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Alt 17.01.2009, 15:29   #1
a.tetzlaff
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in der Pratsch . Gremienvorschläge nur durch Fangruppen?

Ich habe gerade die neue " In der Pratsch "gelesen.
Ich kann sie nur jedem empfehlen, besonders wegen der Artikel über Schmadtkes Rausschmiss aus verschiedenen Blickwinkeln und über Seeberger und seinen Status bei Alemannia.
Dazu komme ich auch noch.

Es gibt ein Interview mit dem AR-Vorsitzenden Jürgen Linden , das mich etwas irritiert zu dem Thema neue Satzung und Vorschlagrechte für Gremien:

(Wie kann Alemannia das Steuer selbst in der Hand halten? )

Frage: Demnach ist für Sie die jüngste Satzungsänderung bei der Alemannia, die den Mitgliedern ein Stück mehr Einfluss einräumt, der richtige Weg ?

Antwort Linden:
früher hatten wir Mitgliederversammlungen, bei denen jeder jeden vorschlagen konnte. Dem ist durch die Erfahrung in anderen Bundesligavereinen zunächst von der DFL ein Filter vorgesetzt worden. Dieser Filter sieht vor, dass allein die Gremien die Vorschläge die Wahlen unterbreiten.Das ist nun am Tivoli geöffnet worden. Diese Öffnung betrifft allerdings nur die Fangruppen und noch nicht das allgemeine Mitglied. Erforderlich bleibt aber auf jesen Fall, dass ein Aufsichtsrat beispielsweise mit verschiedene Kompetenzen besetzt wird. Das ist derzeit der Fall und kommt der Alemannia sehr zugute.

Das habe ich aber aus den Diskussionen zur neuen Satzung ganz anders in Erinnerung, nämlich dass jedes Mitglied neuerdings Kandidaten vorschlagen kann.
So steht es auch in § 10(6) der Satzung:" jedes Mitglied kann Kandidaten vorschlagen."
Von Beschränkung auf Fangruppen finde ich nichts. Die Satzung kennt ja auch keine Fans, sondern nur Mitglieder. Von Mitgliedergruppen finde ich aber auch nichts.

Will uns jemand hinters Licht führen ?
Ist Lindens Antwort falsch wiedergegeben?
Bin ich nur zu blöde, die neue Satzung zu lesen ?

Der Präsident wurde bereits aus der Mitgliedschaft zur Neuwahl vorgeschlagen. Es fehlen noch Kandidaten für das Präsidium und Kandidaten für Verwaltungsrat und Aufsichtsrat.
Ich erwarte dort ebenfalls Vorschläge durch Mitglieder und nicht von Fangruppen, die es satzungsmässig nicht gibt.
Man wird sehen, wie sich dabei in der Praxis die neue Satzung darstellt.
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Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (18.01.2009 um 14:28 Uhr)
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Alt 17.01.2009, 19:11   #2
In der Pratsch
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Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Ist Lindens Antwort falsch wiedergegeben?
Bin ich nur zu blöde, die neue Satzung zu lesen ?
Keine Sorge. Bei uns sind alle wörtlichen Zitate von den jeweiligen Gesprächspartnern autorisiert. Und das betrifft erst recht die Interviews. Das ist alles abgesegnet und "unterschrieben".
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Alt 17.01.2009, 19:58   #3
a.tetzlaff
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Zitat von In der Pratsch Beitrag anzeigen
Keine Sorge. Bei uns sind alle wörtlichen Zitate von den jeweiligen Gesprächspartnern autorisiert. Und das betrifft erst recht die Interviews. Das ist alles abgesegnet und "unterschrieben".
Ich hatte auch nicht wirklich angenommen, dass die Aussage falsch wiedergegeben sei. Ihr seid schliesslich Profis und der Interviewte auch.

Ich finde aber immer noch nichts über Vorschlagrechte von Fangruppen in der neuen Satzung, wohl aber über Vorschlagrechte von Mitgliedern.
Meine These: Man will sich die neue Satzung zurechtbiegen und nur Vorschläge von Fangruppen akzeptieren. Nur haben leider ja nur Einzelmitglieder Vorschlagrechte und keine Fangruppen.
Ich hatte mich auch bei den Diskussionen über den neuen § 10(6) und die Vorschlagrechte gewundert.
Aber dazu wird Klööss sicher sich auch noch äussern. Der ist ja sicher auf der Sitzung.

