Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.06.2010, 11:12
wampie
Gast
 
Beiträge: n/a
Diskussionen vor der JHV

Hi

habe 2 Fragen ...vielleicht kann mir die jemand beantworten.

1. Muss der Punkt " Entlastung des AR " als Top im Anschreiben den Mitgliedern vorab mitgeteilt werden?
2. Sind die von mir markierten Aufgaben lt. Satzung erfolgt?
Zitat:
  • § 12 Aufgaben des Vorstandes

    (1) Dem Vorstand obliegen alle Vereinsaufgaben, deren Erledigung satzungsmäßig nicht anderen Vereinsorganen vorbehalten ist. Er hat in eigener Verantwortung den Verein zu leiten, wie es dessen Wohl und die Förderung seiner Mitglieder und des Sports erfordern.
    (2) Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Geschäftsordnung hat u.a. die Art der Einberufung zu den Sitzungen, des Zustandekommen der Beschlüsse und ihrer Dokumentation sowie die interne Vertretungs- und Zuständigkeitsbestimmungen zu enthalten.
    (3) Der Vorstand hat rechtzeitig vor Beginn eines jeweiligen Geschäftsjahres (Spielzeit) einen Wirtschaftsplan (bestehend aus dem Investitions-, dem Finanz- und dem Erfolgsplan sowie der Stellenübersicht) zu erstellen und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
    (4) Der Vorstand hat den nach den für Vereine geltenden gesetzlichen Vorgaben aufzustellenden Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und diese geprüften Unterlagen sowie den Bericht des Wirtschaftsprüfers spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.
    (5) Der Vorstand erstattet dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich Bericht über die wirtschaftliche Lage des Vereins.
    (6) Der Vorstand ist neben dem Ältestenrat für die Vorschläge zur Ernennung von Ehrenmitgliedern an die Mitgliederversammlung zuständig.
    (7) Der Vorstand erstellt aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge die Wahlliste zur Wahl des Ältestenrates durch die Mitgliederversammlung. Er prüft die formale Zulässigkeit der eingegangenen Vorschläge.
    (8) Der Vorstand hat im Innenverhältnis die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen zu jedem Gesellschafterbeschluss der Alemannia Aachen GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften, mit der Geschäftsanteile der Alemannia Aachen GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften auf andere Gesellschafter als den Verein übertragen oder die Geschäftsanteile belastet werden. Der Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

Geändert von wampie (09.06.2010 um 11:40 Uhr)