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Insolvenzrechtliche Fragen
Ich mache hier mal einen neuen Faden auf, damit die rechtlichen
Fragen und Rahmenbedingungen nicht in anderen Threads untergehen und ggf. übersichtlicher nachlesbar und nachvollziehbar werden. Für mich macht sich das grade konkret an der Frage der im Raume stehenden Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Verein fest. Man muss wohl davon ausgehen, daß sich die GmbH quasi mit einer Art Kassenkredit an den Konten des Vereins über ein übliches Maß hinaus bedient hat. In diesem Sinne mache ich mir Sorgen, daß mit Ablauf der Planinsolvenz und Eintritt in das eigentliche Insolvenzverfahren der Verein auf den Verindlichkeiten der GmbH ihm gegenüber sitzen bleibt und ggf. dann selbst dennoch Insolvenz beantragen müßte, auch wenn die GmbH "gerettet" wäre ?! Insofern wäre es ggf. auch wünschenswert, sämtliche nicht von der GmbH ausgehenden Rettungsaktionen zunächst dem Verein zugute kommen zu lassen. Die Frage wäre, ob der Verein im Rahmen der Planinsolvenz aus der Spendenmasse Kredite an die GmbH geben dürfte, bzw. die GmbH diese aufnehmen dürfte, und wie weit diese Kredite im Rahmen der Planinsolvenz abgesichert wären. Ich denke, das betrifft ganz grundsätzliche Fragen der Spendenbereitschaft, bzw. sich aktiv zur Rettung zu engagieren. (Bei mir ist es so: Wenn ich sicher sein kann, daß der Verein die Hand auf dem Geld hat und Mittel nicht (wieder) zweckenfremdet werden, dann macht es Sinn etwas zu tun, auch wenn als Trostpflaster nur der Volleyball überbleibt. Für die GmbH fehlt das Vertrauen, und die Gewissheit, daß ein Engagement nicht nutzlos bleibt) Wie gesagt : Es wäre schön, wenn hier ein paar eher Fachkundige etwas Licht ins Dunkel bringen könnten und der Thread übersichtlich bleibt.
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Geändert von littlefatman (24.11.2012 um 00:19 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu littlefatman für den nützlichen Beitrag: | ||
balu (24.11.2012) |
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