenweg abgegeben. Auf unserer Internetseite www.ig-alemanniafans.de stellen wir die aktuelle, in ihrer jetzigen Form gültige Satzung dem eingereichten Vorschlag gegenüber. Änderungen sind zur besseren Übersicht farblich markiert. So kann jeder Interessierte in wenigen Minuten erkennen, welche Änderungsvorschläge in der gemeinsamen großen Satzungskommission des Vereins erarbeitet wurden. Hier kann man den Vorschlag downloaden. Fragen beantworten wir jederzeit persönlich, per E-Mail oder im Alemannia Fan-Forum http://www.alemannia-brett.de/ Mit schwarz-gelben Grüßen Dirk Heinhuis/Klaus Offergeld -------------------------------------------------------------- An den TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. Vorstand zu Händen des Präsidenten Sonnenweg 11 52070 Aachen Aachen, den 14. Mai 2008 A N T R A G an die Mitgliederversammlung des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. laut § 10 der Satzung. Die Mitgliederversammlung des TSV Alemannia Aachen beschließt: „Der von der „Großen Satzungskommission“ des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. erarbeitete und in der in der Anlage vorliegende Entwurf einer Satzung ersetzt die Satzung des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. in der zurzeit gültigen Fassung.“ Begründung: Die Mitglieder der „Großen Satzungskommission“ erarbeiteten in den vergangenen 16 Monaten den in der Anlage vorliegenden gemeinsamen Entwurf einer Satzung. In dieser Kommission waren die Vertreter des Vorstandes, des Verwaltungsrates, des Ältestenrates, der Mitglieder sowie die Vertreter des Aufsichtsrates der Alemannia Aachen GmbH jederzeit personell und somit auch inhalts- und ergebniswirksam vertreten. Deshalb ist es geboten, der Mitgliederversammlung die gemeinsam abgestimmten Ergebnisse dieser Arbeit nun auch ohne weitere Zusätze und / oder Streichungen zur Abstimmung vorzulegen. Weitergehende Begründungen können auf Wunsch der Mitgliederversammlung mündlich erfolgen. Dirk Heinhuis/Klaus Offergeld |
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#2
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Fragen!
Wird der Satzungsänderungsantrag jetzt auf der Mitgliederversammlung als Antrag von Mitgliedern behandelt oder als Vorschlag der Satzungsänderungskommission des Vereins?
Wird er überhaupt behandelt oder wird das Thema wie befürchtet verschoben?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#3
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Erste Antworten
Zitat:
Zu deiner ersten Frage: eingereicht und damit auch zur Beratung, Zustimmung, Änderung, Ablehnung... vorgelegt wurde von den Vertretern der Mitglieder (Aixla/Klööss) das exakte und originale Ergebnis der Arbeit bis zum Ende der letzten Sitzung der Gremienvertreter der sogenannten "Großen Satzungskommission" ohne die nachträglich gewünschten Änderungen. Dazu im Folgenden mehr. Da aber hier nicht jeder die Geschichte des nun vorliegenden Satzungsentwurfes kennt, möchte ich sie in ganz kurzer Form darstellen:
Zitat:
Unser Ziel ist einzig eine Veränderung der bestehenden Satzung hin zu den Inhalten des jetzt vorliegenden Satzungsentwurfes, denn diese sind sehr gut. Ob das jetzt oder später passiert, das ist egal, zum Tragen kommt die neue Satzung sowieso erst frühestens bei der Hauptversammlung im Sommer 2009, unbedingter Zeitdruck herrscht also nicht. Ein Zurück hinter die Ergebnisse des jetzt vorliegenden Entwurfes wird es allerdings in der Substanz auch nicht mehr geben, jedenfalls nicht mit uns. Im Prozedere einzelner Punkte haben wir noch "ein wenig Luft". So, nun bin ich müde, alle weiteren Fragen morgen und in den nächsten Tagen Klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (21.05.2008 um 08:35 Uhr) Grund: Inhaltlich verschlimmbessert... |
#4
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Zitat:
Bleibt standhaft! Und an alle mitlesenden Mitglieder: Zur Versammlung kommen, der Satzungsänderung zustimmen und sich nicht von evtl. Gegenreden des AR (was hat der überhaupt konkret in einer Satzungskommission für eine Satzung des TSV zu suchen?) in der Entscheidung beeinflussen lassen. Wir brauchen jede Stimme! |
#5
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Zitat:
Geändert von Urbi et orbi (21.05.2008 um 09:14 Uhr) |
#6
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Zitat:
Ich hänge mich bezgl. der Mitgliederversammlung einmal hier mit herein: Hat schon jemand eine schriftliche Einladung zu der o.g. Mitgliederversammlung erhalten? Ich leider bisher nicht . Lt. gültiger Satzung muß, sofern ich mich nicht verrechnet habe, die Einladung heute bei der Post sein: Zitat:
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Take 'em to Missouri, Matt
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#7
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Jo...
