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Zitat:
Denn: Unsere Vereinssatzung in ihrer jetzigen Form geht in vielen Einzelpunkten und in ihrer Gesamtheit wie selbstverständlich davon aus, dass der Profifußball in eine GmbH ausgegliedert ist und auch bleibt. Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall. Ich erinnere mich schwach an eine Mitteilung des Verwaltungsrates, in dem er nachdrücklich betont, sich nur um den e.V. kümmern und das Profi-Geschäft strikter denn je vom restlichen Verein trennen zu wollen. Wie soll das denn nun in Zukunft aussehen: Wird der VR plötzlich quasi zum neuen "Aufsichtsrat" und Hauptkontrollorgan für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball? Das wäre das Gegenteil von dem, was sich der VR eigentlich vorgestellt hat. Und wäre der VR, der bisher davon ausgegangen ist, nur einen relativ überschaubaren e.V.-Etat von wenigen Hunderttausend Euro kontrollieren zu müssen, überhaupt willens und fähig, plötzlich zusätzlich den Drei-Millionen-Etat der Profis zu überwachen? Wemgegenüber muss Martin vom Hofe seine Planungen verantworten? Nur dem Präsidium gegenüber oder auch dem VR? Und wie ist es mit den Geschäftsjahren: Der e.V. kalkuliert derzeit für das Kalenderjahr, die GmbH für das Fußballjahr. Da gibt es ganz akut also eine Vielzahl von Fragen zu klären, wenn wir im Zuge der anscheinend ja kurz bevorstehenden Rückübertragung nicht Gefahr laufen wollen, dass mit dieser Rückführung plötzlich ein Regelungsvakuum, ein Durcheinander bei der Finanzplanung und ein Kompentenzwirrwarr entstehen. Ein solches Wirrwarr gilt es umso mehr zu verhindern, da wir einen Präsidenten haben, der es in seiner Zeit als VR-Chef - siehe China-Mann-Affäre, Kölmel-2-Deal und anderes - schon mit den eigentlichen klaren Vorschriften der bestehenden Satzung offenbar nicht immer so ganz genau genommen hat. Und einen neuen VR, der anscheinend größtmögliche Nachsicht bei der Aufklärung der Frage walten lässt, ob bei früheren Zugriffen auf die Vereinskasse zu Gunsten der GmbH immer alles satzungskonform und mit rechten Dingen abgewickelt worden ist. Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie schnell ein Verein ins Verderben geführt werden kann, wenn eine Mini-Clique von am Ende nur noch vier, fünf nicht hinreichend kontrollierten Granden glaubt, in (selbst herbeigeführten) Notlagen auch mal ihre eigenen Regeln machen zu dürfen. Und dann beispielsweise meint, zum vermeintlichen "Wohl des Vereins bzw. der GmbH" plötzlich reihenweise (ungenehmigte???) "Sonderausgaben" zu Lasten der Vereiskasse tätigen zu dürfen. Kurzum: Sollte vorgesehen sein, den Profi-Fußball nicht nur ganz kurz, sondern über längere Zeit hinweg im Verein zu belassen, dann müssen sehr schnell satzungsmäßige, von den Mitgliedern zu beschließende Regelungen her, die dieser neuen Situation auch wirklich gerecht werden und die den Führungsgremien ganz klare Richtlinien dafür an die Hand geben, wer was wie tun, lassen, entscheiden oder genehmigen darf und muss.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 11:18 Uhr) |
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Andreas (27.03.2018), Franz Wirtz (27.03.2018) |
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