30.11.2007, 17:50 | #1 |
Nachrichtenmelder
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Stadionneubau: Unterlagen für Bebauungsplanverfahren eingereicht
Die Alemannia hat heute die erforderlichen Unterlagen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Stadionneubau fristgerecht bei der Stadt Aachen eingereicht. „Das ist der nächste Schritt zur Realisierung unseres Projektes“, sagte Geschäftsführer Frithjof Kraemer.
Auf der offiziellen Alemannia HP weiterlesen... |
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01.12.2007, 09:30 | #2 |
Foren-Inventar
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Unterlagen zum Bebauungsplan / Bauantrag
Stadionneubau: Unterlagen zum Bebauungsplan eingereicht
heisst es in einer Mitteilung auf der Alemannia - Seite. "Wir arbeiten gemeinsam mit Fa. Hellmich sowie der Stadtverwaltung mit Hochdruck daran, den Bauantrag wie geplant zur Jahreswende einzureichen." Das hört sich auf der ersten Blick sehr positiv an, man könnte annehmen, dass wirklich bald im Frühjahr die Bagger anrollen könnten. Entscheidend ist aber nicht die Abgabe des Bauantrages, sondern der Zeitpunkt, wann dieser überhaupt genehmigt werden kann. Dazu muß Baurecht da sein, d.h. es muss der Bebauungsplan, für den jetzt die Unterlagen eingereicht wurden, rechtskräftig sein. Das kann frühestens, aber nur wenn 100 % alles glatt läuft, im Sommer soweit sein. Das weitere Verfahren ist in einer Vorlage zum Stadtplanungsausschuss beschrieben. Das Bebauungsplanverfahren soll demnach im Dezember weitergeführt werden. Ziel soll ein Satzungsbeschluss im Sommer sein. Die Offenlage ist für März 2008 vorgesehen. Der Bebauungsplan kann unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss des Stadtrates Rechtskraft erlangen. Der Bebauungsplan wird also im März öffentlich ausgelegt und die Behörden werden beteiligt. Dann erst sieht man, welche Bedenken und Einwendungen von Bürgern oder Behörden vorgetragen werden. Einige Probleme wie Parkplätze und Erschließung scheinen ja gelöst, für andere wie Schallschutz müssen aber noch Gutachten erstellt werden . Nicht unproblematisch scheinen mir die Trainingsplätze und das Parkhaus, die nahe an der Wohnbebauung liegen. Erst nach der Offenlage kann man eigentlich erst absehen, wie lange es mit dem Baurecht noch dauert. Ich könnte jetzt Beispiel nennen, wie lange es in Aachen dann noch bei anderen Bebauungsplänen gedauert hat. Davon abhängig ist der Baubeginn, nicht vom Bauantrag, der zur Jahreswende abgegeben werden soll. Natürlich kann er auch schon geprüft werden , aber dann bleibt er in den Schubladen der Stadt, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan bleibt der eigentliche Knackpunkt, da kann man noch so optimistische Mitteilungen machen. Ob man sich jetzt noch mit solchen Mitteilungen, die in der Öffentlichkeit und bei den eigenen Fans überzogene Erwartungen zum möglichen Baubeginn wecken, einen Gefallen tut, ist eine andere Sache. Die Hauptsache ist doch, dass überhaupt noch in 2008 der Bau begonnen wird und in der Saison 2009 /2010 tatsächlich im neuen Stadion gespielt werden kann.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (03.12.2007 um 00:34 Uhr) |
02.12.2007, 13:06 | #3 |
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Dazu aus der AZ
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02.12.2007, 13:17 | #4 | |
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Zitat:
Natürlich müssen die notwendigen Parkplätze bei Eröffnung des Stadions auch zur Verfügung stehen. Bis jetzt gibt es ja nur Listen mit Flächen und Berechnungen. Das Bebauungsplanverfahren wird ja zum Jahresende weitergeführt. Im März soll die Offenlage sein, deren Auswertung ja auch veröffentlicht wird. Dann wird man sehen, welche Bürger und Behörden Einwände und Bedenken vorgetragen haben und welche Probleme es noch gibt. Möglicherweise sind dann noch Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Davon hängt die Rechtskraft des Bebauungsplans und die Möglichkeit des Baubeginns ab. .
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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02.12.2007, 13:48 | #5 | |
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Wann geht es denn los?
