Einzelnen Beitrag anzeigen
  #39  
Alt 02.08.2012, 10:38
WoT WoT ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.341
Abgegebene Danke: 1.611
Erhielt 599 Danke für 232 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Die Frage ist nicht, wie wir hier das Procedere zur Abwahl Rambaus empfinden, sondern ob es legal ist oder nicht.

Dem diente ja das Gutachten.
( Ich kann das Wort Gutachten bei Alemannia bald nicht mehr hören)[...]
Zitat:
Zitat von horst Beitrag anzeigen
Ok, das habe ich ungeprüft so dem AZ-Artikel entnommen. Jetzt hab ich vermutlich auch Verein und GmbH durcheinander geschmissen. Vielleicht kann ja mal ein Satzungs/GmbH-Experte etwas dazu sagen, wie das Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrats geregelt ist.
"Willi Wirsing" hatte diese -mich ziemlich überraschende- Frage ja gestern schon angesprochen. Sie zu klären, ist einerseits akademisch natürlich einigermaßen wünschenswert andererseits jedoch von vorsichtig formuliert deutlich minderem Belang.

Zum juristischen Problem zunächst nur soviel: Der Verwaltungsrat ist -wenn vielleicht auch nicht für die Entscheidung über die Abberufung von Aufsichtsräten zuständig- mindestens das von der Mitgliederversammlung durch Wahl berufene und die Mitglieder außerhalb der Versammlung insoweit vertretende Kontrollorgan des Vorstandes. Die sitzen nicht nur einfach rum wie in der Loge der Muppets und so sollte man sie natürlich auch nicht behandeln.

Ganz allgemein: Nicht alles, was man darf, ist vernünftig, es muß jedoch vor allem alles, was man tut, vernünftig sein. Dazu gehört sehr häufig, Dinge die man zwar tun darf, die aber unvernünftig sind, einfach ganz strikt nicht zu tun, sie nicht einmal zur Debatte zu stellen.* Jedenfalls bis hierhin wird keiner widersprechen.

Nach meinem persönlichen, jedoch sehr festgelegten Verständnis von vernünftiger ehrenamtlicher Zusammenarbeit in einem Sportverein müssen einerseits Unannehmlichkeiten, die aus der Gremienzusammenstellung herrühren, strikt intern geklärt und anderenfalls eben einfach ausgehalten werden. Unannehmlichkeiten, erst recht simple Meinungsverschiedenheiten selbst in wichtigen Fragen, sind auf keinen Fall jemals ein zureichender Grund, eine Abberufungsdebatte auch nur loszutreten. Andererseits muß echter Schaden vom Verein abgehalten werden. Ein in ein Gremium gewähltes Mitglied, das das in seiner Person nicht mehr sicherstellen könnte, müßte also (ja, müßte, nicht etwa könnte) zunächst -selbstverständlich intern- zu höchst zurückhaltender Amtsausübung oder zum stillen Rückzug gedrängt oder müßte (!) notfalls, äußerst notfalls, abberufen werden. Schließlich ist ja eine Abberufung bereits als solche selbst vereinsschädigend.

Meiner sehr festen Überzeugung nach ist der in einer solchen Frage vernünftigerweise bestehende Ermessensspielraum extrem gering, deutlich geringer als der ggf nach juristischer Prüfung maximal eröffnete Ermessenspielraum.

Kurz zusammengefaßt: Wenn ernsthafter Schaden tatsächlich objektiv feststellbar ist und tatsächlich objektiv nicht anders abgewendet werden kann, muß vernünftigerweise abberufen werden, sonst darf vernünftigerweise nicht abberufen werden.

Um nach versagender strikt interner Klärung (was für sich genommen bereits ein ziemliches Armutszeugnis für den Verein und seine Gremien ist, was tun die eigentlich?) eine solche Abberufungsentscheidung zu treffen, müssen vor allem sachliche Fakten sorgfältig zusammengetragen und sorgfältig erörtert werden. Nach dem wenigen, was wir aus dem Zeitungsartikel "wissen", scheint selbst das noch nicht gelungen zu sein, das sagte jedenfalls ausdrücklich immerhin der Verwaltungsratsvorsitzende Lorenz. Wenn diese Arbeit (!) geleistet wäre, wenn (!), wäre die Frage, wer den wie oben beschrieben vernünftigerweise extrem eng bemessenen Ermessensspielraum in Person ausübt, so fürchterlich untergeordnet, daß alle auch nur in Betracht kommenden ihn einfach einhellig ausübten und auf man jeden Fall keinerlei Ressourcen opferte, nicht einen müden Cent.

Aber noch einmal zurück zur juristischen Problem. An der Änderung der Satzung haben ja einige ersthaft gearbeitet und es gab dazu auch Material, das der Versammlung präsentiert wurde und das noch einmal hervorgesucht werden könnte.

Um es klar zu sagen, ich habe mich insoweit um nichts gekümmert und weiß es nicht und ich werde keine Aufmerksamkeit darauf verwenden, das zu ändern. Es interessiert mich nicht. In einem gut geführten Verein spielen solche Fragen -wie oben ausgeführt- eine derart tief untergeordnete Rolle, daß sie nie einer streitigen Klärung zugeführt werden und vor allem niemals einer relativ enorme Kosten verursachenden Klärung.


*Nur der Vollständigkeit halber: Bei der Wahrnehmung ausschließlich eigener, persönlicher Interessen ist das natürlich in gewissem Maße anders, da darf man sich ausleben und etwas unvernünftig sein. Aber Vorstände, Räte etc. nehmen ja selbstverständlich ausschließlich die Interessen der den Verein bildenden Mitglieder wahr, also keinesfalls eigene, persönliche Interessen.

Geändert von WoT (02.08.2012 um 10:44 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu WoT für den nützlichen Beitrag:
Black-Postit (02.08.2012), Max (02.08.2012), Wolfgang (02.08.2012)