Zitat:
Von den Machtverhältnissen und von den Einflussmöglichkeiten her betrachtet und innerhalb des Gesamtgebildes "Alemannia" ist der AR schon das "mächtigste" Gremium. Das ändert aber nix an meiner Aussage im ersten Satz meiner Antwort. Entscheiden werden aber die Mitglieder. Beeinflusst werden diese durch die Gremienvertreter, und aus deren Reihen wird es deutliche Widerstände geben. Ich kann das "Schizzo" an der Situation nur immer wieder betonen: der von uns (formal) eingereichte Antrag auf Satzungsänderung beinhaltet zu 100,0 % Inhalte und Formulierungen die mit den Vertretern der Gremien incl. AR in Monaten gemeinsam erarbeitet wurden. Dass diese nach Ende dieser Arbeiten Änderungen wünschen ist zwar merkwürdig, aber legitim. Als von den Gremien eingebrachte Änderungsanträge könnten die Mitglieder das entscheiden und das Abstimmungsergebnis würde allseits als demokratisch legitimiert akzeptiert. Ein Beispiel dazu: der Verwaltungsrat hat zwar das von uns jetzt eingereichte gemeinsame Ergebnis voll inhaltlich und mit überwältigender Mehrheit seiner Mitglieder angenommen, jedoch 2 Änderungswünsche angemeldet. Diese hätten aber nicht dazu geführt, dass das Gesamtergebnis nicht auf die Tagesordnung gekommen wäre, hier waren wir kompromissbereit - der VR übrigens auch - und wir hätten diese Änderungswunschkuh gemeinsam und vor der Versammlung wieder vom Eis bewegt und somit einen gemeinsamen Antrag der Gremien und der Mitgliedervertreter zur Abstimmung vorliegen gehabt. Beim AR-"Einpruch" liegt der Fall anders: hier wird komplettes "Nichtbehandeln" gefordert und mit "Zeitmangel" begründet. Das kann so nicht akzeptiert werden. Dass ein schlichtes "Nö!" und "Weg vom Tisch!" durch die gemeinten Kräfte im AR ausreicht, das jetzt alles zu canceln und per Vertagungswunsch zu verlegen, das vermag ich ohne nachvollziehbare Begründung nicht einzusehen. Da müssen schon gewichtige Gründe - die es ja durchaus geben mag - in die Debatte eingebracht werden. Dann sind wir auch bereit zu verschieben. Ich sehe diese Gründe (noch) nicht, unsere gestrige schriftliche Anfrage an den AR u.a. ist allerdings auch noch unbeantwortet. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es gute Gründe geben kann, die Satzung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln, wichtig sind die Inhalte, nicht der Zeitpunkt der Verabschiedung. Diese "Behandlungsvertagung" kann aber nicht einfach nur so und auf Zuruf funktionieren. Klar ist aber auch, dass es doch eine deutlich Anzahl Gremienmitglieder gibt - angefangen beim Präsidenten - die ausdrücklich für diesen gemeinsamen Satzungsentwurf stehen. Klööss
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#8
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Ich kann dich beruhigen...