Zitat:
Meine Fragen dazu: 1. Es ist also nicht so, dass bereits im März angebaggert werden kann, oder doch? 2. Welche möglichen Bedenken und Einwände könnten dann noch kommen? 3. Inwiefern könnten solche Bedenken das Gesamtvorhaben a) komplett verhindern b) verzögern? und c) wie lange? 4. Was ist mit "Änderungen und Ergänzungen" gemeint? Kannst du es exemplarisch an einem Beispiel darstellen? Ich danke dir für deine Mühe , Klööss
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02.12.2007, 14:55 | #6 | |
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Zitat:
ich bemühe mich mal, allerdings ist es nur eine persönliche Einschätzung: Zu 1. Ausgebaggert kann werden, wenn eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Und die kann erteilt werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Die Stadt hat das ZIEL proklamiert, ihn im Sommer noch vor den Ferien soweit zu haben. Dann müsste aber alles im Verfahren bis dahin glatt laufen. Bis jetzt gab es nur ein Vorverfahren, das eigentliche Verfahren beginnt erst jetzt. Frühestens gebaggert werden könnte also im Sommer. Zu 2. Es ist schwer, vorauszusehen, was noch kommen könnte. Wer den Bebauungsplan verhindern will, wartet meistens bis zuletzt mit seinen wesentlichen Argumenten. Ich denke mal , der Schallschutz ist noch problematisch ( Trainingsplätze und Parkhaus zur Emmastrasse) Zu 3./4. Bedenken und Anregungen können dazu führen, dass die Planung geändert werden muss, was bedeutet, dass es Verzögerungen gibt. Theoretische Beispiele: -Trainingsplätze sind zu nah an der Wohnbebauung und müssen verlegt werden mit der Folge einer gesamten neuen Flächenaufteilung. - Bedenken gegen 2500qm Sportfachmarkt am Stadion wegen Konkurrenz zur Innenstadt und damit Wegfall einer Mantelnutzung. Wie Du ja weisst, entscheidet der Stadtrat nach einer Vorlage der Verwaltung über die Bedenken und Anregungen. Bei einer einfachen Änderung sehe ich einen Zeitverlust von mindestens einem halben Jahr. Wenn es ganz schlimm kommt, klagt jemand gegen den Bebauungsplan ( wie in Paderborn) und dann kann es Jahre dauern. Ein Anwalt beobachtet bereits im Auftrag eines Bewohners der Emmastrasse das Verfahren . Eine Klage kann bei jedem Bebauungsplan passieren. Hätte man , wie vor Jahren geplant, den Tivoli am alten Standort quasi neu gebaut und es "Ertüchtigung " genannt, wäre sicher mirt Erfolg geklagt worden. Zum gleichen Sachverhalt gibt es das "Preussenparkurteil". Man muss halt warten, was in der Offenlage an Einwänden und Bedenken oder Behördenstellungnahmen noch kommt. Die Auswertung wird so ab Juni dem Rat vorgelegt werden. Nach der Mitteilung der Alemannia, dass man bis zum Jahresende den Bauantrag bei der Stadt vorlegt, wollte ich eigentlich nur klarstellen, dass man weiter vom Baurecht abhängig ist. Sonst dauert die Bearbeitung eines Bauantrages ja nur 6-8 Wochen bis zur Genehmigung. Vielleicht glaubt man, durch solche Mitteilungen über den Bauantrag die Stadt mit dem Baurecht vor sich hertreiben und unter Druck setzen zu können. Das gelingt nicht, wat kütt, dat kütt aber Bangemachen gilt auch nicht. Maßgebend ist nicht die Stadt, sondern die Bürger und Behörden mit ihren Einwendungen bzw. Stellungnahmen. Grüße rolf
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (02.12.2007 um 15:39 Uhr) |
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02.12.2007, 16:24 | #7 | |
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Danke, Rolf,...
Zitat:
* wenn alles glatt läuft, beginnt die Alemannia ca. im Sommer 2008 mit den Arbeiten, wenn es ganz dick kommt, dann muss der TSV die Rechtsverfahren abwarten, und das kann Jahre dauern... * Das gesamte Verfahren ist a) von der Verwaltung und ihrem Tempo b) dem Rat und seinen Entscheidungen und c) von potenziellen Klagen und nicht zuletzt d) von der möglichen Prozessdauer abhängig. Zu früh also, jetzt schon die Schampuspullen kalt zu stellen. Klööss
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02.12.2007, 16:29 | #8 | |
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Zitat:
Aber dann.....so richtig ne! Anhang 216 L.G. Geändert von Urbi et orbi (24.09.2009 um 07:06 Uhr) |
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03.12.2007, 09:37 | #9 | |
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Zitat:
Selbst das - wäre noch zu früh ... Nicht nur ein Anwohner der Emmastrasse - nein, sondern einige andere "Spekulanten" haben schon ihre Geschütze in Stellung gebracht !! Lassen wir uns mal überraschen ...
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"Europa besteht aus Staaten, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, was sie vorher selber beschlossen haben." (Werner Schneyder, Kabarettist) |
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