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Alt 07.12.2015, 16:05
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Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Kurz Off-Topic:

Wiedereingliederung ist kein MUSS. Der Arbeitnehmer kann der Wiedereingliederung (mit all' ihren Vor- und Nachteilen) die Zustimmung verweigern.

....
Du hast mich falsch verstanden, es geht nicht um die Wiedereingliederung bzgl. verkürzter Arbeitszeiten weil man z. B eine OP hinter sich hat.

Das was ich meinte ist, du warst acht Tage krank weil Du einen grippalen Infekt hattest. Sobald du Gesund bist und wieder arbeitet, gibt es ein Gespräch - halt das sogenannte Wiedereingliederungsgespräch. Und wirst du wiederr krank und es dauert wieder etwas länger, kommt das nächste Gespräch, wo die Vorgesetzten dann etwas genauer auf den Zahn fühlen sollen.
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Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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