Zitat:
Die Einladungen sind definitiv am Wochenende in die Post gegeben worden. Bitte bedenke auch, dass der Satzungsentwurf (der am Montag der vergangenen Woche erst "fertig" wurde) nach meiner Erinnerung 17 Seiten umfasst, von uns am vergangenen Dienstag auf der Geschäftstelle abgegeben wurde, rund 10.000mal kopiert wurde, eingetütet und verschickt werden musste. Dass dies "auf den letzten Drücker" (mit unserem ausdrücklichen Einverständnis) geschah, das hatte den schlichten Hintergrund, dass jedes Mitglied den Entwurf in voller Schönheit und Länge auch schriftlich vorliegen haben sollte, und das ist dann (hoffentlich) ab heute der Fall. Ich habe übrigens auch noch nix bekommen. Klööss
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#9
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Zitat:
standhaft in den Inhalten, standhaft in den Grundsätzen, standhaft in den Zielen und standhaft im Bewusstsein, wer uns "beauftragte" - einverstanden. Standhaft bei der Zeitschiene dann, wenn eine Verschiebung der Behandlung der Inhalte keine weiteren Verbesserung mehr erbringen wird (wir sehen zur Zeit keine inhaltlichen Verbesserungsmöglichkeiten). Sollte aber eine Verabschiedung jetzt die Inhalte zu Fall bringen, eine Behandlung zu einem späteren zeitpunkt dagegen diese zum Tragen kommen lassen, so werden wir im Interesse des TSV neu überlegen müssen (was wir zur Zeit tun). In jedem Fall werden wir diese Überlegungen aber hier - wie du ja siehst - offen kommunizieren, ohne in die Details noch nicht entschiedener Fragen zu gehen, "öffentliches Verbrennen" von Möglichkeiten wäre auch nicht im Sinne des Ziels. Allerdings gibt es durchaus auch gewichtige Gründe, die neben den Inhalten und der Zeit bedacht werden sollten. Dazu "die Tage" mal bissle mehr. Klööss
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#10
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Zitat:
Ich hoffe auf Grund der Wichtigkeit des Themas auf eine deutlich höhere Beteiligung der Mitglieder an dieser Versammlung.
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Take 'em to Missouri, Matt
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#11
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Bitte, gerne.
Zitat:
Klööss
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#12
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Zitat:
Klaus, danke für die sehr aufschlussreichen Hintergrundinfos. Wenn man nicht so nah dabei ist, kriegt man ja vieles nicht mit und manches dann (leider) auch in den falschen Hals.
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Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu... |
#13
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Hallo Dirk - Hallo Klaus
wir haben heute den 21.5.2008
Bis zum 9.6. sind es nur noch weinige Tage. Muss die Einladung zur MGV nicht mind. 3 Wochen vorher verschickt sein ? Wir hatten bis gestern nichts im Briefkasten. Nicht das die schon vorher schlapp machen, ich war extra in der Apotheke um meinen Geist zu erfrischen, damit wir unsere Ziele durchsetzen. Auf gehts Männer, packen wir es an. Bis dann Willi |
#14
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Habe zwar noch keine Einladung, war noch nie auf einer Mitgliederversammlung, aber das Thema ist zu wichtig!
Ich werde dabei sein und ganz sicher für die Änderung stimmen.
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Gruß Frank -------------------------- |
#15
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z
Zitat:
es geht hier weniger um die organisatorischen Probleme, die eine Verschickung des Entwurfes mit sich bringt, sondern eher um die Frage, ob die Fristen eingehalten werden. Sollten Fristen verletzt werden, dann braucht es auf der Versammlung nur einen Einspruch und wir können wieder Heim gehen. Wer böses denkt, der könnte in einem solchen Fall fast Absicht unterstellen. Ich meine aber, das wir eine Einladungsfrist von zwei Wochen für sie MV haben und damit wäre ja die Kuh vom Eis. Gruß Marino Geändert von Marino (21.05.2008 um 12:50 Uhr) Grund: Fehlerkorrektur |
#16
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Zitat:
3) Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten, dem Verein bekannten Mitgliederanschrift, aufgegeben worden sind. Das bedeutet, daß die Einladungen spätestens morgen bei der Post aufgegeben sein müssen. Da morgen Feiertag ist, weiß ich allerdings nicht, ob sich diese Frist dann verlängert (also heute raus müssen) oder verkürzt (d.h. Freitag)?
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Take 'em to Missouri, Matt
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#17
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Tage heißt nicht Werktage. Also muß die Post heute raus.
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#18
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Zitat:
Ich vertraue hier aber auf das Wort des Präsidenten, der am Montag auf ausdrückliche Nachfrage bestätigte, dass die Einladungen frist- und formgerecht rausgehen. Ich hab auch noch immer keine... Klööss
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#19
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Wir auch nicht. Allmählich ist es schon seltsam.
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#20
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Zitat:
Im Grunde ist das aber "latte" ob einen Tag früher oder später... Interessanter ist da schon, dass die Mitglieder zum Studium und zur Einarbeitung in das komplette Satzungsentwurfgebilde rund 18 bis 20 Tage Zeit haben, die an seiner seit 6 (!) Monaten andauernden Ausarbeitung beteiligten Mitglieder des Aufsichtsrates aber für eine Nichtbehandlung plädieren, da sie sich mit der Thematik aus zeitlichen Gründen bisher nicht befassen konnten. Glaubst du das? Klööss
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