Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch
Hallo,
1. Die Ablöse geht in eine Abteilung des (gemeinnützigen) e.V., nicht in die GmbH.
2. Die Summe liegt deutlich unter 10% der Summe, die in der Vorwoche in der Presse als "Fehlsumme" bei der GmbH im Nachlizensierungsverfahren genannt wurde.
Hier kann also gar kein Zusammenhang hergestellt werden.
klööss
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Und das ist gut so.
Es wäre ja noch schöner, wennn die Ablöse für eine Volleyballspielerin in die Gmbh fliessen und dort versickern würde.