Zitat:
Zitat von Michi Müller
Mich würde mal interessieren, ob solch eine Klausel eher als "Wort geben" zählt oder ob es tatsächlich rechtlich abgesichert ist.
Weil wenn ich etwas kaufe oder unter Vertrag nehme, gehört es MIR! Anders sähe es aus, wenn er nur geliehen wäre.
Wenn ich Dir mein Auto verkaufe und in den Vertrag schreibe "Du darfst damit nicht durch Eschweiler fahren", dann wäre das auch dann nicht rechtens wenn Du es unterschreiben würdest...
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Schon mal nachgedacht, dass das als Ausgleich für eine Ablöse gemacht wurde? Quasi, ich überlasse dir mein Auto und Papiere für lau, aber dafür hälst du dich das nächste Jahr von meiner Tochter fern...
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