Zitat:
Zitat von svenc
Hi,
Danke für den Hinweis.
Aber wie ist es jetzt mit diesem Konstrukt
"e. V., dem die GmbH (Lizenznehmer) gehört".
Zählen die Jugendmannschaften des e. V. auch?
Gruß
svenc
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Der e.V. hat keine Lizenz für die 2. Liga, auch wenn er die Mehrheit an der GmbH besitzt. Meines Wissens zählen nur die Mannschaften, die auch zum NLZ gehören.
Die Bedingungen gehen übrigens noch viel weiter:
z.B. 1 (Teilzeit-) TW-Trainer, 2 hauptamtliche Trainer (davon ein Fußball-Lehrer), davon einer als sportlicher Leiter, 2 Trainings-Rasenplätze usw.