Wenn es denn so gewesen ist, wie wir hier mutmaßen:
Wer sich gewaltsam und ohne Berechtigung (=Eintrittskarte) Zutritt zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung verschafft, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat. Das Strafrecht reicht, um das zu ahnden. Ganz einfach.
Mit "Fans" hat das zu 1900 Prozent nullkommanix zu tun.
Und wir sammeln bald wieder einen Öcher Notgroschen, um den Kinderkram der "Ultras" zu finanzieren.
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