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Insolvenzrechtliche Fragen
Ich mache hier mal einen neuen Faden auf, damit die rechtlichen
Fragen und Rahmenbedingungen nicht in anderen Threads untergehen und ggf. übersichtlicher nachlesbar und nachvollziehbar werden. Für mich macht sich das grade konkret an der Frage der im Raume stehenden Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Verein fest. Man muss wohl davon ausgehen, daß sich die GmbH quasi mit einer Art Kassenkredit an den Konten des Vereins über ein übliches Maß hinaus bedient hat. In diesem Sinne mache ich mir Sorgen, daß mit Ablauf der Planinsolvenz und Eintritt in das eigentliche Insolvenzverfahren der Verein auf den Verindlichkeiten der GmbH ihm gegenüber sitzen bleibt und ggf. dann selbst dennoch Insolvenz beantragen müßte, auch wenn die GmbH "gerettet" wäre ?! Insofern wäre es ggf. auch wünschenswert, sämtliche nicht von der GmbH ausgehenden Rettungsaktionen zunächst dem Verein zugute kommen zu lassen. Die Frage wäre, ob der Verein im Rahmen der Planinsolvenz aus der Spendenmasse Kredite an die GmbH geben dürfte, bzw. die GmbH diese aufnehmen dürfte, und wie weit diese Kredite im Rahmen der Planinsolvenz abgesichert wären. Ich denke, das betrifft ganz grundsätzliche Fragen der Spendenbereitschaft, bzw. sich aktiv zur Rettung zu engagieren. (Bei mir ist es so: Wenn ich sicher sein kann, daß der Verein die Hand auf dem Geld hat und Mittel nicht (wieder) zweckenfremdet werden, dann macht es Sinn etwas zu tun, auch wenn als Trostpflaster nur der Volleyball überbleibt. Für die GmbH fehlt das Vertrauen, und die Gewissheit, daß ein Engagement nicht nutzlos bleibt) Wie gesagt : Es wäre schön, wenn hier ein paar eher Fachkundige etwas Licht ins Dunkel bringen könnten und der Thread übersichtlich bleibt.
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Geändert von littlefatman (24.11.2012 um 00:19 Uhr) |
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balu (24.11.2012) |
#2
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Neben den "Kassenkrediten" vieleicht viel wesentlicher :
Der Verein steckt ja auch mit "Eigenkapital" in der GmbH, welches letztlich auch über Kredite finanziert ist (?). (Ich kann das nicht korrekt konkretisieren) Dieses "Eigenkapital" dürfte wohl das erste sein, was komplett in der Insolvenzmasse untergeht, wenn nach der Planinsolvenz die eigentliche Insolvenz erfolgt (?!). Das kann der Verein doch gar nicht stemmen ? Da muss doch am Ende die frisch sanierte GmbH "verkloppt" werden um als Verein am Leben zu bleiben. Den Gedankengang mag ich gar nicht weiter fortspinnen ... Auch hier wäre eine Konkretisierung durch kompetente Dritte hilfreich.
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Geändert von littlefatman (24.11.2012 um 03:17 Uhr) |
#3
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Dauerkarte und Gläubiger...
...also, ich weiss zwar nicht, ob das genau hier hin passt (oder ob es schonmal diskutiert wurde) und um es auch direkt zu sagen, ich will die Kohle auch nicht zurück fordern... Es geht eigentlich nur um das Verfahren.
Ich bin also Dauerkartenbesitzer und ging mit dem Kauf der Karte in Vorkasse... Vergleiche ich das Ganze mit Teldafax, so ging der Stromkunde dort auch in Vorlage und gehörte zu den Gläubigern. Jedenfalls wurde jeder Kunde vom Insolvenzverwalter kontaktiert (siehe auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...-a-783891.html ) Jetzt habe ich bei der Dauerkarte ja im Prinzip einen ähnlichen Ansatz: 1) Spätestens seit dem "schwarzen Freitag" gibt es ja das Angebot nicht mehr bzw. es findet unter völlig anderen Rahmenbedingungen statt 2) Auch die Leistung davor entspricht ja nicht dem zugesagten Leistungsumfang (Stichwort: Spielbetrieb als Wettbewerb) IMHO müsste der Insolvenzverwalter also auch zu allen DK Besitzern Kontakt aufnehmen, so dass diese ihr Forderungen anmelden können... Passiert sowas noch? Oder fährt die Alemannia hier schon wieder einen Boot gegen die Wand... BTW: Ich sehe Mönig eher als Teil des Problems (und nicht als Teil der Lösung). Soweit ich das hier mitbekommen habe, hat er schon an den anderen Konzepten mit "rumgebastelt" bzw. diese zumindest geprüft) |
#4
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Ich sehe deinen Ansatz nicht als durchsetzungsfähig an, da du mit dem Erwerb der Dk lediglich das Recht auf Einlass zu 19 Drittliga-Heimspielen auf dem Tivoli der Alemannia erworben hast, und dieses Recht wird dir aller vorraussicht nach nicht verwehrt. Ob es dabei nun sportlich erfolgreich abläuft oder es "um was geht" ist rechtlich komplett ohne Bedeutung.
