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Alt 04.10.2011, 18:13
svenc
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Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Der e.V. hat keine Lizenz für die 2. Liga, auch wenn er die Mehrheit an der GmbH besitzt. Meines Wissens zählen nur die Mannschaften, die auch zum NLZ gehören.

Die Bedingungen gehen übrigens noch viel weiter:
z.B. 1 (Teilzeit-) TW-Trainer, 2 hauptamtliche Trainer (davon ein Fußball-Lehrer), davon einer als sportlicher Leiter, 2 Trainings-Rasenplätze usw.
ok, Danke für die Klarstellung.

es tun sich aber dann wiederum weitere Fragen auf:
Wenn ich das NLZ dann in den e. V. überführe, zählt das dann auch für die GmbH?

Hast Du vielleicht einen Link zu diesen Lizenzbedingungen, dann brauche ich Dich mit meinen Fragen nicht zu löchern

Danke im voraus.

Gruß

svenc
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