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Alt 07.07.2017, 19:22
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DerLängsteFan DerLängsteFan ist offline
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Das ist verständlich. Eben deshalb sollte das Antrags- und Kandidaturrecht in der Satzung anders geregelt werden, nämlich so, dass Interessenten diese 50 Unterschriften nicht beibringen müssen. Diese Unterschriften einerseits zu verlangen, die Herausgabe der Mitgliederliste aber gleichzeitig zu verweigern, ist widersprüchlich und zumindest rechtlich fragwürdig.
In einem ähnlichen Fall hat es dazu ein Urteil gegeben:

https://www.datenschutz-praxis.de/fa...tgliederdaten/
Das ist kein Grundsatz- , sondern nur ein Einzelfallurteil, über das man auch noch geteilter Meinung sein kann.Zumal der Fall hier schon ein wenig anders liegt.
Das Antrags- und Kandidaturrecht kann man in Frage stellen.
Das kann man natürlich auch anders regeln.
Frage ist, ob es Sinn macht oder nicht.

Vielleicht solltest du in Zukunft deinen Vorschlag (Antrag oder Kandidatur) hier im Forum darlegen.
Hier tummeln sich genug Mitglieder.
Also ich würde meinen Namen schon für eine gute Sache hergeben.
Bestimmt der ein oder andere auch.
Vielleicht vor einem Heimspiel.
Aber auch hier würde ich den Einzelfall entscheiden.

Meine Daten einfach weitergeben halte ich dann eher für bedenklich.
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