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Alt 02.08.2012, 10:34
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Der_Seher Der_Seher ist offline
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Zitat:
Zitat von circo Beitrag anzeigen
Wo steht das in der Satzung? Bin ich blind, überlese ich dauernd etwas? Der AR ist gar kein Organ des Vereins!!!
Richtig, deshalb wird das was wir suchen in der Sa´tzung der GMBH stehen und nicht in der Satzung des Vereins.
Ich habe hier unterstellt das der Artikel der AN hier richtig ist.

Zitat:
Zitat von circo Beitrag anzeigen
Ganz davon abgesehen, dass der Weg über den VR womöglich nicht rechtens gewesen wäre (die Satzung gibt das jedenfalls nicht her), war es notwendig zu klären, wie ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn er seine Pflichten grob verletzt hat. Das sage ich jetzt auch unabhängig vom jetzigen Fall.
Das sehe ich anders.

Von der Alemannia HP Gesellschaft Alemannia GMBH:

"....es laut Satzung einen Aufsichtsrat, der aus drei Vorstandsmitgliedern der Alemannia sowie bis zu vier von der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsräten besteht.. "

Daraus entnehme ich erstens es gibt eine Satzung der GMBH weil in der Satzung des Vereins steht es nicht.
Zweitens folgere ich daraus das das Präsidium allenfalls für die drei aus dem Präsidium stammenden AR Entscheidungshoheit hat,
nicht aber für die von der Mitgliederversammlung gewählten zu denen Rambau gehört. Laut Artikel und das glaube ich in diesem Fall wäre hier der VR als Gremium der Mitgliederversammlung gefragt .
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."

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