Das Heft ist übrigens saustark, besonders die Artikel über Schmadtkes Rausschmiss und über Seeberger, die beide gut recherchiert sind.
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Rudolf Servatius
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Alt 18.01.2009, 00:34   #4
Eschweiler
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Alt 18.01.2009, 10:25   #5
a.tetzlaff
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Zitat:
Zitat von Eschweiler Beitrag anzeigen
"Self-Talk"

Für Tolleranz gegenüber Anpissen....
Welchen Bezug hat das zum Thema?
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Rudolf Servatius
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Alt 18.01.2009, 14:06   #6
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Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Meine These: Man will sich die neue Satzung zurechtbiegen und nur Vorschläge von Fangruppen akzeptieren. Nur haben leider ja nur Einzelmitglieder Vorschlagrechte und keine Fangruppen.
Ich verstehe diese Interview-Passage nicht als Zurechtbiegen. Das Einzelmitglied hat Vorschlagsrecht, braucht dafür aber 50 bestätigende Unterschriften von anderen Mitgliedern. Diese 50 Unterschreibenden bilden dann quasi eine Gruppe, die einen gemeinsamen Vorschlag einreicht. "Fangruppe" ist dafür eine sehr vereinfachte und mißverständliche Umschreibung. "Mitgliedergruppierung" wäre korrekter gewesen.
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Alt 18.01.2009, 14:23   #7
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Zitat:
Zitat von Theo Beitrag anzeigen
Ich verstehe diese Interview-Passage nicht als Zurechtbiegen. Das Einzelmitglied hat Vorschlagsrecht, braucht dafür aber 50 bestätigende Unterschriften von anderen Mitgliedern. Diese 50 Unterschreibenden bilden dann quasi eine Gruppe, die einen gemeinsamen Vorschlag einreicht. "Fangruppe" ist dafür eine sehr vereinfachte und mißverständliche Umschreibung. "Mitgliedergruppierung" wäre korrekter gewesen.
Dass ein Mitglied für einen Vorschlag 50 Unterschriften braucht, ist mir auch klar.
Das würde man aber dann nicht so formulieren, wie es JL getan hat.

Ich zitiere nochmal:

..sieht vor, dass allein die Gremien die Vorschläge für die Wahlen unterbreiten. Das ist nun am Tivoli geöffnet worden. Diese Öffnung betrifft allerdings nur die Fangruppen und noch nicht das allgemeine Mitglied.

Damit ist doch wohl gemeint, dass nur Fangruppen Vorschlagrechte haben und nicht das allgemeine Mitglied.
Das steht aber im Widerspruch zur neuen Satzung.
An eine mißverständliche Formulierung glaube ich bei dem gegengelesenen Text des Interviews nicht.
Da steckt schon mehr hinter.
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Rudolf Servatius

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Alt 18.01.2009, 14:52   #8
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Es gibt ein Interview mit dem AR-Vorsitzenden Jürgen Linden , das mich etwas irritiert zu dem Thema neue Satzung und Vorschlagrechte für Gremien:

(...) Diese Öffnung betrifft allerdings nur die Fangruppen und noch nicht das allgemeine Mitglied. (...)

Das habe ich aber aus den Diskussionen zur neuen Satzung ganz anders in Erinnerung, nämlich dass jedes Mitglied neuerdings Kandidaten vorschlagen kann.
So steht es auch in § 10(6) der Satzung:" jedes Mitglied kann Kandidaten vorschlagen."
Von Beschränkung auf Fangruppen finde ich nichts. Die Satzung kennt ja auch keine Fans, sondern nur Mitglieder. Von Mitgliedergruppen finde ich aber auch nichts.

Will uns jemand hinters Licht führen ?
Ist Lindens Antwort falsch wiedergegeben?
Bin ich nur zu blöde, die neue Satzung zu lesen ?

