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Alt 09.02.2015, 18:56
gprovinzial gprovinzial ist offline
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Kein Juraexperte aber: Es gab zwei Verfahren.
(bzw. mit Lotte 3)
Diese Verfahren wurden terminlich nur zusammengelegt.

Einmal gegen den Verein RWE und einmal gegen den Spieler von RWE.

Deshalb auch 3 Urteilsverkündungen.

Nach hinten los gehen kann ja nix, da RWE die Maximalstrafe erhalten hat.



Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Frage an die Juraexperten hier:
Geht das so wie beschrieben überhaupt? Kann man nicht nur gegen das gesamte Urteil insgesamt in Berufung gegen und eben nicht nur gegen einen Teil davon?

Ich würde es dem RWE gönnen wenn das nach hinten losgeht, so glimpflich wie der Verein und der Spieler da rausgekommen sind. So dämlich muss man erstmal sein gegen ein derart mildes Urteil auch noch Einspruch zu erheben.

Was erhoffen die von der Hafenstrasse sich nur davon? Dass das Spiel mit 5:0 für Essen gewertet wird???
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Folgender Benutzer sagt Danke zu gprovinzial für den nützlichen Beitrag:
Aix Trawurst (09.02.2015)
 

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