02.03.2018, 15:19 | #1 |
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Paritätische Satzungskommission
Gibt es eigentlich dahingehend schon etwas zu berichten? Hat irgendjemand schon was gehört? Der 5.09.17 ist ja schon etwas länger her.
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Bucki für den nützlichen Beitrag: | Mausi (03.03.2018), Öcher Wellenbrecher (02.03.2018) |
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02.03.2018, 17:40 | #2 |
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Das Thema wird sicher ausgesessen wie alles.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
02.03.2018, 22:25 | #3 |
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Da die Satzung sowieso nicht eingehalten wird/wurde bzw. man seit Jahrzenten darüber hinweg geht, und viele Mitglieder & Gremienvertreter damit auch kein Problem haben,kann man sich das Ganze auch sparen.
Geändert von Öcher Wellenbrecher (02.03.2018 um 22:36 Uhr) |
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03.03.2018, 18:22 | #4 |
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Die Hunde die noch vor kurzem bei solchen Dingen laut gebellt haben sind jetzt die Schosshündchen der Altgremiker geworden.
Die Vertreter in den Gremien aus der Mitte der Fans reihen sich da ein, wo ihre Vorgänger aufgehört haben. Traurig, aber leider Realität. |
03.03.2018, 19:51 | #5 |
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nun ich bin bereit ;)
Nun,
bei mir hat sich keiner gemeldet, obwohl ich bereit war hier mit zu helfen. Ich denke mal, die haben derzeit allerhand damit zu tun die alten Akten durchzuwühlen um sich in die Vereinsarbeit einzuarbeiten. Weiterhin denke ich das der Jahresabschluss der nun erstellt werden muss auch seine Tücken hat und weiterhin die Jahreshauptversammlung vorbereitet werden muss, da diese ja in den nächsten 3 Monaten stattfinden wird. So haben die Jungs in Summe leider keine Zeit sich um die Satzungskommission derzeit zu kümmern. Es sind alles Ehrenämtler, und ich denke, dass bis zum Sommer da wohl nichts passieren kann, weil sie mit dem anderen "Krempel" genug um die Ohren haben. Daher habe ich den Aktionismus auch auf der letzten JHV nicht verstanden, so schnell eine Kommission ins leben zu rufen ohne zu wissen wer es denn machen soll. Ich bin dafür, dass die Aktionsgruppe die das anpacken soll aus meiner Sicht auf der JHV dieses Jahr benannt wird. Ich bin bereit da auch zu unterstützen, aber zuerst einmal müssen die Geschäfte wieder durch das Präsidium und den Verwaltungsrat so geordnet werden, dass die Erfordernisse einer möglichen Lizenz sowohl über die GmbH wie auch nötigenfalls über den eV erlangt werden kann und das Finanzamt den eV nicht ans Bein pinkeln kann. Fast 9 Monate Notvorstand geht halt nicht so einfach aufzuholen. Wer als Ehrenämtler mal Aktiv war weis die Arbeit der Jungs schon zu schätzen. Ich habe hier volles Vertrauen in die handelnden Personen. Gruß Rabauke Geändert von Rabauke12 (03.03.2018 um 19:56 Uhr) |
03.03.2018, 20:03 | #6 | |
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Zitat:
derzeit gibt es für die noch neuen Gremien wichtigeres als die Satzungskommission. Das war eigentlich aber schon vorher klar.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu a.tetzlaff für den nützlichen Beitrag: | Rabauke12 (03.03.2018) |
03.03.2018, 20:08 | #7 | |
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Ich glaube es einfach nicht ...
Zitat:
Halten wir fest: Es hat einen Aufruf an alle Mitglieder zur Mitarbeit in der Satzungskommission gegeben. Sage und schreibe vier Mitglieder haben sich zur Mitarbeit bereit erklärt. Warum war eure „Bewerbung“ nicht dabei? Ich verwahre mich gegen solche Kritik/Unterstellungen. Von Menschen, die sich selber nicht einbringen, lasse ich mir nicht sagen, ich/man möge doch schneller arbeiten und mehr von seiner Freizeit „opfern“ … Es ist immer einfacher zu kritisieren, als die "Komfortzone" zu verlassen und sich zu engagieren.
