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Alt 06.12.2012, 21:57
Rudi72 Rudi72 ist offline
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Guten Abend,
wenn ich hier das lese bezüglich der Mängel, und was ja auch schon im anderen Thread geschrieben wurde, egal was vorher passiert ist.
Alle Mängel neu auflisten Neue Mängelrügen schreiben und schauen was das Gesetz hergibt. M+M übernehmen Sie, wenn es nicht schon geschehen ist.
Denn die VOB A;B,C und das BGB lassen meines Wissens nach, nicht einen soeinfach aus der Gewährleistung raus. Sowas, wie Befreiung von der Gewährleistung im Bau habe ich noch nie gehört oder mitbekommen, unsere Rechtsabteilung weiß auch keine Antwort darauf, und ich arbeite in einem sehr großen Handwerksunternehmen für TGA. Und wir bekommen auch nach 2 oder 3 Jahren Mängel an den Kopf geschmissen die vorher nicht deklariert wurden, sondern als Mängelfrei positioniert wurden. Und wir mußten Sie auf unsere Kosten beseitigen. Der Nachweis gilt für das ausführende Unternehmen, das der Betreiber Fehler gemacht hat.
Es gibt immer noch den Bestand der verdeckten Mängel. Und die sind länger als 5 jahre rügbar.
Viele Grüße aus Minga Rüdiger
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Und zum Abschluß ein großes Feuerwerk
Heute ist nicht aller Tage, wir kommen wieder, KEINE FRAGE
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