Aktuelle Insolvenz 21.03.2017
es wäre von einem Insolvenzverwalter eine fahrlässige Unterlassung, solchen Summen nicht hinterherzujagen. Das ist seine originäre Pflicht, ungeachtet der aussehenden Gerichtsentscheidung, daher ist der Versuch, ihn persönlich mit Drohungen unter Druck zu setzen , völlig daneben
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Da hat doch jetzt tatsächlich einer eine zusätzliche Flasche aufs Spielfeld geworfen..
(Werner Hansch)
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