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Freunde nennen sich aufrichtig, die Feinde sind es. Geändert von greeny (03.03.2018 um 20:12 Uhr) |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu greeny für den nützlichen Beitrag: | Mott (04.03.2018), Schwatz-Jelb (04.03.2018) |
03.03.2018, 20:12 | #8 | |
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Zitat:
Ich denke da haben die Protagonisten die Arbeit die auf Sie zukommt wohl unterschätzt. Wie gesagt, ich habe hier volles Vertrauen. Wir brauchen ein Update der Satzung vor allem was das Wahl und Vorschlagsrecht. So ein Vorschlag wie damals vom Wahlvorstand mehrheitlich reingebracht mit Schuldnern die die Alemannia gekündigt haben und nun zu recht strafe zahlen müssen darf es nicht mehr geben. Aus diesem Grund gehört dem Wahlvorstand das Vorschlagsrecht entzogen. Aber auch andere Punkte sind "überholungswürdig". Weiterhin muss aus meiner Sicht auch geklärt und geregelt werden, wie einzugreifen ist wenn erkennbar ist, dass die Finanzen enger werden. Es gibt einige Themen die anzupacken sind, bevor Neuwahlen für Aufsichtsrat, Vorstand und Verwaltungsrat erfolgen. Somit muss was in den nächsten 2 Jahren zum Abschluss gebracht werden. Gruß Rabauke |
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03.03.2018, 20:15 | #9 | |
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Zitat:
Nun ich weis nicht ob meine Teilnahme auch dabei war. Ich habe zumindest meinem Verwaltungsrat Mitglied mitgeteilt, dass ich dazu bereit bin. Wenn nicht, ich bin auch bereit . |
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03.03.2018, 20:40 | #10 | |
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Zitat:
Insgesamt sind acht Plätze zu besetzen, vier aus den Gremien und vier von den Mitgliedern. Viele Grüße
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Freunde nennen sich aufrichtig, die Feinde sind es. Geändert von greeny (03.03.2018 um 20:42 Uhr) |
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03.03.2018, 21:58 | #11 | |
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Zitat:
Hallo Greeny, nö ich bin nicht mehr im Wahlausschuss. Da war ich schon bei der letzten JHV nicht mehr drin. Gruß Rabauke |
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03.03.2018, 22:22 | #12 | |
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Zitat:
Nun kommst du und verbindest dein Angebot zur Mitarbeit in der Kommission gleich mal ganz leger ("die Jungs haben leider keine Zeit, sich darum zu kümmern") mit der Einschätzung, dass man so ein von der Mitgliedschaft vorgegebenes Zeitfenster nicht so eng sehen sollte, dass es im Moment ja bestimmt noch so viele andere und so viel wichtigere Dinge zu erledigen gibt und dass es man sich mit der Satzungsreform deshalb ruhig noch ein Jährchen mehr Zeit lassen kann. Von jemandem, der in einer solchen Kommission ernsthaft mitwirken möchte, würde ich eigentlich erwarten, dass er den vorliegenden, nach meiner Erinnerung einstimmig beschlossenen Antrag und auch die dort verankerten Zeitvorgaben ein wenig ernster nimmt. Diese Vorgaben sind (zumindest aus meinem persönlichen Verständnis von Vereinsdemokratrie heraus) als bindende Verpflichtung und nicht bloß als unverbindliche Empfehlung zu betrachten.
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Geändert von tivolino (03.03.2018 um 22:27 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | Franz Wirtz (03.03.2018) |
04.03.2018, 10:51 | #13 |
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ich sehe es weiterhin anders
Hallo Tivolino,
ich sehe es weiterhin anders. Eine überarbeitet neue Satzung soll aus meiner Sicht kein Husarenstück sein, das mit einer schnellen Nadel gestrickt ist, um dann wieder einige Fallstricke zu haben. Und Nein, einstimmig war die Abstimmung nicht, da Teile der Versammlung wegen dem Auszählen der Stimmen von ihrer Stimmabgabe gehindert wurden. Das ist z.B. auch ein Problem der Satzung und der Durchführung von Abstimmungen bei der JHV und muss klar geregelt werden. Ich bin und bleibe ein Befürwortet der Satzungsanpassung. Wir haben aber nichts von Aktionismus, wenn dabei dann die erforderliche Aufgaben des eV dabei auf der Stecke bleiben oder nicht vollständig erledigt werden können. Fordern kann man viel, es muss jedoch auch die Zeit dafür vorhanden sein. Ich sehe diese Zeit derzeit nicht. Der eV ist kein Schützenverein mit 45 Mitglieder sondern ein Verein mit verschiedenen Abteilungen, einem Jahresumsatz von geschätzt mehr als eine halbe Mio €, und ich denke viele derer die nun in der Führung sind haben diese Punkte unterschätzt die hier aufzuarbeiten sind. Hier mal die Kasse zurückblickend für 2016 und für das Jahr 2017 nachzuvollziehen, den Jahresabschluss 2017 sauber herzustellen, so dass jeder ihn versteht, die Verbindungen zwischen den einzelnen Abteilungen nachzuvollziehen etc. ist nicht mal eben in ner viertel Stunde erledigt. Ich bleibe dabei Start nach der nächsten JHV die ja im zweiten Quartal stattfinden muss als ab nächsten Monat. Dann mit der nötigen Zeit die da ist und dann zur JHV 2019, das ist die übernächste, einen Vorschlag ausgearbeitet, der auch die notwenige Zustimmung von 75% erhält. Sollte es nicht gelingen reicht auch die JHV 2020, da erst 2021 die wichtigsten Ämter neu besetzt werden müssen. Gruß Rabauke |
