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Alt 05.10.2011, 20:04
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Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
...
es tun sich aber dann wiederum weitere Fragen auf:
Wenn ich das NLZ dann in den e. V. überführe, zählt das dann auch für die GmbH?

Hast Du vielleicht einen Link zu diesen Lizenzbedingungen, dann brauche ich Dich mit meinen Fragen nicht zu löchern

...
Wenn ich das NLZ in den e.V. "überführe", zählt das auch für die GmbH. Die hat nämlich dann kein NLZ mehr und bekommt keine Lizenz bei der DFL.

Also nochmal: Egal ob Verein oder GmbH, wer die Lizenz für die Bundesliga beantragt, muss ein Nachwuchsleistungszentrum haben, mit minimum 7 Mannschaften.
Der Verein kann übrigens nebenbei so viele Mannschaften melden wie er will. Diese müssen nur eine Spielklasse unter den Teams aus dem NLZ spielen.

Einen Link habe ich gerade nicht zur Hand.
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(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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