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Zitat:
Ebenso muss man bedenken, dass Mönning als Insolvenzverwalter verpflichtet ist, zivilrechtliche Schritte gegen beteiligte Personen einzuleiten, wenn er ausreichende Hinweise findet, die ein schadenersatzpflichtiges Fehlverhalten beweisen. Mönning ist Rechtsanwalt und sollte somit in der Lage sein, so etwas zu erkennen und juristisch entsprechend bewerten zu können. Macht er dies nicht, obwohl es genügend belastbare Belege für ein schadenersatzpflichtiges Fehlverhalten gibt, ist er selber juristisch angreifbar (durch die Gläubiger und die Alemannia). Das gilt im Übrigen auch für Kebekus (Insolvenzverwalter der Stadion GmbH). Dieser muss die angesprochenen Baumängel und die Möglichkeit auf Schadenersatz/Behebung der Mängel prüfen. Bestehen hier noch Ansprüche auf Gewährleistung? Wenn nicht (weil vertraglich ausgeschlossen), muss er prüfen, ob die an dem Vertrag beteiligten Vertreter der Alemannia nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben und somit ebenfalls zivilrechtlich haftbar zu machen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist aber auch zu prüfen, ob dieser Vertrag überhaupt gültig ist oder ob die Vertreter der Alemannia betrogen worden sind. Dann wäre eine Schadenersatzklage gegen den Vertragspartner (Hellmich) einzureichen. Gruß svenc |
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