27.03.2018, 08:29 | #14 | |
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Zitat:
Denn: Unsere Vereinssatzung in ihrer jetzigen Form geht in vielen Einzelpunkten und in ihrer Gesamtheit wie selbstverständlich davon aus, dass der Profifußball in eine GmbH ausgegliedert ist und auch bleibt. Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall. Ich erinnere mich schwach an eine Mitteilung des Verwaltungsrates, in dem er nachdrücklich betont, sich nur um den e.V. kümmern und das Profi-Geschäft strikter denn je vom restlichen Verein trennen zu wollen. Wie soll das denn nun in Zukunft aussehen: Wird der VR plötzlich quasi zum neuen "Aufsichtsrat" und Hauptkontrollorgan für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball? Das wäre das Gegenteil von dem, was sich der VR eigentlich vorgestellt hat. Und wäre der VR, der bisher davon ausgegangen ist, nur einen relativ überschaubaren e.V.-Etat von wenigen Hunderttausend Euro kontrollieren zu müssen, überhaupt willens und fähig, plötzlich zusätzlich den Drei-Millionen-Etat der Profis zu überwachen? Wemgegenüber muss Martin vom Hofe seine Planungen verantworten? Nur dem Präsidium gegenüber oder auch dem VR? Und wie ist es mit den Geschäftsjahren: Der e.V. kalkuliert derzeit für das Kalenderjahr, die GmbH für das Fußballjahr. Da gibt es ganz akut also eine Vielzahl von Fragen zu klären, wenn wir im Zuge der anscheinend ja kurz bevorstehenden Rückübertragung nicht Gefahr laufen wollen, dass mit dieser Rückführung plötzlich ein Regelungsvakuum, ein Durcheinander bei der Finanzplanung und ein Kompentenzwirrwarr entstehen. Ein solches Wirrwarr gilt es umso mehr zu verhindern, da wir einen Präsidenten haben, der es in seiner Zeit als VR-Chef - siehe China-Mann-Affäre, Kölmel-2-Deal und anderes - schon mit den eigentlichen klaren Vorschriften der bestehenden Satzung offenbar nicht immer so ganz genau genommen hat. Und einen neuen VR, der anscheinend größtmögliche Nachsicht bei der Aufklärung der Frage walten lässt, ob bei früheren Zugriffen auf die Vereinskasse zu Gunsten der GmbH immer alles satzungskonform und mit rechten Dingen abgewickelt worden ist. Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie schnell ein Verein ins Verderben geführt werden kann, wenn eine Mini-Clique von am Ende nur noch vier, fünf nicht hinreichend kontrollierten Granden glaubt, in (selbst herbeigeführten) Notlagen auch mal ihre eigenen Regeln machen zu dürfen. Und dann beispielsweise meint, zum vermeintlichen "Wohl des Vereins bzw. der GmbH" plötzlich reihenweise (ungenehmigte???) "Sonderausgaben" zu Lasten der Vereiskasse tätigen zu dürfen. Kurzum: Sollte vorgesehen sein, den Profi-Fußball nicht nur ganz kurz, sondern über längere Zeit hinweg im Verein zu belassen, dann müssen sehr schnell satzungsmäßige, von den Mitgliedern zu beschließende Regelungen her, die dieser neuen Situation auch wirklich gerecht werden und die den Führungsgremien ganz klare Richtlinien dafür an die Hand geben, wer was wie tun, lassen, entscheiden oder genehmigen darf und muss.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 11:18 Uhr) |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | Andreas (27.03.2018), Franz Wirtz (27.03.2018) |
27.03.2018, 15:00 | #15 | |
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„Ein solches Wirrwarr gilt es zu verhindern ...“
Zitat:
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
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27.03.2018, 16:41 | #16 | |
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Zitat:
Darauf lässt Nierings Mitteilung v. 22.12.2017 schliessen Dann ziehen Deine Argumente nicht, weil der Spielbetrieb weiter ausgegliedert bleibt. Deine Sorgen in Ehren, aber manchmal übertreibst Du doch.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (27.03.2018 um 16:52 Uhr) |
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27.03.2018, 16:59 | #17 |
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Übertreiben will ich es nicht nennen.
