Einzelnen Beitrag anzeigen
  #40  
Alt 02.08.2012, 11:02
Benutzerbild von circo
circo circo ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.150
Abgegebene Danke: 350
Erhielt 307 Danke für 128 Beiträge
Zitat:
Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Richtig, deshalb wird das was wir suchen in der Sa´tzung der GMBH stehen und nicht in der Satzung des Vereins.
Ich habe hier unterstellt das der Artikel der AN hier richtig ist.
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?




Zitat:
Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders.

Von der Alemannia HP Gesellschaft Alemannia GMBH:

"....es laut Satzung einen Aufsichtsrat, der aus drei Vorstandsmitgliedern der Alemannia sowie bis zu vier von der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsräten besteht.. "

Daraus entnehme ich erstens es gibt eine Satzung der GMBH weil in der Satzung des Vereins steht es nicht.
Zweitens folgere ich daraus das das Präsidium allenfalls für die drei aus dem Präsidium stammenden AR Entscheidungshoheit hat,
nicht aber für die von der Mitgliederversammlung gewählten zu denen Rambau gehört. Laut Artikel und das glaube ich in diesem Fall wäre hier der VR als Gremium der Mitgliederversammlung gefragt .
Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu circo für den nützlichen Beitrag:
altercblock (02.08.2012)