Der Präsident wurde bereits aus der Mitgliedschaft zur Neuwahl vorgeschlagen. Es fehlen noch Kandidaten für das Präsidium und Kandidaten für Verwaltungsrat und Aufsichtsrat.
Ich erwarte dort ebenfalls Vorschläge durch Mitglieder und nicht von Fangruppen, die es satzungsmässig nicht gibt.
Man wird sehen, wie sich dabei in der Praxis die neue Satzung darstellt.
Hallo, Rolf, Grüße...


Ich bin auch gleich über diese Formulierung gestolpert. Fakt ist, dass "...jedes Mitglied..." Vorschläge zu jedem Gremium/Kandidaten machen kann, nicht Fangruppen. In der Tat kennt die Satzung keine Fangruppen. Insofern ist Lindens Formulierung zumindest unglücklich gewählt. Du fragst:
  • Will uns jemand hinters Licht führen ?
Das glaube ich nicht, ich vermute einmal, dass J. Linden meint, dass nicht ein einzelnes Mitglied bei einem Vorschlag ausreicht, sondern dass jeweils nur ein Mitglied mit 50 Unterstützerunterschriften weiterer Mitglieder das kann.



Im Prinzip ist beides zutreffend: jedes (Einzel-) Mitglied kann vorschlagen, braucht aber 50 (streng genommen 49 + seine eigene) Mitglieder (= eine Gruppe von "Fans") mit ihren Unterschriften...
  • Ist Lindens Antwort falsch wiedergegeben?
Ich unterstelle einmal, dass der PRATSCH alles richtig wiedergegeben hat. Insofern noch einmal mein Verweis auf meine 1. Antwort.
  • Bin ich nur zu blöde, die neue Satzung zu lesen ?
Nein, natürlich nicht.

Und deswegen sind ja auch einige Kandidatenvorschläge in der Diskussion bzw. bereits in der satzungsgemäßen, formalen Vorbereitung (Unterschriftenlisten erstellen, Qualifikationen prüfen, Gespräche führen, ...) - neben der durch in der IG organisierte Mitglieder bereits erfolgten Nominierung zur erneuten Wahl von Prof. Horst Heinrichs zum Präsidenten am 29.06.2009, der Jahreshauptversammlung des TSV.

Weitere Nominierungen zum Präsidium, zu Nachwahlen Verwaltungsrat (2), Aufsichtsrat (1) und Ältestenrat (1) werden satzungskonform folgen.

Diese Vorschläge werden zur Zeit von der IG gebündelt, unterstützt, organisiert und begleitet - und das ist kein Widerspruch zu den vorstehenden Äußerungen: Jedes Mitglied kann satzungsgemäß Kandidaten vorschlagen.

Darauf wird übrigens auch das satzungsgemäß vorgeschriebene Anschreiben an die Mitglieder in den nächsten Tagen ausdrücklich hinweisen, dass der TSV verschicken wird.

§ 10,(4) Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder
spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des
Termins der Versammlung schriftlich und auf die Möglichkeit zur Unterbreitung
eigener Kandidatenvorschläge gem. Abs. 6 hingewiesen.

Klööss
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (18.01.2009 um 15:53 Uhr) Grund: Korrektur und Ergänzung
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Alt 21.01.2009, 20:49   #9
Calli
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Neuwahlen

Habe heute den Mitgliedsausweis 2009 erhalten und den satzungsgemäßen Hinweis auf Neuwahlen.

Allerdings ist nur die Neuwahl des Vorstandes vorgesehen.

(Ergänzungs-) Wahlen zum AR und VR sind also nicht auf der Tagesordnung.
Calli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 23:06   #10
a.tetzlaff
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Zitat:
Zitat von Calli Beitrag anzeigen
Habe heute den Mitgliedsausweis 2009 erhalten und den satzungsgemäßen Hinweis auf Neuwahlen.

Allerdings ist nur die Neuwahl des Vorstandes vorgesehen.

