Zitat:
Zitat von Münzenbergs Rache
Mir fehlt die genaue Definition von "radikaler Gruppierung". Kannst Du das genauer beschreiben?
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Moin Stoeny, (hallo Gardien)
Keine Sorge, du und die AE sind zwar äußerst radikal, nämlich alemanniaradikal, fällst aber nicht unter die gemeinten Gruppen.
Der genaue Text wird so lauten:
Auf Ausschluss kann erkannt werden...
c) wenn ein Mitglied sich innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alemannia rassistisch äußert oder anderweitig sich rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert.
Dieser Text ist mittlerweile in vielen Vereinssatzungen zu lesen. Er schließt alle extremistischen Gruppierungen aus. Egal ob von rechts, von links, vom lieben Gott oder sonstwas.
Radikal bedeutet also:
- rassistisch oder
- politisch extremistisch oder
- religiös extremistisch
Damit aber nicht mal eben so aussortiert wird, kann man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen (§ 8 Absatz 3).
Ein Ausschluss wäre übrigens nach § 8 Absatz 2b auch vorher möglich gewesen, der Ausschlussgrund wurde hier nur konkretisiert.
§ 8 Absatz 2b:
... wenn ein Mitglied grob gegen die Satzung, Anordnungen des Vorstands oder die Interessen des Vereins verstoßen hat
oder die Mitgliedschaft eines Mitgliedes wegen seines Verhaltens innerhalb oder
außerhalb des Vereins für diesen nicht mehr tragbar erscheint.
Hoffe Klarheit gebracht zu haben. Weitere Fragen werden gerne auf der morgigen IG-Sitzung beantwortet.
Gruß Dirk