Zitat:
Zitat von Gardien
Meines laienhaften Wissens wird der Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht berufen, und zwar nicht (!) nach Höhe der Forderungen (wie beim Stimmrecht in der Gläubigerversammlung), sondern möglichst vielfältig nach verschiedenen Gläubigergruppen. Das heißt, dass da auch Personen mit Anleihen vertreten sind - vermutlich auf eine Vorschlagsliste von Mönig zurückgehend.
Die Juristen können mich gern korrigieren.
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Das kann gut sein. Mir ging es mehr darum, dass man nochmal klar unterstreicht, dass alleine heute noch nix gewonnen ist. Selbst wenn die 5, 6 Gläubiger das heute gut finden und die Richterin auch zustimmt, müssen quasi alle Gläubiger zu einer Versammlung eingeladen werden und im Nachgang auch noch ihr okay geben. Zumindest hatte ich das vor 10 Tagen so verstanden, als man uns das ganze Verfahren hat näherbringen wollen.