Zitat:
Zitat von Michi Müller
Wenn ich Dir mein Auto verkaufe und in den Vertrag schreibe "Du darfst damit nicht durch Eschweiler fahren", dann wäre das auch dann nicht rechtens wenn Du es unterschreiben würdest...
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Wenn ich Dir im Vertrag zusichere, mit dem Auto nicht durch Eschweiler zu fahren, hat das für die staatlichen Behörden erstmal keine Relevanz. Wenn wir dabei aber vereinbart haben, dass ich Dir - sollte ich dennoch damit durch Eschweiler fahren - eine Kiste Kaiserstädter schulde, dann hast Du einen Anspruch darauf, den Du notfalls auch zivilgerichtlich durchsetzen kannst.