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Zitat:
Wo die erfüllt werden, kann gespielt werden. Der Verein / Betreiber muss Erklärungen abgeben, dass das Stdion den Anforderungen in versch. Hinsicht entspricht. Der Polizei ist egal, wo das ist. Sie muss aber neben anderen Stellen ( Bauordnung, Feuerwehr) die Einhaltung der Vorschriften bestätigen. Insoweit bestimmt nicht die Polizei den Spielort, sondern der Zustand der möglichen Spielstätten im Vergleich zu den im Handbuch festgelegten Anforderungen. In Aachen kommt nur der Tivoli in Betracht. Von allen Alternativen in Aachen und drumherum kommt das Waldstadion am wenigsten in Betracht.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (23.03.2017 um 07:38 Uhr) |
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