Zitat:
Zitat von printenduevel
Ich habe dies in der Signatur eines Users in einem andern Forum entdeckt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792-1847)
Passt, so meine bescheiden Meinung, sehr gut auf die Situation der Alemannia.
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Das passt zum Handeln der Alemannia-Obrigkeit in der Vergangenheit, würde ich sagen.
Nicht aber zum Thema Investoren, denn da braucht die Alemannia - Obrigkeit 75% Zustimmung der Alemannia- Untertanen.
Wir haben das Jahr 2016.
Im Jahre 2016 macht der Alemannia - Untertan nicht blind das, was die Alemnnia- Obrigkeit verlangt.
Der Oecher an sich ist nicht obrigkeitsgläubig.