Zitat:
Zitat von christianho
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Das ist einerseits richtig. Nichtsdestotrotz steht der Urteilsspruch aber immer noch aus:
"Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Richterentscheidung in Köln. Das Verfahren ist aktuell ausgesetzt. Beide Parteien streben ein Urteil an, um Rechtssicherheit zu erhalten. Die Kammer in Köln hatte allerdings mehrfach angedeutet, dass sie die Ansprüche Kölmels überwiegend für gerechtfertigt hält".