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Alt 14.02.2021, 11:38
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Vielen Dank Harvey Specter für Deine sachlichen und nachvollziehbaren Hinweise.

Auch die IG ist gespannt, was dazu konkret in der vorgeschlagenen neuen Satzung steht. Wie bei jeder Kommission ist es am Ende ein Kompromiss, da natürlich unterschiedliche Sichtweisen, Wünsche & Ziele aufeinander prallen.

Das Präsidium sollte umgehend die Unterlagen veröffentlichen, bevor es noch zu wilden Spekulationen kommt.

Zitat:
Zitat von Harvey Specter Beitrag anzeigen
Ich hoffe nicht, dass ich Dir mit meinen Vorschlägen auf die Nerven gegangen bin, ansonsten bitte ich das im Nachhinein zu entschuldigen.


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Allgemein:

Die Vorgehensweise des Präsidiums ist m.E. nicht tragbar, gefährlich und sowohl weder im Auftrag der Satzung, noch der Mitgliederversammlung.

Als ich gelesen habe, dass der Noch-Präsident die Alemannia für externe Geldgeber aufhübschen will, bekam ich spontane Schnappatmung. Die Passage für Investoren ist in der Satzung völlig veraltet und löchrig. Insofern habe ich einen umfassenden Vorschlag eingebracht, der auch den Gedanken der zwingenden maximalen jährlichen Kleinverkäufe der MV 2017 berücksichtigt. Wie diese Gedanken noch überlebt haben, ist mir nicht bekannt, aber jegliche Investoren-Diskussionen ohne eine vorhergehende entsprechende Satzungsänderung im Sinne der Gesamtheit der Mitglieder ist ein absolutes No-Go!

Ein weiterer Vorschlag von mir stammte aus einer anderen Satzung. Dort wurde vorgegeben, dass nichtentlastete Gremienvertreter nicht wieder für Ämter wählbar sind. Das finde ich eigentlich absolut selbstverständlich. 2017 wurden jedoch Vertreter ohne vorherige Entlastung gewählt. Wenn keine Entlastung vorliegt, ist das kein gutes Zeichen! Dieser Gedanke wäre auch für 2021 wichtig, denn wird sich das aktuelle Präsidium nach diesen ganzen Eskapaden einer Entlastungsabstimmung stellen? Wer wäre dann wählbar?

Abschließend möchte ich noch auf einen Satzungsdefekt hinweisen, der eigentlich unbedingt repariert werden sollte, wobei hier ein Präsidenten-Kandidat das größte Interesse daran haben sollte. Denken wir an die Wahl in 2017 zurück. Da war neben diesem Fröhlich-Team nicht nur das Team um Herrn Rambau, nein, es gab damals einen satzungskonformen Einzelkandidaten für einen Beisitzer. Dieser wurde nicht gewählt, so dass es keine Auswirkungen ergab. Wird dies in 2021 wieder der Fall sein? Wird es u.U. mehrere Einzelkandidaten geben, die kandidieren und u.U. ein Team dann unterwandern? Eine Satzungsänderung, aber natürlich nur komplett und nicht diesbzgl. partiell, würde hier Satzungssicherheit bringen.

Insofern ist die Diskussion um die Satzungsänderung umgehend zu starten, damit diese vor Wahlen und Investorendiskussion Klarheit gibt!
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Andreas (14.02.2021), chris2010 (14.02.2021), I LOV IT (14.02.2021)