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Alt 29.08.2013, 13:05
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Der Schiri bestimmt nicht das Strafmaß, also wieviele Spiele ein Spieler gesperrt wird. Er vermerkt nur im Spielbericht den Sachverhalt, warum der Spieler des Feldes verwiesen wurde. Eine Formulierung "der Spieler hat eine Tätlichkeit begangen" ist dabei nicht aussagekräftig, das muß schon genau beschrieben werden.

Beispiele:
Der Spieler Nr. 10 der Heimmannschaft schlug mit der Faust seinem Gegenspieler Nr. 8 der Gastmannschaft ins Gesicht. Der Schlag war so heftig, das die Lippe aufgeplatzt ist und der Gästespieler einen Zahn verloren hat.

Der Spieler Nr. 10 der Heimmannschaft hat den Gegenspieler Nr. 8 der Gastmannschaft mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Der Spieler Nr. 10 der Heimmannschaft hat den Gegenspieler Nr. 8 der Gastmannschaft mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Der Spieler Nr. 10 der Heimmannschaft hat den Gegenspieler Nr. 8 der Gastmannschaft, als dieser alleine auf das Tor zu lief, gefoult, in dem er von hinten in die Beine grätschte ohne eine Chance zu haben den Ball zu spielen. Er verhinderte damit ein Torchance, da der Vorfall ca. 20 Meter mittig vor dem Tor passierte.

Der Spieler Nr. 10 der Heimmannschaft hat den Gegenspieler Nr. 8 der Gastmannschaft als dieser alleine auf das Tor zu lief gefoult, in dem er am Trikot riss und so den Spieler zu Fall brachte. Er verhinderte damit ein Torchance, da der Vorfall ca. 20 Meter mittig vor dem Tor passierte.

Die ersten beiden Beispiele sind Tätlichkeiten und die letzten beiden erläutern den Tatbestand der Notbremse. Beides bedeutet im Spiel halt den Platzverweis und im Amateuerbereich bestimmt dann der Staffelleiter, wie hoch die Sperre ausfällt.

Da gibt es dann halt, bin da nicht so genau mehr informiert, auch Richtlinien, an denen sich orientiert wird und die das Strafmaß bestimmen. Im ersten Fall, wird es wohl erst gar nicht nur eine Sperrre durch den Staffelleiter geben, sondern das wird bestimmt direkt vor die Spruchkammer gehen.

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, dürfen die Staffelleiter bis maximal 4 Wochen Sperre geben. Das heißt dann, das der Spieler 4 Spiele bzw. max. 4 Wochen gesperrt wird.

Ist der Verein mit der Sperre einverstanden, passiert nicht und wenn Einspruch eingelget wird, geht das ganze vor eine Spruchkammer. Da dürfen dann alle Beteiligten erscheinen, Täter, Opfer, Schiri und Zeugen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darlegen. Auf Basis dieser Aussagen wird dann das Urteil gefällt. Man bedenke, im Amateuerbereich sind keine Kameras zugegen und somit können sich die Spruchkammermitglieder die Szene nicht ansehen.

Das ist etwas anderes als jetzt in den ersten drei Ligen, da schaut man sich das Vergehen an und anhand der Bilder wird dann das Strafmaß bestimmt.



Zitat:
Zitat von Reinach Beitrag anzeigen
Steht übrigens auch heute in der Druckausgabe der AN. Allmählich muss ich aber feststellen, dass sich die hohen Herren "Richter der Spruchkammer" einmal selbst hinterfragen müssen, ob ihr Fussballsachverstand die Richtertätigkeit überhaupt rechtfertigt. Die Revision solcher Urteile der ersten Instanz werden jetzt schon zum wiederholten Male revidiert, teils mit Einspruch und teils ohne.
Oder ist eher die Einschätzung richtig, dass die in der Regionalliga tätigen "Pfeifenmänner" mehr dem ersten Wortteil ihrer Bezeichnung angehören. Hier glaube ich, muss der WFLV ansetzen; es kann nicht sein, dass die Regionalligen als Aushängeschilder des Amateurfussballs bezeichnet werden und dann an jedem Spieltag Referees angesetzt werden, die diesem Niveau nicht entsprechen bzw. total überfordert sind.
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Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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