#11
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Wenn die Mitglieder wirklich eine Neuwahl wollen, könnten sie diese lt. Vereinssatzung wie folgt beantragen:
10.12 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Monaten seit Antragstellung einzuberufen, wenn dies schriftlich unter Angabe der Gründe die Mehrheit des Präsidiums oder des Verwaltungsrates oder entweder mindestens 100 Mitglieder oder mindestens 5% aller Mitglieder beantragen. Fehlt nur noch jemand oder besser eine Gruppe, die es angeht.
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NO PYRO - KEINE VERMUMMUNG
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