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Alt 07.09.2018, 08:34
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
In gewisser Weise stimmt es ja auch!

Es gibt keine klaren Regeln wie z.B. "1.000 Euro für Becher werfen" oder "10.000 Euro für Pyro". Dadurch sind die Summen nicht wirklich nachvollziehbar und vom Verband willkürlich wählbar.

Bei Pyro verstehe ich (hohe) Strafen ja sogar noch. Aber 5.000 Euro in der vierten Liga für fliegende Becher sind schon sehr sehr hart!

Warum keine Strafe a la "1.000 Euro für einen guten Zweck"???

So macht sich der Verband ja tatsächlich die Taschen voll!
Nunja, das sind ja erstmal drei verschiedene Dinge.

Einen pauschalen Strafenkatalog halte ich für schwierig. Da fließt ja nicht nur ein, welches Vergehen es war, sondern auch z.B. die finanziellen Mittel des Vereins und dessen Ligazugehörigkeit, handelt es sich um Wiederholungsfälle, welchen Ausmaß hatte der Vorfall (1 Becher bis hin zum gesamten Bechervorrat der Tribüne), waren es Heim- oder Auswärtsfans (bzw. ein neutraler Block), wurde das Spiel dadurch unterbrochen usw. usf.

Ein Strafenkatalog wäre dann ja irgendwas wie "Erstmaliges Vergehen je Becher 27,-, ab 10 Becher 30,-, bei Hartplastik zzgl. 5 Euro; zweitmaliges Vergehen...; Feuerzeug erstmalig, Stk. ... usw.", vll. sogar noch in % der Zuschauereinnahmen des Spiels.

Das würde es sicher nicht nachvollziehbarer machen, also orientiert sich die Sportgerichtsbarkeit an der "realen" Gerichtsbarkeit und trifft die Urteile als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle, der Verein kann durch die Instanzen in Berufung gehen, bis die höchste Instanz entscheidet oder ein vorheriges Urteil dem Gerechtigskeitsempfinden aller Beteiligten entspricht (Wodurch Alemannia ja jetzt auch von 8.000 auf 5.000 senken konnte.)

Punkt zwei ist, wieso Pyro geringer bestraft wird. Auch hier liegt es sicher wieder am Einzelfall, z.B. musste wegen Pyro das Spiel unterbrochen werden, gingen die Becher gezielt auf einen Gegenspieler usw.

Juristen würden jetzt vielleicht noch so oder ähnlich argumentieren, dass bei Pyrotechnik zunächst "nur" eine (grob) fahrlässige Gefährdung unterstellt wird. Sprich: Man sollte wissen, dass es gefährlich ist, wenn man so ein Zeug in einem voll besetzten Block zündet. Man unterstellt dem Zündler aber nicht die Absicht, dadurch seine Mitmenschen verletzen zu wollen.

Werfe ich aber einen Gegenstand gezielt Richtung Spielfeld, führe also eine direkt gegen eine oder mehrere Personen gerichtete Aktion aus, dann liegt hier ein Vorsatz vor. Es werden Gegenstände bewusst Richtung Menschen geworfen.

Aber wie gesagt, da sind so viele Bausteine zu berücksichtigen... zum Verständnis könnte es hilfreich sein, wenn die Urteilsbegründungen einsehbar wären. Oder bei Gelegenheit Lutz mal ansprechen, er ist ja bei den Verhandlungen dabei und kann vielleicht was zur Argumentation der Richter sagen.

Und, last but not least, der Verband macht sich die Taschen voll: Was soll das denn genau bedeuten? Der WDFV ist ein gemeinnütziger Verband, kein kommerziell ausgerichtetes Unternehmen. Sicher gibt es hauptamtliche Mitarbeiter bei der Geschäftsstelle, aber keine Aktionäre oder sonstige Eigentümer, die z.B. von einer Dividende durch hohe Gewinne profitieren. Stattdessen fließen diese Gelder wieder in den Breiten-/Amateursport, Nachwuchsförderung, Spielbetrieb, Fortbildung, ... Ob die Gelder da immer genau richtig eingesetzt werden, mag man im Einzelfall diskutieren können, aber wo sich da jemand die Taschen voll macht (ein Vorwurf, mit dem man heute schnell um die Ecke kommt), sich also persönlich bereichert, kann ich nicht erkennen. Sogesehen kommen die Strafen ja so einem guten Zweck zugute.
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