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Mitgliederversammlung 2013
Nach § 10 (3) der Alemannia - Satzung muss im 1. Halbjahr eine Mitgliederversammlung stattfinden.
10.3 Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Präsidium in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der vollständigen namentlichen Vorschlagslisten für anstehende Personenwahlen. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliederanschrift aufgegeben worden sind. Sind die Einladungen schon raus?
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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