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Alt 10.12.2011, 20:14
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Hallo,

1. Die Ablöse geht in eine Abteilung des (gemeinnützigen) e.V., nicht in die GmbH.

2. Die Summe liegt deutlich unter 10% der Summe, die in der Vorwoche in der Presse als "Fehlsumme" bei der GmbH im Nachlizensierungsverfahren genannt wurde.

Hier kann also gar kein Zusammenhang hergestellt werden.

klööss
Und das ist gut so.
Es wäre ja noch schöner, wennn die Ablöse für eine Volleyballspielerin in die Gmbh fliessen und dort versickern würde.
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Rudolf Servatius