Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch
Die JHV des TSV muss nach unserer Satzung der Übertragung von "Anteilen" an wen auch immer ... zustimmen.
Das können natürlich nur Anteile des TSV an seiner GmbH sein, der TSV ist ja als einziger Gesellschafter "Eigentümer" seiner GmbH...
klööss
|
Und eine solche JHV soll in nicht all zu ferner Zukunft stattfinden...
Ob man den Mitgliedern da ploetzlich was zum ab-/zustimmen vorlegen wird?