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Alt 17.04.2010, 10:29
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Soweit bin ich nicht firm im Gesellschaftsrecht, aber dann muss doch dennoch eine Frage gestellt sein: Sollte der AR Entscheidungen treffen, die mir als CEO/CFO als nicht tragbar erscheinen, muss ich sagen "Ich gehe, das kann ich nicht mittragen".

Weisungsgebunden hin oder her. Wer Weisungen akzeptiert, macht sie zu seiner eigenen.
Der GF hat einen Anstellungsvertrag, der in der Regel auf maximal 5 Jahre befristet ist und ebenfalls in der Regel gut bis sehr gut bezahlt wird.

Wenn er sagt "Ich gehe, das kann ich nicht mittragen", kündigt er und ist arbeitslos. Eine Abfindung gibt es dann auch nicht. Es geht also nicht nur um Ruhm und Ehre oder Stolz, sondern auch um Geld. Die meisten Arbeitnehmer müssen in ihrem Berufsleben Weisungen einhalten und tun dies auch, ohne dass sie deshalb zu ihren eigenen werden.

Letztlich ist ein GmbH-Geschäftsführer auch nur ein Angestellter.

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