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Alt 04.10.2011, 16:52
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Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Hi,

Danke für den Hinweis.
Aber wie ist es jetzt mit diesem Konstrukt
"e. V., dem die GmbH (Lizenznehmer) gehört".

Zählen die Jugendmannschaften des e. V. auch?

Gruß

svenc
Der e.V. hat keine Lizenz für die 2. Liga, auch wenn er die Mehrheit an der GmbH besitzt. Meines Wissens zählen nur die Mannschaften, die auch zum NLZ gehören.

Die Bedingungen gehen übrigens noch viel weiter:
z.B. 1 (Teilzeit-) TW-Trainer, 2 hauptamtliche Trainer (davon ein Fußball-Lehrer), davon einer als sportlicher Leiter, 2 Trainings-Rasenplätze usw.
__________________
Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)

Geändert von Wolfgang (04.10.2011 um 16:57 Uhr)
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