Thema: Fanszene
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  #2119  
Alt 10.08.2012, 20:47
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Eine (vielleicht) naive Frage meinerseits: Kann man in einem Rechtsstaat ein Stadionverbot (kein Hausverbot) aufgrund einer politischen Gesinnung ausprechen, wenn analog dazu (noch?) keine Straftat vorliegt?!
Nach meinem Rechtsempfinden ist das grenzwertig, da die Gesinnung alleine in unserem Rechtssystem dafür keine Grundlage bietet. oder sehe ich das falsch.

Das ist eine wertfreie Verständnisfrage, bitte nicht missverstehen.
Keine Ahnung, aber wer sucht, der findet auch etwas was sich nutzen lässt :
Zitat:
Zitat von Karlsbande.de
Auch die finanzielle Situation des Vereins war sehr kritisch, so dass lange Zeit nicht klar war, ob der Verein nicht Bankrott gehen würde. Aufgrund der sehr angespannten Situation verzichtete die Karlsbande bis kurz vor Saisonende komplett auf Pyrotechnik im Stadion, da dort Strafen für den Verein fatal hätten Enden können. Nachdem der Verein gerettet war, beendeten wir den selbstauferlegten Pyroverzicht.
Also wenn das nicht eine ganz klare und unmisverständliche Ankündigung der Gruppe ist, zukünftig verbotene Pyrotechnik im Stadion einzusetzen.

Aus solch einer Ankündigung sollte sich doch hoffentlich eine von der Gruppe unmittelbar ausgehende Bedrohung der Sicherheit für die Stadionbesucher herleiten lassen, die alleine schon bereits ein deutschlandweites Stadionverbot rechtfertigt.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
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