(Ergänzungs-) Wahlen zum AR und VR sind also nicht auf der Tagesordnung.
Dann werden die sicher von einem Mitglied + 50 Unterschriften beantragt werden, wie es die Satzung ermöglicht.
Oder bin ich wieder mal zu blöde für die neue Satzung?
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Rudolf Servatius
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Alt 22.01.2009, 00:04   #11
Aixla
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Oder bin ich wieder mal zu blöde für die neue Satzung?
Nein, lieber Schorsch, das bist du nicht

Nach Zustellung des satzungsgemäßen Hinweises, wann in diesem Jahr die Mitgliederversammlung stattfinden wird, kann nunmehr der Antrag auf Ergänzungswahlen gestellt werden. Die erforderlichen 50 Unterschriften (und mehr) wurden hierfür bereits gesammelt. Der Antrag wird form- und fristgerecht gestellt. Beim jetzt versandten Schreiben, handelt es sich vermutlich (habe das Schreiben noch nicht) um den in § 10 Absatz 4 geforderten Hinweis, dass in diesem Jahr Wahlen stattfinden müssen. Siehe hier:

(4) Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des Termins der Versammlung schriftlich und auf die Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge gem. Abs. 6 hingewiesen.

Es wird im Übrigen zwei Anträge an die Mitgliederversammlung geben. Zum einen den Antrag auf Nachwahlen, zum anderen den Antrag auf Wahl der vorgeschlagenen Personen. Antrag eins könnte aber entfallen, würde der Vorstand von sich aus Nachwahlen in die Tagesordnung aufnehmen. Antrag zwei entfällt dann, wenn die Mitgliederversammlung beschließt, dass sie keine Nachwahlen durchführen will. Letztes halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. Auf der letzten MV wurden exakte Besetzungszahlen für die Gremien festgelegt, da ist es nur konsequent, wenn sie jetzt erfüllt werden. Beide Anträge müssen spätestens 40 Tage vor der MV dem entsprechenden Gremium vorliegen (Antrag 1 geht an die Geschäftsstelle des Vereins und dann weiter zum Vorstand, Antrag 2 geht an die Geschäftsstelle des Vereins und dann weiter zum Ältestenrat).


(6) Jedes Mitglied kann Kandidaten zur Wahl in den Vorstand, Verwaltungsrat, Ältestenrat und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH vorschlagen. Kandidaten zu Gremien des Vereins müssen Mitglied des Vereins sein. Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen zur Wahl der jeweiligen Position erfüllen und der Vorschlag mindestens 40 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle des Vereins eingeht und von mindestens 50 nicht kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist.


Hoffe geholfen zu haben
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Alt 22.01.2009, 00:06   #12
Aixla
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Zitat:
Zitat von Calli Beitrag anzeigen
(Ergänzungs-) Wahlen zum AR und VR sind also nicht auf der Tagesordnung.
Hi

Noch nicht! Der Antrag auf Nachwahlen wird frist- und formgerecht gestellt. Die hierfür notwendigen Unterschriften wurden bereits gesammelt.

Gruß Dirk
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Alt 22.01.2009, 12:12   #13
a.tetzlaff
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Zitat:
Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
..
Nach Zustellung des satzungsgemäßen Hinweises, wann in diesem Jahr die Mitgliederversammlung stattfinden wird, kann nunmehr der Antrag auf Ergänzungswahlen gestellt werden. Die erforderlichen 50 Unterschriften (und mehr) wurden hierfür bereits gesammelt. Der Antrag wird form- und fristgerecht gestellt. Beim jetzt versandten Schreiben, handelt es sich vermutlich (habe das Schreiben noch nicht) um den in § 10 Absatz 4 geforderten Hinweis, dass in diesem Jahr Wahlen stattfinden müssen. Siehe hier:

(4) Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des Termins der Versammlung schriftlich und auf die Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge gem. Abs. 6 hingewiesen.

