Einzelnen Beitrag anzeigen
  #39  
Alt 04.01.2013, 14:48
Benutzerbild von Harvey Specter
Harvey Specter Harvey Specter ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 10.10.2012
Beiträge: 797
Abgegebene Danke: 344
Erhielt 1.022 Danke für 361 Beiträge
Reaktivierung des Threats

Unter dem Thread "Trainingseindrücke" wurden in den letzten Stunden super Hinweise gegeben. Gerne fasse ich diese hier kurz zusammen, um diesen Thread hier mit diesem Gedankengut zu dem Thema "Personal und Kündigungen" zu reaktivieren.


Verfahrensstand:
Insolvenzantrag wurde gestellt.
Insolvenzplanverfahren läuft.
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet.

Kündigungen der Spieler:
Ob ein „Sonderkündigungsrecht“ besteht ist nicht geklärt.
Betriebliche Kündigungen scheinen generell möglich.
Wer die Kündigungen aussprechen darf (Alemannia oder der vorläufige Insolvenzverwalter/Sachwalter) bestimmt das Amtsgericht. Ist Mönning also "mit" oder "ohne allgemeinem Verfügungsverbot" bestellt worden. Ich denke mal, er ist "ohne allgemeines Verfügungsverbot" bestellt worden, darum wurde auch Mönig zum Geschäftsführer ernannt, damit die beiden "mit-" und nicht "gegeneinander" arbeiten. (svenc).

Literatur:
(vielen Dank an svenc!)
es gibt sogar eine Dissertation zu dem Thema: Auswirkungen der Insolvenz auf die Rechtsverhältnisse von Profisportclubs

Personalkosten:
Personalkosten müssen gesenkt werden, damit die Saison überhaupt überstanden werden kann. (Presse: "Mit allen anderen Akteuren (Anmerkung: ausser Streit) muss Uwe Scherr in den nächsten Tagen Gespräche führen. "Wenn die Spieler nicht auf Gehalt verzichten, werden wir mit Sicherheit den Spielbetrieb nicht aufrechterhalten können", spricht Aachens Sportdirektor Klartext. "Und die Großverdiener müssen von der Gehaltsliste oder eben für viel weniger Geld spielen.")

Insolvenzgeld:
Normalfall: Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat.
Aber: "Der Schuldner erhält durch den Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter einem Schutzschirm in eigener Verwaltung (unter der Kontrolle des Gerichts, ggf. des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie eines vorläufigen Sachwalters) Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Da die Einführung des Schutzschirmverfahrens das Instrument der Vorfinanzierung der Arbeitsentgeltansprüche nach § 188 Abs. 4 SGB III unberührt gelassen hat, besteht grundsätzlich – wie bei der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO ohne Schutzschirm auch - während der Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm (§ 270b InsO) die Möglichkeit der kollektiven Vorfinanzierung von Arbeitsentgeltansprüchen, nachdem der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und das Gericht das Schutzschirmverfahren angeordnet sowie einen vorläufigen Sachwalter bestellt hat."

Sachverwalter:
"Der Schuldner kann im Eröffnungsverfahren einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen (§ 270 InsO). Ist dieser Antrag nicht offensichtlich aussichtslos, soll das Gericht vom Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbotes absehen und (statt eines vorläufigen Insolvenzverwalters) einen vorläufigen Sachwalter bestellen (vorläufige Eigenverwaltung, § 270a InsO)."
Somit ist Mönning bei uns "schwacher Insolvenzverwalter" = "Sachwalter".
Kündigungen müssen also durch Mönig und nicht durch Mönning ausgesprochen werden (Fundstelle svenc)

Bayernspiel:
Geld soll genutzt werden um Altschulden zu begleichen. (svenc und Blackthorne)
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag:
littlefatman (04.01.2013)