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  #11  
Alt 14.12.2012, 09:13
svenc
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Selber möchtre ich mich da lieber etwas zurück halten, weil die unschuldsvermutung gilt, aber ich halte das für eine ausgesprochen mutige Prognose deinerseits.
Zumal es bei der ganzen Geschichte ja nicht nur straafrechtliche Aspekte sondern auch zivilrechtliche und Schadensersatzansprüche gibt

Einfach weil die Staatsanwaltschaft sicherlich nicht gänzlich ohne Grund und Anlass ermittelt und schon gar nicht das Verfahren vollkommen unbegründet an die Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität (wenn ich den Namen der Behörde da so noch halbwegs richtig im Kopf habe) nach Köln weiterleitet.
Die von der spezialisierten Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität sind sicherlich nicht vollkommen naiv und unfähig. Die werden schon wissen was sie tun und wo sie genauer zu suchen haben um möglichst viel zu Belastungsmaterial finden.

Selbst der größte Laie verstehet doch mittlerweile auf den ersten Blick, dass das ganze bis zum Himmel stinkt und wohl kaum ausnahmslos mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

Was am Ende bei rauskommt und ob gesammelte Beweise für irgendeine Verurteilung Heyens ausreichen werden, das weiß ich auch nicht, aber ich vermute stark, dass da am Ende deutlich mehr bei rauskommen wird als Du denkst.
Insbesondere was diverse mögliche Schadensersatzforderungen angeht, tippe ich da im Moment noch auf einen ganz heißen Tanz für Heyen.
Danke!

Ebenso muss man bedenken, dass Mönning als Insolvenzverwalter verpflichtet ist, zivilrechtliche Schritte gegen beteiligte Personen einzuleiten, wenn er ausreichende Hinweise findet, die ein schadenersatzpflichtiges Fehlverhalten beweisen.
Mönning ist Rechtsanwalt und sollte somit in der Lage sein, so etwas zu erkennen und juristisch entsprechend bewerten zu können.

Macht er dies nicht, obwohl es genügend belastbare Belege für ein schadenersatzpflichtiges Fehlverhalten gibt, ist er selber juristisch angreifbar (durch die Gläubiger und die Alemannia).

Das gilt im Übrigen auch für Kebekus (Insolvenzverwalter der Stadion GmbH).
Dieser muss die angesprochenen Baumängel und die Möglichkeit auf Schadenersatz/Behebung der Mängel prüfen.
Bestehen hier noch Ansprüche auf Gewährleistung?
Wenn nicht (weil vertraglich ausgeschlossen), muss er prüfen, ob die an dem Vertrag beteiligten Vertreter der Alemannia nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben und somit ebenfalls zivilrechtlich haftbar zu machen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist aber auch zu prüfen, ob dieser Vertrag überhaupt gültig ist oder ob die Vertreter der Alemannia betrogen worden sind. Dann wäre eine Schadenersatzklage gegen den Vertragspartner (Hellmich) einzureichen.

Gruß

svenc
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Aix Trawurst (14.12.2012), Kiki13 (14.12.2012), mise (14.12.2012)
 

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