Es wird im Übrigen zwei Anträge an die Mitgliederversammlung geben. Zum einen den Antrag auf Nachwahlen, zum anderen den Antrag auf Wahl der vorgeschlagenen Personen. Antrag eins könnte aber entfallen, würde der Vorstand von sich aus Nachwahlen in die Tagesordnung aufnehmen. Antrag zwei entfällt dann, wenn die Mitgliederversammlung beschließt, dass sie keine Nachwahlen durchführen will. Letztes halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. Auf der letzten MV wurden exakte Besetzungszahlen für die Gremien festgelegt, da ist es nur konsequent, wenn sie jetzt erfüllt werden. Beide Anträge müssen spätestens 40 Tage vor der MV dem entsprechenden Gremium vorliegen (Antrag 1 geht an die Geschäftsstelle des Vereins und dann weiter zum Vorstand, Antrag 2 geht an die Geschäftsstelle des Vereins und dann weiter zum Ältestenrat).


(6) Jedes Mitglied kann Kandidaten zur Wahl in den Vorstand, Verwaltungsrat, Ältestenrat und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH vorschlagen. Kandidaten zu Gremien des Vereins müssen Mitglied des Vereins sein. Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen zur Wahl der jeweiligen Position erfüllen und der Vorschlag mindestens 40 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle des Vereins eingeht und von mindestens 50 nicht kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist.
..
Dirk,

das hatte ich nicht anders erwartet.
Ich hoffe, die Mitglieder stimmen zunächst für die Durchführung der Nachwahlen und dann auch für die richtigen Kandidaten.

Es ist ja nicht nachzuvollziehen, warum gerade zur Zeit, wo die Alemannia wichtige Probleme zu lösen hat, die Gremien nicht die in der Satzung vorgesehene Zahl der Mitglieder haben brauchen.
Der Aufsichtsrat ist so schon längere Zeit zahlenmässig unterbesetzt.
Es geht aber auch um notwendige und zur Zeit fehlende Kompetenzen.
Jürgen Linden sagte im Interview in der Pratsch zu Recht, dass es erforderlich ist, dass der Aufsichtsrat
" mit verschiedenen Kompetenzen besetzt sein muss".
Meineserachtens fehlen zur Zeit wichtige Kompetenzen, z.B. Marketing, um nur mal eine Kompetenz zu nennen. Das Marketing- und Merchandisingkonzept der Alemannia ist ausgesprochen einfallslos.

Wenn also nach Kandidaten für die Gremien gesucht wird, Hauptsächlich VR und AR, ist zunächst einmal zu fragen, welche Kompetenzen sie denn haben sollen, um sinnvoll die Gremien zu ergänzen.
Das erhöht auch ihre Chancen auf Wahl durch die Mitglieder über den relativ kleinen und überschaubaren Kreis der IG hinaus.
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Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (22.01.2009 um 12:14 Uhr)
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Alt 22.01.2009, 12:37   #14
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Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
..........................

Wenn also nach Kandidaten für die Gremien gesucht wird, Hauptsächlich VR und AR, ist zunächst einmal zu fragen, welche Kompetenzen sie denn haben sollen, um sinnvoll die Gremien zu ergänzen.
Das erhöht auch ihre Chancen auf Wahl durch die Mitglieder über den relativ kleinen und überschaubaren Kreis der IG hinaus.

http://www.ig-alemanniafans.de/news/...ngsentwurf.pdf

Seite 14 - rot - da werden sie geholfen
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Alt 22.01.2009, 13:42   #15
a.tetzlaff
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Zitat von Kleeblatt4TSV Beitrag anzeigen
http://www.ig-alemanniafans.de/news/...ngsentwurf.pdf

Seite 14 - rot - da werden sie geholfen
Danke!

Es ging mir aber nicht um die zu erfüllenden Anforderungen.
Wer die nicht erfüllt, sollte erst garnicht vorgeschlagen werden.