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Dirk (26.11.2012) |
#5
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Solange die Spiele stattfinden wird die "Leistung" ja erbracht.
Anders sieht es aber bei den Leuten aus, die Guthaben auf den KArten haben. Ob Dauerkarte oder nicht spielt keine Rolle. Man konnte nicht "nachladen", so dass bei nicht exakt aufgehenden Beträgen ein Restwert auf der Karte verbleibt. Da aber keine Auszahlungsmöglichkeit besteht, hat man der GmbH praktisch gezwungernermaßen Geld gespendet. Ich selber habe damit kein Problem, aber ich kenne Fans, die haben auf Ihren Karten ganz schön Guthaben drauf. Zum einen ein Teil der Gruppenkasse/Fanklubkasse als "Gruppenbezahlkarte" oder weil man die mal geschenkt bekommen hat. Mich würde auch mal interessieren, wie das genau aussieht. Meiner Meinung nach kann man diese Guthaben nicht zwangsenteignen. Jeder, der auch nur einen Cent auf der Karte hat ist ein Gläubiger der Alemannia Aachen GmbH und sollte auch entsprechend behandelt werden müssen. Ob das jetzt angebracht ist, wer überhaupt dafür auf die Bäume klettert ist ein anderes Thema.
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#6
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Kann es sein das du Mönig mit Mönning verwechselst ? Nur vom hören sagen und öberflächlichem mitbekommen einen Menschen als Teil des Problems zu bezeichnen halte ich für sehr gewagt.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#7
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Das wird wohl so sein, wobei mir die AC Variante (also Mönning) in dieser Form sehrwohl bekannt ist und ich genau aus diesem Grund ein wenig zusammenzucken muss (war vor Jahren der IV einer Firma, bei der ich mal beschäftigt war).
siehe oben und soll sich somit nicht auf Mönig (Münster) beziehen. |
#8
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Zitat:
Möning ist der Restrukturierungsbeauftragte aus Münster, der noch nie in irgendeiner Verbindung zur Alemannia stand. Mönig ist ein Anwalt aus Aachen der mal in den AR gewählt wurde, aber die Wahl nicht angenommen hat, weil JL nicht mehr gewählt wurde. Für mich ist Mönig die Rettung, bzw. ein eindeutiges "Hinweisschild" zu einer Lösung. |
#9
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Zitat:
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#10
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Mönig = Münster
Mönning = Aachen |
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BigBandi (27.11.2012), gulsvart (27.11.2012), Josh (26.11.2012), littlefatman (26.11.2012), Max (26.11.2012) |
#11
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Eselsbrücke für die nächste Zeit:
Mönig = Münster = 1 "n" Mönning = Alemannia = 2 "n" und noch 1 Extra, weil wir was besonders sind
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
#12
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was ich mich frage: wenn hier forderungen durch betrügerisches handel veranlasst worden sind, erlöschen diese forderungen überhaupt im wege der insolvenz?
bei der verbraucherinso geht das nicht. geht hier der insolvente in die insolvenz, nachdem er eine bank überfallen hat, kann die forderung der überfallenen bank gegen den insolventen bankräuber auf rüclzahlung nicht im wege der restschuldbefreiung zugunsten des insolvenzschuldners gelöscht werden. soweit das beispiel aus der verbr. inso. bei uns ist die stadt durch die unrichtige vollständigkeitserklärung betrügerisch getäuscht worden.... machts klick? |
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petrocelli (27.11.2012) |
#13
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Zitat:
Oder hat jemand eine andere Rechtsauffassung? Den strafrechtlichen Aspekt lasse ich jetzt erstmal unbeachtet.
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In der Krise beweist sich der Charakter.
Geändert von petrocelli (27.11.2012 um 17:16 Uhr) |
#14
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Forderungen aus strafbaren Handlungen bzw. Straftaten sind von der Insolvenz ausgeschlossen - wenn ich mich recht entsinne. So wie zum Beispiel bei dem Banküberfall. Die könnte titulieren und somit wäre es 30 Jahre zu holen.
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dachte ich gesagt zu haben. ;-)
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ZappelPhilipp (28.11.2012) |
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Lübeck hat auch mit dem Gedanken des Ligaerhaltes gespielt. Gehen jetzt wohl freiwillig eine Klasse tiefer. Interessant sind auch die Höhe der benötigten finanziellen Mittel um die Saison zu Ende spielen zu können. Wir brauchen eine Klasse höher scheinbar mehr als das zehnfache der Lübecker Summe.
http://www.ln-online.de/lokales/lueb...hintertuerchen |
#17
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#18
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Aufstieg Zweite Manschaft???
Man eine rechtliche Frage??
Wäre es nicht möglich das 3 Liga Team zurückzuziehen und das Fünft Liga Team zu verstärken und damit den Aufstieg in Liga 4 zu realisieren?? Das Ergebnis wäre doch dann gleich nächstes Jahr 4 Liga So könnte man ggf das Geld aus Freundschaftsspielen als Startkapital verwenden. Jetzt geht das leider nur in der Insolvenzmasse unter! Aus der Mittelrhein Liga beantragt aus wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich niemand den Aufstieg! |
#19
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#20
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