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Alt 28.11.2011, 08:26
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Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Ich wiederhole mich: Eine Straftat wird erst dann zur Straftat, wenn ein Richter das beschliesst. Solche Verfahren werden heutzutage allerdings zu 99% eingestellt.
Jaaaa gut, ABER: da man beim Antrag alle Beträge und deren Herkunft auflisten muss, kann und wird (muss er sogar) der Verwalter das sehen. Wenn also die Stadtkasse eine hohe Geldbuße gefordert hat, wird diese Summe niemals genehmigt.