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Alt 11.04.2019, 18:25
Barbapapa
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Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Welcher Umstand verhinderte konkret die Aufnahme?

PS:
Satzung der Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs „Fan-IG“ e. V.
http://www.ig-alemanniafans.de/doc/ig-satzung.pdf

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden. Der Aufnahmeantrag muss enthalten:

a. den vollständigen Name
b. Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) oder Gründungsdatum (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen)
c. Anschrift
d. Vereinssatzung (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen) (...)
.
Es hätte dazu einer Sitzung des Vorstands mit rechtzeitiger Ladung (inkl. Tagesordnung) aller Vorstandsmitglieder bedurft. Das war nicht mehr möglich.

"Aber auch Verfahrensfehler führen zu unwirksamen Beschlüssen. So etwa, wenn nicht alle Vorstandsmitglieder zur Sitzung eingeladen wurden oder die Ankündigung in der Tagesordnung fehlte oder zu ungenau war. " Quelle IWW