Im Raum steht die Information möglicher Spielbetrieb über den e.V. . Wer, wo, wie und was genau geplant ist, darüber werden wir doch alle wieder nicht informiert und im Regen stehen gelassen. Informationsfluss Fehlanzeige. Man lässt die Mitglieder, egal ob durch Informationen durch Präsidium, Verwaltungsrat oder aus der GmbH unwissend und untransparent dastehen. Was ist eigentlich aus der Sache Filbrich und dem China-Deal geworden? Auch darüber - nothing. |
27.03.2018, 17:20 | #18 | |
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Zitat:
Wenn der Spielbetrieb zukünftig über den e.V. abgewickelt werden soll, MUSS es definitiv vorher eine MV geben, genasu wie 2006. Die China-Sache haben der neue Präsident und der neue VR-Vorsitzende im interview mit idP bestätigt. Nicht bestätigt wurde aber, ob seinerzeit der VR informiert war oder nicht. Filbrich ist noch nächster Nachrücker für den neuen VR, sobald jemand zurücktritt. Offenbar tritt er selber von sich aus nicht als Nachrücker zurück und es ist noch nicht gelungen, ihn dazu zu "überreden". Er ist m.E. so beschädigt, dass er im Falle des Nachrückens der Alemannia schadet.
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27.03.2018, 17:21 | #19 | |
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www.rp-online.de/sport/fussball/sportrechtsexperte-warum-fussballvereine-ihre-profiabteilung-ausgliedern-sollten-aid-1.7284429 Man kann also nur hoffen, dass der Profifußball nicht allzu lange im Verein verbleibt, sondern möglichst schnell in die neue GmbH ausgelagert wird. Wenn ich die Statuten richtig verstehe, ist dies jederzeit und sogar rückwirkend möglich. Hoffentlich auch für den Sonderfall Alemnnia. Dann könnte man sich vielleicht auch ein aufwendiges Ummodellieren der Satzung sparen. Wäre schön, wenn die Vereinsführung mal ihren Fahrplan vorstellen würde... Andererseits wären Spielchen wie die China-Mann-Aktion innerhalb des e.V. nicht mehr so ohne weiteres möglich. Denn steuerbegünstigte Spendengelder und Mitgliedsbeiträge aus dem gemeinnützigen Vereinszweig zu verwenden, um Deals im nicht steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball zu finanzieren, hätte mit ziemlicher Sicherheit den sofortigen Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge. Dazu ein Zitat aus einer Infobroschüre eines Landesfinanzministeriums: Es ist nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (z.B. Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus Zweckbetrieben) und Erträge aus der Vermögensverwaltung sowie das angesammelte Vermögen zum Ausgleich von Verlusten aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Nur in ganz engen Grenzen akzeptiert die Finanzverwaltung einen Verlustausgleich noch als steuerunschädlich. Die Gemeinnützigkeit bleibt u.a. erhalten, wenn die Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen und innerhalb von 12 Monaten aus Mitteln, die nicht aus dem ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung stammen, wieder ausgeglichen werden. Gemeinnützige Vereine gefährden ihre Steuerbegünstigung, wenn sie Verlust bringende wirtschaftliche Betätigungen nicht zeitnah aufgeben. Das gilt entsprechend auch für Verluste im Bereich der Vermögensverwaltung. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser Gemeinnützigkeitsverlust nicht ohnehin immer noch droht. Es sind ja offenbar in nicht unbeträchtlichem Umfang Vereinsgelder in die darbende GmbH geleitet worden. Ich hatte da mal in der Chefetage nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass dies geprüft worden sei und dass ich mir da überhaupt keine Sorgen machen müsse. Mache ich mir aber trotzdem. Aus alemannischer Erfahrung.
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27.03.2018, 17:26 | #20 | |
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Anders als ursprünglich geplant, ist eine direkte Übertragung des Spielbetriebs von der insolventen Alemannia Aachen GmbH auf die neu gegründete TSV Alemannia Aachen GmbH nicht möglich. Nach intensiven Gesprächen mit dem Westdeutschen Fußballverband und dem DFB wurde daher der sogenannte Plan C und damit die Rückübertragung des Spielbetriebes auf den TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. gewählt. PS: Ich habe Niering am Freitag kurz darauf angesprochen, wie lange die Profiabteilung nach der Rückübertragung seiner Meinung nach denn im e.V. verbleiben sollte. Seine sinngemäße Antwort: Dies zu entscheiden, sei dann nicht mehr seine Sache, sondern eine Entscheidung der Mitgliedschaft. Zu deiner Information: Die neue GmbH ist bereits gegründet. Sie heißt aber nicht "Alemannia Spielbetriebs-GmbH", sondern "TSV Alemannia Aachen GmbH".
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