Wichtig scheint mir, so sagte es auch der AR- Vorsitzende in dem Interview, dass möglichst viele Kompetenzen vertreten sind.
Der 5. Jurist im VR oder AR ist weniger sinnvoll, wenn andere , wichtige Kompetenzen nicht vertreten sind. Ehe man über Personen diskutiert, was ja wohl im Gange ist, sollte man über Anforderungen und Kompetenzen diskutieren.
Die neue Satzung hat erstmalig den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, Vorschläge für Gremien zu machen. Das darf aber nicht dazu führen, dass der alte Klüngel durch einen neuen ersetzt wird.
Ich wähle jedenfalls nur Kandidaten, die mich von Ihrer Kompetenz für das jeweilige Gremium überzeugen können , egal, wer sie vorschlägt. Das wird bei anderen Mitgliedern nicht anders sein.
Ich will nochmal das Beispiel Marketingkompetenz nennen. Mir ist das Marketing der Alemannia zu bieder und zu beliebig. Ich glaube nur, dass es von oben , also von den Gremien , verändert werden kann, nicht von den Hauptamtlichen, die offenbar nichts anderes wollen oder können.
Ich wüsste übrigens Kandidaten. Die haben auch noch das richtige Alter, denn wir brauchen nicht nur 60+ -Gremienmitglieder, sondern auch mal jüngere.
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Rudolf Servatius
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Alt 22.01.2009, 13:51   #16
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Ich wüsste übrigens Kandidaten. Die haben auch noch das richtige Alter, denn wir brauchen nicht nur 60+ -Gremienmitglieder, sondern auch mal jüngere.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kandidaten auch wollen. Dann müsstest Du ja nur noch die nötigen Unterschriften sammeln.
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:cool:

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Alt 22.01.2009, 15:25   #17
Aixla
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Hallo Schorsch

Das sehe ich genauso! Gerade deshalb haben wir (das heißt Klaus und ich) auf ein in der Satzung festgelegtes Anforderungsprofil bestanden. Natürlich ist das keine Garantie für Kompetenz, aber ohne Erfüllung diverser Kriterien kommt man nun nicht mehr in den Aufsichtsrat. Und das ist auch gut so!

Deine Meinung bzgl. Marketing teile ich im Übrigen. Ein Marketingfachmann fehlt im Aufsichtsrat. Zum Glück mangelt es der IG derzeit nicht an absolut geeigneten Kandidaten - auch für den AR.

Gruß Dirk
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Alt 22.01.2009, 15:49   #18
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Nachwahl

Zitat:
Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
Hi

Noch nicht! Der Antrag auf Nachwahlen wird frist- und formgerecht gestellt. Die hierfür notwendigen Unterschriften wurden bereits gesammelt.

Gruß Dirk
Hallo Dirk,sicherlich ist es sinnvoll, der Mitgliederversammlung einen Antrag auf Ergänzungswahlen vorzulegen. Aber wie sollen die Mitglieder dann vorher und rechtzeitig über diese Wahlen informiert werden ?-Scheint mir alles nicht ganz einfach zu sein- Gruß Calli
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Alt 22.01.2009, 16:51   #19
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Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
Hallo Schorsch

Das sehe ich genauso! Gerade deshalb haben wir (das heißt Klaus und ich) auf ein in der Satzung festgelegtes Anforderungsprofil bestanden. Natürlich ist das keine Garantie für Kompetenz, aber ohne Erfüllung diverser Kriterien kommt man nun nicht mehr in den Aufsichtsrat. Und das ist auch gut so!

Deine Meinung bzgl. Marketing teile ich im Übrigen. Ein Marketingfachmann fehlt im Aufsichtsrat. Zum Glück mangelt es der IG derzeit nicht an absolut geeigneten Kandidaten - auch für den AR.

Gruß Dirk
Hallo Dirk,
ich nehme an, wir denken an den oder die selben.
Es gibt sicher im Umfeld der IG und des alten Forums absolut geeignete Kandidaten mit dem sprechendem Background.
Man muss sie dann aber noch rechtzeitig den Mitgliedern vorstellen.
Aber dazu ist ja noch Zeit.
Grüße
bis demnächst mal
rolf
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Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (22.01.2009 um 22:11 Uhr)
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Alt 22.01.2009, 16:54   #20
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Voraussetzung ist allerdings, dass die Kandidaten auch wollen. Dann müsstest Du ja nur noch die nötigen Unterschriften sammeln.
Das mit den Unterschriften geht mit der IG ganz schnell.
Mir ging es um Kompetenz und Profil.
Aber das läuft ja wohl.
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Rudolf Servatius
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