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Alt 06.01.2017, 16:51
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easy easy ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Wie soll das denn gehen? Würden sie sich mit der Annahme des Angebots nicht gleichzeitig zur Erfüllung der Nebenbedingungen verpflichten? Oder können sie das Angebot annehmen und einfach sagen, über die ganzen Nebenforderungen verhandeln wir später?
Über das geplante oder weitere Vorgehen des Präsidiums liegen mir selbstredend auch keine Informationen vor. Aber irgendwie muss dieser Prozess ja ins (weitere) Rollen kommen … möglicherweise haben die potentiellen Investoren auch einen Termin mit dem Versand des Angebots verbunden bis zu welchem sie eine Entscheidung über die Annahme (oder Ablehnung) erbitten.

Ich glaube nicht, dass seitens der Investoren – wenn diese überhaupt erfolgen werden – Nachverhandlungen VOR einer Annahme des verbindlichen Angebots zugestanden werden.

Die Adressaten für die weiteren Nebenbedingungen (Stadt, Finanzamt, Herr Mönning), so sie denn angesprochen werden, werden zudem erst mal wissen wollen, ob denn die Nebenbedingungen, welcher der GmbH auferlegt werden, von dieser erfüllt werden (können).

So oder so ist das keine einfache Situation. M.E. kann das Präsidium das verbindliche Angebot nur dann annehmen, wenn es sicher ist, zumindest die der GmbH auferlegten Nebenbedingungen auch erfüllen zu können.
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